Die digitale Bevormundung
Die digitale Bevormundung ist ein 2024 erschienenes Sachbuch des Rechtsanwalts Joachim Steinhöfel.
Inhalt
BearbeitenDer Schwerpunkt des Buches liegt auf der Darstellung von Prozessen, die der Anwalt selbst geführt und fast immer gewonnen hat. Prozessgegner sind vor allem IT-Giganten aus dem Silicon Valley wie Facebook, Google und X (Twitter). Aber auch gegen die Bundesregierung wurde erfolgreich geklagt. Streitgegenstand sind meist rechtswidrig gelöschte Meinungsäußerungen auf sozialen Plattformen und die Aufhebung von in diesem Zusammenhang verhängten Nutzersperren. Darüber hinaus werden führende deutsche Politiker und Spitzenbeamte für ihre Haltung zur Meinungsfreiheit kritisiert. Steinhöfel berichtet von seinen positiven, aber auch negativen Erfahrungen mit deutschen Gerichten und scheut sich nicht, einzelne Richter scharf zu rügen.[1]
Inhaltsverzeichnis
BearbeitenAuflistung der Kapitel samt Unterkapiteln[Pos 1][2]
Testimonials
BearbeitenDer Abschnitt enthält auf 1,5 Seiten 14 kurze und positive Referenzen über Joachim Steinhöfel. Größtenteils sind die Bewertungen aus den Jahren 2006 bis 2023 und wurden von großen Zeitungen getätigt (NZZ, Handelsblatt, BZ, Bild, FAZ, WELT, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, Die Weltwoche, WirtschaftsWoche online).[Pos 2]
Vorwort von Henryk M. Broder: Ein Aktionskünstler mit juristischem Staatsexamen
BearbeitenDer Publizist und Buchautor Henryk M. Broder schildert im Vorwort wie der Rechtsanwalt ihn in einem Prozess wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht in Duisburg erfolgreich und unterhaltsam verteidigte.[Pos 3] Er lobt die Sprachkraft, Schlagfertigkeit und Sachkunde des Anwalts. Selbst wenn er einmal einen Prozess verlieren würde, verließe er den Gerichtssaal als Gewinner.[Pos 4]
Grundsätzliches
BearbeitenSteinhöfel beziffert seine Erfolgsquote in den Prozessen gegen soziale Medien auf über 90 Prozent. Er strebe Grundsatzurteile an, um Nutzern zu helfen ihre Rechte gegen Monopolisten durchzusetzen. Sein Ziel sei es, dass weder Konzerne noch selbsternannte Tugendwächter darüber entscheiden dürfen was gesagt werden darf. Er möchte den Menschen zeigen, dass sie gegenüber wirtschaftlichen Giganten und der „arroganten Politik“ nicht wehrlos sind. Sein Anliegen sei es, die Grundrechte und dabei insbesondere die Meinungsfreiheit zu verteidigen.[Pos 5]
1. Mit den mächtigen IT-Giganten und dem Staat vor Gericht
BearbeitenMit 99 Seiten ist dies das umfangreichste Kapitel des Buches. In 25 Unterkapiteln werden Fälle dargestellt, in denen Nutzer sozialer Medien eingeschränkt wurden. Geschildert werden Beiträge, die gelöscht wurden oder die zu Nutzersperren führten. Steinhöfel zeigt, wie er erfolgreich vor Gericht gegen die Lösch- und Sperrpraxis großer Konzerne vorgeht.[Pos 6]
2. Beschneidung von Grundrechten durch Gerichte
BearbeitenVerfahren gegen soziale Medien werden bei dem Gericht geführt, das für den jeweiligen Wohnort des Nutzers zuständig ist. Steinhöfel lernte daher im Laufe seiner Tätigkeit viele Gerichte und deren höchst unterschiedliche Auffassungen davon, wie wichtig die Grundrechte für die Nutzer sind, kennen. Er schildert seine positiven und negativen Erlebnisse vor den namentlich erwähnten Gerichten.[Pos 7] Gerade bei (politischen) Postings, die von hoher Aktualität sind, hält er Eilverfahren für den Rechtsschutz als besonders bedeutend.[Pos 8]
3. Facebooks AGB: Regeln zur Nutzerdiskriminerung
BearbeitenDie AGB von Facebook werden auszugsweise wiedergegeben.[Pos 9] Eine Klausel, die auf irische Gerichte verweist, hält Steinhöfel für unwirksam und rechtsmissbräuchlich.[Pos 10] Er zitiert das Oberlandesgericht Köln, das hinter der Klausel den Wunsch von Facebook sieht, „sich den Folgen von Rechtsverletzungen möglichst zu entziehen“.[Pos 11]
4. Faktencheck bei den Faktencheckern
BearbeitenFaktenchecker seien ein Dorn im Auge vieler Journalisten und Nutzer der sozialen Medien. Ob und wie man diesen juristisch beikommen kann, war lange unklar.[Pos 12]
Doch 2019 begann ein Verfahren vor dem Landgericht Mannheim gegen Correctiv. Prozessgegner ist die Monatszeitschrift Tichys Einblick, die von Steinhöfel vertreten wird. Gegenstand des Rechtsstreits war ein Posting der Zeitschrift auf Facebook, das Correctiv mit dem Label „Behauptungen teils falsch“ versehen hatte. Nach einer erstinstanzlichen Niederlage siegte Steinhöfel letztendlich vor dem OLG Karlsruhe. Das Gericht befand, dass Correctiv keine Fakten, sondern eine Meinung gecheckt habe. Und „richtig“ oder „falsch“ sei eine unangemessene Kategorisierung für Meinungen.[Pos 13]
5. Koordinierte Zensur von Regierungen und Social Media
Bearbeiten„Das Gesetz (NetzDG) bedroht die Meinungs- und Pressefreiheit“, betonte 2017 ein Rechtsexperte im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.[Pos 14] Für Steinhöfel ist das NetzDG eine Attacke Merkels gegen die Meinungsfreiheit in den sozialen Medien.[Pos 15] Er sieht darin den Versuch der Regierung Merkel, das Aufbegehren relevanter Teile der Bevölkerung gegen ihre Migrationspolitik mit repressiven Maßnahmen einzudämmen.[Pos 16]
Anhang
BearbeitenVollständiger Abdruck eines Videokommentars von Henryk M. Broder. Das Video wurde erstmals im September 2020 veröffentlicht und trägt den Titel „Broders Spiegel: Konsequenter Antifaschismus“.[Pos 17]
Anmerkungen
BearbeitenEine Liste von 47 Fußnoten, die aus den Kapiteln ausgelagert wurden. Fast alle verweisen auf Artikel, die im Internet verfügbar sind.[Pos 18]
Ausgaben
Bearbeiten- Die digitale Bevormundung. Sachbuch (Taschenbuch). FinanzBuch Verlag, München 2024, ISBN 978-3-95972-570-5 (224 S.).
- Die digitale Bevormundung. Sachbuch (E-Book). FinanzBuch Verlag, München 2024, ISBN 978-3-9860908-3-8 (224 S.).
- Die digitale Bevormundung. Sachbuch (PDF). FinanzBuch Verlag, München 2024, ISBN 978-3-9860908-2-1 (224 S.).
Zitierte Ausgabe
BearbeitenJoachim Steinhöfel: Die digitale Bevormundung. Sachbuch. Taschenbuch, München FinanzBuch Verlag, 2024, ISBN 978-3-95972-570-5.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Inhaltsangabe. Abgerufen am 6. Januar 2025.
- ↑ Inhaltsverzeichnis zu "Die digitale Bevormundung". Abgerufen am 6. Januar 2025.