Diagnose- und Förderklasse
Form der sonderpädagogischen Förderung in Deutschland
Diagnose- und Förderklassen, auch Diagnoseförderklassen (DFK) sind eine Form der sonderpädagogischen Förderung in Deutschland, so in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind für schulpflichtige Kinder mit Lernschwierigkeiten, Entwicklungsverzögerungen oder Teilleistungsstörungen gedacht, von denen erwartet werden kann, dass sie am Schulunterricht an einer Regelschule nicht mit Erfolg teilnehmen können. Vermittelt wird dabei der Lernstoff der 1. Grundschulklasse, jedoch auf zwei Jahre verteilt. Das eingeschobene Jahr gilt nicht als Wiederholung,[1] sodass sich die Vollzeitschulpflicht auf zehn statt der normalen neun Schulbesuchsjahre erhöht.[2][3]
Zielsetzung
Bearbeiten- Ermittlung des Förderbedarfs
- Individuelle Förderung
- Wenn möglich, Überleitung auf die Regelschule
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Susanne Bjarsch: Sonderpädagogische Diagnose- und Förderklassen (S-DFK). In: Ulrich Heimlich, Ewald Kiel (Hrsg.): Studienbuch Inklusion: ein Wegweiser für die Lehrerbildung. / unter Mitarbeit von Susanne Bjarsch. (= UTB; Bd. 5248). Verl. Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2020, ISBN 978-3-8252-5248-9, S. 147–157.
- Stephan Ellinger, Katja Koch: Flexible Schuleingangsphase für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Eine kritische Bilanz zur Effektivität von Diagnose und Förderklassen. In: Zeitschrift für Heilpädagogik. (ISSN 0513-9066) Bd. 58, H. 3 (2007), S. 82–90.
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). (Neufassung vom 31. Mai 2000 ; geändert durch Gesetz vom … 20. Dezember 2011) Textausgabe. Maiß, München 2012, ISBN 978-3-941948-48-8.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ gesetze-bayern.de
- ↑ Art. 41 Abs. 8 BayEUG
- ↑ gesetze-bayern.de