Datei Diskussion:Poster boletim.jpg
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von J. Patrick Fischer in Abschnitt Infoplakat zur Wähler
Infoplakat zur Wähler
BearbeitenIch vermute mal, daß ein öffentliches Infoplakat zur Wahl in Osttimor noch unter Urheberrecht der Wahlbehörde fällt, oder? Aber die Logos der Behörden hier und hier dürften wohl die Schöpfungshöhe nicht erreichen. Richtig? --J. Patrick Fischer 10:19, 19. Apr. 2007 (CEST)
- Das Poster fällt nmM wahrscheinlich (kommt ein wenig auf die tatsächliche Verwendung an) unter die Ausnahme für amtliche Werke gemäß § 5 Abs. 2 UrhG (D), also Urheberrecht bei nd-Verwendung nein, ansonsten schon. Bezüglich der Logos, PD-Bild-Schöpfungshöhe würde passen.sугсго.PEDIA-/+ 10:45, 19. Apr. 2007 (CEST)
- Aber § 5 UrhG gilt doch nur für Bilder deutscher Ämter, oder? --Noddy93 11:41, 19. Apr. 2007 (CEST)
- Zur Verwendung: Das Poster wurde von der Nationalen Wahlkommission in Osttimor ausgehängt, damit die Leute wissen, wie man wählt. Da wir schon dabei sind: Wie sieht es mit Wahlplakaten aus? --J. Patrick Fischer 14:21, 19. Apr. 2007 (CEST)
- Nein, es gilt auch für ausländische amtliche Werke, und nein, Wahlplakate sind keine amtlichen Werke. Dieses Poster aber vielleicht schon. -- Timo Müller Diskussion 19:38, 19. Apr. 2007 (CEST)
- Echt? Und wie ist "amtlich" definiert? --Noddy93 01:22, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Das steht da. -- Timo Müller Diskussion 07:43, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Echt? Und wie ist "amtlich" definiert? --Noddy93 01:22, 20. Apr. 2007 (CEST)
- § 5 kenn ich, aber da steht ja nicht, was genau ein Amt ist. --Noddy93 11:50, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Amtliches Werk oder ein wenig vertieft (hier).
Gut, das Plakat ist von einer staatlichen Behörde zur Information der Bürger veröffentlicht worden. Ich werde es jetzt mal hochladen und die Diskussion von hier in die Diskussion kopieren. Danke! --J. Patrick Fischer 17:58, 20. Apr. 2007 (CEST)