Dienstgrade der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz
Die Dienstgrade der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz reichen von der Feuerwehrfrauanwärterin bzw. dem Feuerwehrmannanwärter als Einstiegsdienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr bis zur Landesfeuerwehrinspekteurin bzw. zum Landesfeuerwehrinspekteur im höheren feuerwehrtechnischen Dienst.
Freiwillige Feuerwehr
BearbeitenDie Voraussetzungen für die Beförderungen Rheinland-Pfalz sind in der Feuerwehrverordnung genannt.[1] Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmannanwärter. Nach abgeschlossener Truppmannausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang) erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann. Nach Ermessen des örtlichen Wehrführers kann eine Beförderung zum Oberfeuerwehrmann erfolgen. Für die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann wird die Ausbildung zum Truppführer benötigt. Als „Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen“ kann eine Beförderung zum Löschmeister erfolgen. Der Dienstgrad Oberlöschmeister steht für erfahrene Truppführer offen, der Dienstgrad Hauptlöschmeister für besonders erfahrene Truppführer. Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs, ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs. Schlussendlich kann mit absolviertem Lehrgang Führer von Verbänden die Beförderung zum Hauptbrandmeister erfolgen.
Lehrgänge wie z. B. Truppmannausbildung finden meist auf Stadt- oder Kreisebene statt. Spezielle Lehrgänge (z. B. Technische Hilfeleistung, Bootsführer) oder Führungslehrgänge (Gruppen-, Zugführer, Führer von Verbänden) finden an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) Rheinland-Pfalz in Koblenz statt.
Im März 2009 wurden in Rheinland-Pfalz die neuen Dienstgrade „Oberlöschmeister“ und „Hauptlöschmeister“ sowie neue Dienstgradabzeichen eingeführt.[2][3] Eine Änderung der FwVO bezüglich der Voraussetzungen für die neuen Dienstgrade erfolgte am 25. Juni 2010.
Mannschaftsdienstgrade
BearbeitenFührungsdienstgrade
BearbeitenBrandmeister/-in | Oberbrandmeister/-in | Hauptbrandmeister/-in |
Gruppenführer | Zugführer | Verbandsführer |
Dienstfunktionen
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stv. Wehrleiter/-in einer Feuerwehr |
Wehrleiter/-in einer Feuerwehr |
stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur/-in | Brand- und Katastrophenschutzinspekteur/-in |
Alters- und Ehrenabteilung
Bearbeitenstv. Wehrleiter/-in a. D. | Wehrleiter/-in a. D. | stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur/-in a. D. | Brand- und Katastrophenschutzinspekteur/-in a. D. |
Berufsfeuerwehr
BearbeitenDas Personal einer Berufsfeuerwehr setzt sich aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes zusammen.
- mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst – Besoldung von A 7 bis A 9
- gehobener feuerwehrtechnischer Dienst – Besoldung von A 9 bis A 13
- höherer feuerwehrtechnischer Dienst – Besoldung von A 13 bis A 16
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
BearbeitenBrandmeister/-in während der Laufbahnausbildung |
Brandmeister | Oberbrandmeister | Hauptbrandmeister |
Brandmeisterin | Oberbrandmeisterin | Hauptbrandmeisterin |
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
BearbeitenHöherer feuerwehrtechnischer Dienst
BearbeitenBesondere Funktionen
BearbeitenFührungsdienst
BearbeitenSanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienste
BearbeitenGruppenführer einer SEG-S, SEG-B oder SEG-V | Führer einer Einsatzeinheit (Zugführer) | Leitender Notarzt (LNA), Organisatorischer Leiter (OrgL) |
Fachpersonal
BearbeitenFeuerwehr-Fachberater | Kreisausbilder | Notfallseelsorger | Feuerwehrarzt | Landesfeuerwehrarzt |
Feuerwehr-Fachberaterin | Kreisausbilderin | Notfallseelsorgerin | Feuerwehrärztin | Landesfeuerwehrärztin |
Jugendfeuerwehr
BearbeitenFeuerwehrmusik
BearbeitenWeblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz
- ↑ Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in Rheinland-Pfalz (PDF-Datei; 735 kB)
- ↑ Funktionsabzeichen des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e. V. (PDF-Datei; 99 kB)