Diskussion:Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Helium4 in Abschnitt Jahreszahlen?

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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)?

Der ÖbVI ist - wie ein Notar - ein Beliehener, dem der Staat hoheitliche Aufgaben übertragen hat. Wird er als ÖbVI hoheitlich Tätig, dann ist er Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Die große Mehrzahl der öffentlich bestellten Vermessungsingeniere sind nicht ausschließlich hoheitlich tätig, sondern daneben außerdem auch noch privatrechtlich. Der ÖBVI erhält kein Beamtengehalt, und keine Beamtenpensionen, und keine staatliche Beihilfe zur Gesundheitsfürsorge, und auch sonst keine staatlichen Leistungen oder Zuschüsse. Der ÖbVI hat unter anderem als Organ des öffentlichen Vermessungswesens behördliche Funktionen. Er ist aufgrund der Landesgesetze über das amtliche Vermessungswesen (z.B. LGVerm) dazu berufen, bestimmten Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens selbst zu erledigen und an anderen mitzuwirken. So führt der ÖbVI in den meisten Bundesländern hoheitliche Vermessungen im Kataster durch, und ist befugt, amtliche Beurkundungen vorzunehmen, sowie amtliche Bescheinigungen auszustellen. Auch die gutachterliche Tätigkeit, z.B. bei Grenzstreitigkeiten sowohl für Privatleute als auch für Gerichte, fallen in den Tätigkeitsbereich eines ÖbVI. Der ÖbVI unterliegt einer Berufsordnung. Außerdem untersteht er auch der staatlichen Aufsicht. Zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen der Aufsicht der Bezirksregierungen. Und in Rheinland-Pfalz der Aufsicht durch das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz. Die Bezirksregierungen üben in in NRW eine sehr weitgehenden Rechts- und eine Sach- und Fachaufsicht aus. In Rheinland Pfalz wird wird unter anderem sowohl die Qualität der Messungen aus fachlicher Sicht, als auch die korrekte Gebührenabrechnung, gemäß der Landesverordnung über die Vergütungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVIVergVO) überprüft. Bei hoheitlichen Tätigkeiten gesetzlich vorgeschriebene Gebührensätze zu unterschreiten, ist in allen Bundesländern verboten. Ruinösen Wettbewerbssituationen, die auf Kosten der Qualität der Arbeit gehen müßten - je weniger bezahlt wird, desto weniger Zeit kann zur sorgfältigen Bewältigung der Aufgaben aufgewandt werden - wollten die Gesetzgeber von vorneherein entgegenwirken. Gesetzlich vorgeschriebene Gebührensätze zu überschreiten, ist ebenfalls verboten. Wer viel Geld hat und viel zahlen kann, soll nicht die Möglichkeit erhalten, durch übermäßig hohe Zahlungen unlauteren Einfluss auf die Vermessung zu nehmen. Für hoheitliche Vermessungsleistungen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren daher stets einzuhalten. Dies soll unparteiische, seriöse, genaue und gewissenhafte Leistungen zu vom Gesetzgeber festgelegten und von den Landes- und Oberbehörden überwachten Preisen gewährleisten. Neben diesen hoheitlichen Tätigkeiten ist der ÖbVI sehr häufig zusätzlich auch noch in der Ingenieurvermessung, insbesondere im Hoch-und Tiefbau, tätig. Für diese privatrechtlichen Tätigkeiten gilt die HOAI. Für alle bis einschließlich 17.08.2009 erteilten Vermessungsaufträge gilt die strenge HOAI alter Fassung. Für alle ab 18.08.2009 erteilten Aufträge gilt die weniger strenge HOAI neuer Fassung. Ob man einen ÖbVI braucht, erfährt man eher selten bei den Grundbuchämtern, sondern meist eher und schneller bei den Katasterämtern. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.175.28.36 (DiskussionBeiträge) 13:03, 6. Sep. 2005)

So, jetzt ist der Beitrag glaube ich soweit überarbeitet, dass er wieder eingestellt werden könnte.-- 91.52.156.185 18:00, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

HOAI meint wohl die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. --Helium4 (Diskussion) 03:03, 8. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 23:42, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Jahreszahlen?

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Im gesamten Artikel erscheint keine einzige Jahreszahl.

Wie lange gibt es den ÖbVI schon?

Wie war das in der Zeit der zwei getrennten Deutschlands?

Nur so mal dahingefragt ...

--Helium4 (Diskussion) 03:07, 8. Aug. 2020 (CEST)Beantworten