Dingtag
Dingtag (Schreibweisen: dinc-tac, dingedach, dingstagen, dingstagk, dingdaegen) ist ein Begriff der mittelalterlichen Rechtsprechung. Dabei handelte es sich um Gerichtstage. Möglicherweise gibt es eine Kontinuität zum Thing.
Grundsätzlich gab es feststehende Gerichtstage, an denen die ganze Bevölkerung dazu aufgerufen war, zu Gerichtstagen zu erscheinen. Traditionell handelte es sich dabei um Termine um Weihnachten beziehungsweise um den Johannistag, die als Pflichtdingtage (Jahrgedingtag) galten. Oft waren diese mit Märkten und Messen verbunden und gewöhnlich handelte es sich dabei um die Tage, an denen Dienstboten angestellt und entlassen wurden.[1] Die Gerichtstage dauerten oft mehrere Tage an oder wurden in bestimmten Abständen wiederholt. Daneben bestand auch die Möglichkeit, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Rechtstage einzuberufen. Daher wird der Begriff auch für einen festgesetzten Termin verwendet (Dingfrist). Regional unterschiedlich gab es zusätzlich weitere Dingtage.
Quellen
Bearbeiten- Weisthümer, gesammelt von Jacob Grimm. Mithrsg. von Ernst Dronke [u. a.]. Dieterich, Göttingen. 1 (1840) - 7 (1878), Band 5 hrsg., Band 6 bearb., Band 7 verf. von Richard Schröder. IV (1863). - VI, 809, [1] S.
- Albert Becker: Pfälzer Volkskunde (= Volkskunde rheinischer Landschaften). Schroeder, Bonn [u. a.] 1925, S. 140.
- Friedrich Esaias von Pufendorf: Observationes iuris universi. Friderici Esaiae a Pvfendorf Observationes jvris vniversi: qvibvs praecipve res jvdicatae svmmi tribvnalis regii et electoralis continentvr; adjici praeterea avt separari poterit appendix variorvm statutorvm et ivrivm. - [S.l.] (Hannoverae: Helwing) 1780.
- Veröffentlichung des Historischen Vereins Heilbronn, Bände 21–25, 1954.
Literatur
Bearbeiten- Dingtag auf enzyklo.de
- Dingtag. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 2, Heft 7 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1933 und 1935).
- Johannes Mötsch: Adlige Dingtage: keine Kuriosa der rheinischen Rechts- und Verfassungsgeschichte. In: Rheinische Vierteljahrsblätter, ISSN 0035-4473, Band 59 (1995), S. 325–329.
- Bruno Markgraf (1869–1952): Das Moselländische Volk in seinen Weistümern. Gotha: Perthes, 1907. [Geschichtliche Untersuchungen; 4]
- Berthold Prößler: Die Dingtage im alten Arzheim. 1. Teil. In: Arzheimer Union. September 2003, S. 4., 2. Teil. In: ebd., Dezember 2003, S. 4. (StAK ZGD-O-Arz)
- G. Kisch: Leipziger Schöffenspruchsammlung. 1919.[2]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Dingtag. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 2, Heft 7 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1933 und 1935). „Tag, an dem Dingnis (Freikauf) entrichtet werden soll“ und „Ziehtag der Dienstboten“.
- ↑ Leipziger Schöffensprüche: Auf den genannten dingtag kommen wir vorgenannten cleger und antworten auf recht zu nemen und recht zu tun. Nr. 628, 1523/24