Digitalisierung des Steuerverfahrens (Deutschland)
Unter der Digitalisierung des Steuerverfahrens ist die schrittweise Umwandlung der Übermittlung von Daten zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung auf ein elektronisches Verfahren zu verstehen (→ ELSTER/KONSENS). Der größte Vorteil der Digitalisierung ist die Reduzierung der papierbasierten Prozesse und damit einhergehend die Effizienzsteigerung durch die Automatisierung der Abwicklung.
Überblick
BearbeitenZu der Digitalisierung des Steuerverfahrens gehören insbesondere die elektronische Automatisierung der folgenden Prozesse:[1]
- Elektronische Steuererklärung (einschließlich Steueranmeldung)
- Elektronische Bilanz (E-Bilanz)
- Ergebnisse aus steuerlichen Prüfungen (insbesondere Bericht der Außenprüfung)
- elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden (Digitaler Verwaltungsakt)
Rechtliche Rahmenbedingungen
BearbeitenDie Steuergesetze enthalten zahlreiche Einzelregelungen, aus denen sich die Verpflichtungen für den Steuerpflichtigen ergeben, seine Daten auf elektronische Weise zu übermitteln. Grundsätzlich besteht insbesondere für die folgenden Erklärungen eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung:
Ertragsteuern
Bearbeiten- Einkommensteuererklärung wenn Steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Einkünften aus selbständiger Arbeit haben (§ 25 Abs. 4 EStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
- Körperschaftsteuererklärung (§ 31 Abs. 1a KStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
- Gewerbesteuererklärung und Zerlegungserklärung (§ 14a GewStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
- E-Bilanz (§ 5b EStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2014
- Einnahmenüberschussrechnung (§ 60 Abs. 4 EStDV) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
- Lohnsteuer-Anmeldung (§ 41a Abs. 1 S. 2 EStG) und Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Abs. 1 S. 2 EStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2005
- Kapitalertragsteuer-Anmeldung (§ 45a Abs. 1 S. 1 EStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2009
Umsatzsteuer
Bearbeiten- Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 S. 1 UStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2005
- Umsatzsteuererklärung (§ 18 Abs. 3 UStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
- Zusammenfassende Meldung (§ 18a Abs. 1 UStG) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2007
- Dauerfristverlängerung (§ 48 Abs. 1 S. 2 UStDV) – Pflicht zur elektronischen Übermittlung seit 2011
Bei den oben dargestellten Erklärungen darf ein Steuerpflichtiger nur dann die Erklärung in Papierform an die Finanzverwaltung einreichen, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen eine unbillige Härte darstellt. Für Erklärungen, bei denen keine gesetzliche Einzelfallregelung besteht, ist eine elektronische Übermittlung erlaubt, wenn die Finanzverwaltung einen entsprechenden technischen Zugang eröffnet hat (§ 87a Abs. 1 S. 1 AO).
Elektronische Signatur
BearbeitenBei einer elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung ist eine elektronische Signatur (auch Authentifizierung genannt) zwingend vorgegeben. Durch die elektronische Signatur kann von der Finanzverwaltung nachträglich überprüft werden, ob die Daten vom korrekten Absender übermittelt worden sind.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Stephan Greulich, Johannes Riepolt: Digitalisierung von Geschäftsprozessen. DATEV eG, Nürnberg 2016, ISBN 978-3-944505-38-1.
- Wolfgang Schön, Karin Beck: Die Zukunft des deutschen Steuerrechts. Springer-Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-642-00258-8.
- Michael Jahn: DIVA, RaBe, NACHDIGAL – wie digital wird das Besteuerungsverfahren? Ohne Jahr.
Weblinks
Bearbeiten- ELSTER
- eSteuer.de Elektronische Schnittstelle zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung
- Haufe.de Digitalisierung in der Steuerverwaltung kommt voran
- Lexware.de Steuerliches E-Government
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ vgl. Catrin Stockhausen: Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens ‒ Rechtsgrundlagen, Status Quo und Ausblick. IWW, 15. Februar 2019.