Diskussion:Öjendorfer See

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Tim.landscheidt in Abschnitt Sand zum Aufhöhen der Horner Marsch?

Angelverbot im Öjendorfer See

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Die Ausübung des Angelsportes ist dort aufgrund des Vogelschutzes (EU-Vogelschutzverordnung?) und aufgrund der Nutzung als Parkanlage (Hamburgisches Grünanlagengesetz vom 18.10.1957) gesetzlich verboten. Die Pachtversuche von Angelvereinen wurden bislang vom Naturschutzamt ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Leider wird an diesem See immer wieder eine größere Anzahl von Schwarzanglern beobachtet. Gruss, --Graf zu Pappenheim 08:32, 7. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Sand zum Aufhöhen der Horner Marsch?

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Woher stammt die (unbelegte) Info, dass mit dem Sand aus der Grube die Horner Marsch aufgehöht wurde? M.W. ist die Horner Marsch bis heute recht tiefliegend und daher auch nur mit Kleingärten (und einigen wenigen Behelfsheimen aus der Nachkriegszeit) bebaut. Allenfalls der schmale Streifen zwischen Horner Landstraße und Bergedorfer Straße (B5) sowie das Gewerbegebiet an der Kolumbusstraße sind dichter bebaut, was auf eine vorherige Aufhöhung des Geländes hindeuten könnte (siehe auch GoogleMaps).

Oder kann es sein, dass eigentlich die weiter westlich gelegene Hammer Marsch (Hammerbrook/Osterbrook) gemeint ist, denn die wurde ja tatsächlich seit etwa 1900 planmäßig aufgehöht und war bis zur Zerstörung im 2. WK sehr dicht bebaut bzw. ist es z.T. bis heute. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 12:47, 9. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Die Informationen stammen aus der ersten Version des Artikels, und dort wird auf den (nicht mehr funktionierenden) Link „Der Öjendorfer See auf der Homepage der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt“ verwiesen. Dieselbe Information ist praktisch wortgleich in den beiden Weblinks (der jetzt „Behörde für Umwelt und Energie“) enthalten. --Tim Landscheidt (Diskussion) 08:27, 10. Dez. 2018 (CET)Beantworten