Diskussion:Österreichischer Gemeindebund
2357 Gemeinden
BearbeitenDer Autor des Betrags hat offenbar duch einen Tippfehler die Gesamtzahl der österreichischen Gemeinden statt mit 2357 mit 2557 angegeben. In dem dazu angegebenen link zum Statistischen Zentralamt steht sogar der richtige Wert. Weiter unten im Bericht steht, dass 12 Städte nicht vom Gemeindebund vertreten werden, damit ergeben die 2345 Mitglieder des Gemeindebundes und die 12 Städte die richtige Gesamtanzahl der Gemeinden von 2357. Es sind also alle Gemeinden Mitglieder des Gemeindebundes oder des Städtebundes und es gibt gerade eine Diskussion, ob eine Gemeidne überhaupt aus dem Gemeindebund austreten kann.
Ich hab den Fehler daher ausgebessert. Ich war sehr überrascht, dass die Änderung nicht übernommen wurde, gelöscht von jemandem, der sich - was bei diesem Thema sehr verzeihlich ist - offenbar nicht sehr gut auskennt, aber - was weniger verzeihlich ist - nicht mal im Beleglink schaut, welche der Fassungen richtig ist. (nicht signierter Beitrag von 91.112.213.218 (Diskussion) 09:37, 16. Apr. 2012 (CEST))
- Na gut, und warum nicht gleich? Die Zusammenfassungszeile ist genau dazu da, um solche Änderungen zu begründen. Oder gleich hier auf der Disk schreiben und in der Zusammenfassungszeile "siehe Disk" schreiben. Kann nicht jeder mit dem Thema so vertraut sein.-- Pappenheim Quod scripsi, scripsi! 10:13, 16. Apr. 2012 (CEST)
- Die fragliche Zahl war einen Klick entfernt. Nicht jede IP weiss, was eine DS ist, insofern schadets nicht, selbst kurz nachzuforschen. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 13:39, 16. Apr. 2012 (CEST)
Wer ist Mitglied?
BearbeitenDie angegebene Mitgliderzahl von 2345 politsichen Gemeinden (siehe Infobox) basiert offensichtlich auf einer Selbstangabe des Gemeindebundes [1] (jetzt sind es offenbar nur mehr 2342, nicht mehr 2345 wie der Artikel sagt).
Diese Aussage ist aber prinzipiell zu bezweifeln! Es stellt sich die Frage, wer Mitglied des Gemeindebundes ist. Mitglieder des Österreichischen Gemeindebundes selbst sind laut Eigenangaben nur die 10 Landesverbände. Soweit so gut, laut Satzung des Gemeindeverbandes Tirol [2] könne Mitglieder des Gemeindeverbandes alle Gemeinden werden, denen kein eigenes Statut verliehen wurde (vgl. § 4). Dies ist aber offenbar nicht in allen Bundesländern so. Laut Satzung des Verbandes sozialdemokratischer Gemeindevertreter in Niederösterreich [3] nur Einzeplersonen (vgl § 1 Abs. 3) Mitglieder werden. Somit gehört dem Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter in Niederösterreich keine Gemeinde als Mitglied an. Die Satzung des Gemeindevertreterverbandes der Volkspartei Niederösterreich konnte ich nicht finden - wenn aber auch dort (worauf der Name Gemeindevertreterverband schließen lässt) nur Einzelpersonen Mitglied werden können - ist keine einzige niederösterreichische Gemeinde Mitglied des Österreichischen Gemeindebundes, weder direkt noch indirket.
Dann wäre die Angabe von 2342 Mitgliedsgemeinden jedenfalls unrichtig. Jetzt frag ich mich, wie man hier den Artikel sinnvoll ergänzen könnte / sollte. --Taste1at (Diskussion) 21:23, 12. Mär. 2013 (CET)
- Der Gemeindebund sieht sich als Vertreter dieser Gemeinden, ob diese nun rein formal direkt Mitglied sind oder über die Landesverbände, ist hier ertsmal nebensächlich - ggf. sollte man die Angaben des Gemeindebundes als solche darstellen. Gibts denn für deine Vermutungen reputable Quellen (falls das tatsächlich irgendwen interessiert)? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 21:34, 12. Mär. 2013 (CET)
- Nein, der Punkt ist ja, dass sie ja teilweise gar nicht Mitglied sind, weder direkt noch indirekt. In Niederösterreich gibt es nur einen Verein der SPÖ-Gemeindepolitiker und einen Verein der ÖVP-Gemeindepolikiker, jedoch keinen Verein der Gemeinden. Das ist der Punkt. --Taste1at (Diskussion) 21:44, 12. Mär. 2013 (CET)
- PS: Dazu kommt noch, dass es ja auch sicher Gemeindepolitiker gibt, die weder bei der SPÖ, noch bei der ÖVP dabei sind. --Taste1at (Diskussion) 21:44, 12. Mär. 2013 (CET)
- Wie ist das im Zusammenhang mit der Bundesverfassung zu sehen? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 23:56, 12. Mär. 2013 (CET)
- Der Österreichische Gemeindebund ist ein privatrechtlicher Verein. Seit 1988 jedoch ordnet Art. 115 Abs. 3 B-VG an, dass dem Österreichischen Gemeindebund gemeinsam mit dem Österreichischen Städtebund die Vertretung der Gemeinden obliegt. Nach dem Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes vertritt der Österreichische Gemeindebund geminsam mit dem Österreichischen Städtebund die Gemeinden beim Abschluss des Österreichischen Stabilitätspaks. Somit ist die Aussage des Art. 115 Abs. 3 B-VG nicht nur eine theoretische Aussage, sondern auch mit tatsächlichen Befugnissen verbunden. Grüße --Taste1at (Diskussion) 00:32, 13. Mär. 2013 (CET)
- D.h. die Gemeinden müssten nicht unbedingt Mitglied sein, um trotzdem vertreten zu werden? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 09:37, 13. Mär. 2013 (CET)
- Also ich kann dazu nur Quellen finden, die die Version des Gemeindebunds bestätigen, z.B. bei Hans Neuhofer. Solangs keine anderslautende Quellen gibt, seh ich da wenig Änderungsbedarf. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 09:43, 13. Mär. 2013 (CET)
- Der Österreichische Gemeindebund ist ein privatrechtlicher Verein. Seit 1988 jedoch ordnet Art. 115 Abs. 3 B-VG an, dass dem Österreichischen Gemeindebund gemeinsam mit dem Österreichischen Städtebund die Vertretung der Gemeinden obliegt. Nach dem Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes vertritt der Österreichische Gemeindebund geminsam mit dem Österreichischen Städtebund die Gemeinden beim Abschluss des Österreichischen Stabilitätspaks. Somit ist die Aussage des Art. 115 Abs. 3 B-VG nicht nur eine theoretische Aussage, sondern auch mit tatsächlichen Befugnissen verbunden. Grüße --Taste1at (Diskussion) 00:32, 13. Mär. 2013 (CET)
- Wie ist das im Zusammenhang mit der Bundesverfassung zu sehen? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 23:56, 12. Mär. 2013 (CET)