Direktorialprinzip (Soziologie)
Soziologische Hierarchieform
Direktorialprinzip (vom lateinischen direction für ‚Richtung‘ oder ‚Leitung‘) beschreibt in der Soziologie ein Organisationsprinzip für Führungsgremien, bei dem alle wichtigen Entscheidungen letzten Endes von einer Person entschieden werden. Entscheidungen der Zwischenhierarchien können durch Einspruch dieser Person (Direktor) jederzeit korrigiert oder aufgehoben werden.[1]
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Karl-Heinz Hillmann: Wörterbuch der Soziologie (= Kröners Taschenausgabe. Band 410). 4., überarbeitete und ergänzte Auflage. Kröner, Stuttgart 1994, ISBN 3-520-41004-4, S. 155.