Deichgräberrute
Längeneinheit
Die Deichgräberrute war eine der vier in Preußen zugelassenen Ruten. Das preußische Längenmaß war nur im Graben- und Deichbau, bei der Steinbrückenunterhaltung und ähnlichen Arbeiten zulässig. Die anderen drei Ruten waren die Culmische Rute, Oletzkosche Rute (als Kammerrute) und die Rheinländische Rute.
Literatur
Bearbeiten- Johann Georg Krünitz, Friedrich Jakob Floerken, Heinrich Gustav Flörke, Johann Wilhelm David Korth, Carl Otto Hoffmann, Ludwig Kossarski: Ökonomische Enzyklopädie. Band 60, Joachim Pauli, Berlin 1793, S. 834.
- Friedrich Wilhelm Schneider: Taschenbuch der Maß- und Gewichtskunde. Friedrich August Herbig, Berlin 1839, S. 134.