Diskussion:Österreichischer Staatsvertrag/Archiv

Österreich ist frei

"Es handelt sich um eine von weiten Kreisen der österreichischen Bevölkerung als konstitutiv für die neuere österreichische Geschichte empfundene Äußerung, die dementsprechend häufig im österreichischen Rundfunk und Fernsehen in Wort und Bild wiederholt wird."

Völlig korrekt dargestellt, das Problem dabei ist nur, dass Wort und Bild nicht zueinander gehören. Da es von der Aussage zwar einen Tonmitschnitt gibt, aber keine bewegten Bilder, glaubt der Durschnittsösterreicher, dass Figl diese Worte auf dem Balkon des Belvedere sprach, denn diese Bilder sind immer unterlegt wenn man die Worte "Österreich ist frei" im ORF hört. -- Snotty 09:06, 6. Okt 2005 (CEST)

Richtig, wurde aber unlängst sogar in einer Sendung im ORF betont, dass dieser Eindruck falsch ist. Hab dementsprechend auch den Satz erweitert. -- Wirthi 23:29, 13. Okt 2005 (CEST)
jetzt haben wir aber ein problem:
"Österreich ist frei ist ein Ausspruch des damaligen österreichischen Außenministers Leopold Figl nach der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrages. Diese Worte fielen bei seiner Ansprache unmittelbar vor der Unterzeichnung des Vertrages im Marmorsaal des Schlosses Belvedere in Wien, nicht wie oft behauptet am Balkon bei der Präsentation des Vertrages. Dies ist eines der wichtigsten politischen Zitate der jüngeren Geschichte in Österreich."
"...nach der Unterzeichnung..." vs. "...unmittelbar vor der Unterzeichnung..." also was jetzt??

Staatsvertrag als nationale Ikone ??

Zweifellos stellt der Staatsvertrag von 1955, der die Beendigung der militärischen Besatzung durch die "Siegermächte" mit sich brachte, einen wesentlichen Schritt zur Emanzipation Österreichs dar und wurde von der Bevölkerung auch mit gebührender Begeisterung aufgenommen.

Dabei sollte aber nicht außer Acht bleiben, dass es seither weitere Fortschritte auf dem eingeschlagenen Weg nicht mehr gegeben hat, kein Punkt des Vertrages offiziell außer Kraft gesetzt oder für obsolet erklärt worden ist (obwohl einer der Vertragspartner, die UdSSR, zu existieren aufgehört hat) und daher alle Souveränitätsbeschränkungen von 1955 noch heute - ein halbes Jahrhundert später! - volle Gültigkeit besitzen.

Aus dieser Sicht erscheint es in Österreich keineswegs angebracht, den Staatsvertrag so zu glorifizieren, wie es heute geschieht. Es handelt sich nach wie vor um einen zwar seinerzeit heiß ersehnten, aber doch erzwungenen "Souveränitätsbeschränkungsvertrag", der nicht dazu geeignet ist, als Gründungsmythos der 2. Republik zu dienen. --213.153.43.155 12:32, 5. Apr 2006 (CEST)

ist unrichtig, eine reihe von bestimmungen wurden inzwischen außer kraft gesetzt (zB das lenkwaffenverbot). bezüglich vertragspartner udssr: diese hat natürlich einen rechtsnachfolger, die russische föderation. --84.114.59.128 19:07, 26. Mai 2012 (CEST)
so viel Souveränität wie zwischen 1955 und 1995 hat die Republik noch nie gehabt und wird sie auch so schnell nicht wieder haben. Der außenpolitische Handlungsspielraum war enorm, man denke nur an Kreiskys diplomatische Schachzüge, ebenso der wirtschaftspolitische und außenhandelsmäßige Spielraum. Auch währungspolitisch waren Österreich alle Optionen offen, ebenso was die Budgetpolitik betrifft. Durch die Neutralität und das Herumlavourieren zwischen Ost- und West hatte das kleine Österreich eine viel größere Souveränität als die BRD. Mehrmals ist Österreich den Amerikanern auf der Nase herumgetanzt durch besonders intensiven Handel mit dem Ostblock (man denke nur an die berühmt berüchtigte Intertrading), während man gleichzeitig die Sowjetunion gereizt hat, durch defacto komplette Westeinbindung was das wirtschaftliche betrifft, ja sogar eine heimliche Währungsunion mit der BRD. Daneben wurden noch fleissig die Opposition in der Tschechoslowakei und Ungarn unterstützt, während man mit dem in Moskau in Ungnade gefallenen Tito-Jugoslawien lukrative Wirtschaftsverträge abschloss. Ja sogar Unterstützung von Terror gegen den NATO-Staat Italien (überspitzt formuliert, aber wenn ma si ehrlich ist, war es so) wurde von den Amerikanern einfach so hingenommen. Der Staatsvertrag war das Ticket für diese Souveränität und die Feindschaft zwischen USA und UdSSR der Garant dafür, dass diese Souveränität von beiden Mächten peinlichst eingehalten wurde und Österreich den Spielraum sogar noch ausreizen konnte. --El bes (Diskussion) 03:48, 27. Mai 2012 (CEST)
Mir hat ein Russe im Jahr 1989 (vor der Wende gesagt: Österreich könne sich glücklich schätzen, denn es ist das einzige Land, dass durch einen Vertrag und ohne kriegerische Auseinandersetzungen seit dem Krieg von der Sowjetunion frei gekommen ist. Das hat mir damals schon sehr zu denken gegeben. --K@rl ("Vorsicht, Wikipedia geht über") 07:33, 27. Mai 2012 (CEST)
Wenn die Republik "inoffiziell" ohnedies frei vom sogenannten "Staatsvertrag" wäre, ... Warum hat dann fast nie (?) jemand versucht, die offiziellen Ketten - siehe Bundesadler? - zu entfernen oder zu schwächen? (nicht signierter Beitrag von 89.144.201.218 (Diskussion) 12:01, 31. Mai 2020 (CEST))
Völliger Unsinn! Die Ketten im Bundesadler sind bereits gesprengt und symbolisieren die Befreiung vom Nationalsozialismus. Warum sollte man die entfernen? Und was haben die mit dem Staatsvetrag zu tun?--Taste1at (Diskussion) 16:53, 31. Mai 2020 (CEST)

Fehlt was?

Im Satz "Österreich war mit dem Staatsvertrag der einzige Staat, der nach 1945 bis zur samtenen Revolution 1989 auf friedlichem Weg per Vertrag frei von allen Besatzungsmächten wurde." scheint ein "Mitteleuropas" o.Ä. zu fehlen: "der einzige Staat Mittleuropas..." oder "der einzige am Zweiten Weltkrieg beteiligte Staat..."?--Dub8lad1 01:29, 23. Jun 2006 (CEST)

Staatsvertrag

Ich besitze den Original-Scan des Staatsvertrag (de, engl., franz., russ) aus dem BGB 1955 (selbst abgescannt) in guter Bildschirmauflösung (80MB, 96 dpi). Wie kann ich den hier einbinden?

Wär wohl eher was für Wikisource. BGB? Meinst du BGBl. (Bundesgesetzblatt)?--Glorfindel Goldscheitel 18:11, 12. Mai 2010 (CEST)

Staatsvertrag ist illegal

Der Staatsvertrag ist illegal, da Österreich bei der Kapitulation der Wehrmacht zum Gebiet des Deutschen Reiches gehörte. Alleine das Deutsche Reich kann in einem Friedensvertrag über die Landmasse eine Regelung treffen, die von Deutschen Soldaten besetzt worden ist oder durch kriegerische Handlungen beansprucht werden konnte.

Der Vertrag ist damit unwirksam.

Nicht, wenn du du die Wiedereinsetzung der der öst. Regierung nach Abzug "deutscher" Truppen als Revolution siehst. Und außerdem bricht darüber wieder die Streitfrage auf, ob Österreich okkupiert oder annektiert wurde. Im erstern Fall war eindeutig Österreich von den Alliierten besetzt (Ö wurde durch Alliierte von den Deutschen "befreit"), im zweiteren Fall hatten wir eben eine Revolution mit "Rausschmiss" der Deutschen. In beiden Fällen war die österreichische Regierung danach eine legale, und konnte den Staatsvertrag abschließen. --Wirthi ÆÐÞ 10:19, 14. Sep 2006 (CEST)
Das Deutsche Reich war zu dem Zeitpunkt nicht mehr handlungsfähig, da die letzte Reichsregierung von den Alliierten in Deutschland verhaftet worden ist. Von daher bestand zu diesem Zeitpunkt nicht die Möglichkeit, daß das Deutsche Reich gegen die erneute Abtrünnigkeit (wie in den Geschehnissen um Königgrätz) vorgehen konnte.
Der status ante quo wäre somit bei Widerstreben von Österreich mit militärischen Mitteln wiederherzustellen.
Der Anschluss von Österreich an Deutschland nach dem 1. Weltkrieg war sowohl Österreich (Vertrag von Saint-Germain) als auch Deutschland (Friedensvertrag von Versailles) ausdrücklich verboten (Anschlussverbot). Der Anschluss war demnach illegal, unabhängig ob Okkupation oder Annexion. Das eigenständige völkerrechtliche Subjekt Österreich hat also legal den Staatsvertrag geschlossen.
Diese "Friedensverträge" die beide Länder (und dadurch auch andere) in extrem große Schwierigkeiten brachten und sehr zu der damaligen negativen Entwicklungen beitrugen, sind nicht vom Internationalen Völkerrecht (HLKO 1907) gedeckt. Eine solch weitreichende und umfassende Entscheidung kann ausschließlich nur das Volk in dem betreffenden Land in einer demokratischen Volksabstimmung treffen. Eine solche ist 1938 in einer Volksabstimmung durchgeführt worden. Und das in beiden Ländern mit je über 99% Wahlbeteiligung! Der Anschluß wurde damals demokratisch vollzogen! Eine Annulierung durch die Siegermächte ist weder vom österreichischen als auch vom deutschen Volk demokratisch legitimiert noch vom Völkerrecht gedeckt. Ein unter dem Zwang von Alliierten bzw. Siegermächten erzwungene Vertrags-Situation kann keine auf Gerechtigkeit aufbauende und Zukunftsbestand taugliche, Völkerrechtlich einwandfreie Lösung sein. Die sich aus alldem resultierten geschichtshistorischen negativen Tatsachen kann heute kein Mensch mehr leugnen. Eine Korrektur unter Einbeziehung des betreffenden Volkes (ohne über ihre Köpfe hinweg irgendetwas zu bestimmen) ist unverzichtbar und auch die einzige Möglichkeit auf die Schaffung von Klarheit in bezug auf die Friedenssicherung in Europa! Eine Verweigerung all dessen führt unweigerlich zu neuen Konflikten und Spannungen, die durch demokratische Vorgehensweisen ganz einfach vermieden werden könnten. (nicht signierter Beitrag von Pickard007 (Diskussion | Beiträge) 17:41, 12. Mai 2010 (CEST))
Es gab auch in dieser Form nicht die Kapitulation. Berlin kapitulierte am 3.5.1945, am 5.5.1945 kapitulierten Teile der Kriegsmarine, am 7.5.1945 die geschäftsführende Reichsregierung in Flensburg, am 8.5.1945 und 9.5.1945 die übrigen militärischen Strukturen. Bereits vorher, Ende April 1945, hatten im grösstenteils bereits wieder befreiten Österreich unter Führung von Karl Renner (der bereits vor dem Staatsstreich der Faschisten und dem illegalen Anschluss Staatskanzler war) die Vorbereitungen für demokratische Wahlen begonnen.
Im Siebenjähriger Krieg (worauf vermutlich mit dem Hinweis Königgrätz angespielt wird) kämpfte nicht etwa Deutschland gegen ein abtrünniges Österreich, sondern Preussen und Grossbritannien kämpften gegen Österreich, Frankreich und Russland - also die damaligen fünf Grossmächte in Europa. Vorausgegangen wer der Einfall von Preussen in Sachsen ohne Kriegserklärung, Österreich eilte zu Hilfe. Ein Deutschland, wie wir es heute gibt, gab es annähernd erst nach dem 1. Weltkrieg - und da gehörte Österreich nicht mit zu. Alles davor, was irgendwie "deutsch" hies, war entweder nur ein mehr oder weniger loser Staatenbund (ausserhalb dessen auch noch anderen Staaten standen, die sich genausogut auch hätten "deutsch" nennen können. Oder es war gleich nur ein (kleiner) Teil von dem was wir heute als Deutschland kennen. Oder - wie bei den Habsburgern - hiess es vielleicht irgendwie "deutsch", war aber in Wirklichkeit von Österreicher (eigentlich: Schweizern) "beherscht" und umfasste Teile von dem was wir heute Italien, Frankreich, Holland, Österreich, Deutschland usw. nennen, wobei aber wie gesagt damals eine so grosse Einheit noch nicht herrschte - selbst die Idee des Nationalstaates gibts erst seit etwa dem 18. Jhd.
Mit Königgrätz wird nicht auf den Siebenjährigen Krieg Preußens und Österreichs sowie ihren Verbündeten um Schlesien, sondern auf den Deutschen-Krieg 1866 angespielt, in dessen Folge der Deutsche Bund aufgelöst wurde und Österreich aus dem deutschen Staatenverband austreten musste. Preußen wollte den Deutschen Bund reformieren und zu einem Nationalstaat unter seiner Führung zusammenfassen. Dagegen opponierte das reaktionäre Österreich und der Bundestag (Gesandtenkongress der deutschen Monarchen) beschloss die Bundesexekution gegen Preußen also die Mobilmachung der Bundestruppen gegen Preußen. Die Schlacht von Königgrätz war die kriegsentscheidende.
Last not least: Durch Einmarschieren, Besatzung oder kriegerische Handlung gehört nicht plötzlich ein Gebiet, dass bisher zu Staat A gehört hat, zu Staat B. Sprich: Wenn deutsche Soldaten in Österreich einmarschieren, dann ist es genau das: deutsche Soldaten in Österreich, die dort zunächst einmal unter das Fremdengesetz fallen und sich wegen illegalen Führens einer Waffe strafbar machen. Werden sie als Kombattanten anerkannt, haben sie zumindest Anspruch auf die Behandlung nach den Genfer Konventionen, ansonsten sind sie ganz einfach Terroristen, mit den entsprechenden strafrechtlichen Folgen.
62.178.12.228 00:33, 4. Mai 2007 (CEST)
Normalerweise ja, im Falle des Anschluss Österreichs und den darauffolgenden politischen und historischen Begebenheiten nein. --Mannerheim 22:52, 21. Jun. 2008 (CEST)
Könnte sich eigentlich auch jemand auf den Standpunkt stellen, dass die Erste Republik noch gilt; da immerhin Mexiko Einwände gegen den Einmarsch angemeldet hätte. (nicht signierter Beitrag von 89.144.201.218 (Diskussion) 12:05, 31. Mai 2020 (CEST))
Das hat zwar mit Mexiko überhaupt nichts zu tun, sondern mit der Österreichischen Unabhängigkeitserklärung: Der Anschluss war "null und nichtig", daher wurde die (Erste) Republik wiedererrichtet. Diese wiedererrichtete Republik wird landläufig als Zweite Republik bezeichnet.--Taste1at (Diskussion) 16:55, 31. Mai 2020 (CEST)

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-- DuesenBot 16:59, 26. Mär. 2007 (CEST)

Staatsvertrag von Wien

Im RIS ist der Vertrag unter 'Staatsvertrag von Wien' zu finden. Ich habe daher den Redirect wiederhergestellt und den Begriff hier erwähnt. [1] Unformatierten Text hier einfügen

Jänner <--> Januar

Ich bin mir dessen bewusst, dass es hier hauptsächlich um österreichische Geschichte geht und dass in Österreich das Wort "Jänner" sehr geläufig ist. Wäre es nicht trotzdem sinnvoll den Artikel komplett auf Hochdeutsch zu verfassen und stattdessen das Wort "Januar" zu verwenden?

viele Grüße --Swap 21:15, 15. Mär. 2010 (CET)

Absolut. Aber: Jänner ist Hochdeutsch. Oder steht irgendwo in Stein gemeißelt, dass der Duden hochdeutscher als das Österreichische Wörterbuch ist? Zur diesbezüglichen Lektüre empfehle ich Standarddeutsch, Auszug von dort: Die standarddeutschen Varietäten sind Ausgleichssprachen auf plurizentrischer Grundlage. Ein Deutsch, das mit allen Wörtern und Wendungen überall identisch ist, gibt es nicht. --Wirthi ÆÐÞ 21:35, 15. Mär. 2010 (CET)
Um hier auch mal gleich anzuschließen und ein mögliches Missverständnis auszuräumen: Österreichisches Deutsch ist nicht, wie viele meinen, ein Dialekt, sondern eine nationale Standardvarietät. Ich plädiere auch dafür, dass "Jänner" stehenbleiben kann, weil Deutsch eben eine plurizentrische Sprache ist. Nebenbei: "Jänner" ist in Österreich nicht nur sehr geläufig, sondern es wird mit wenigen Ausnahmen nur dieses Wort verwendet. (Aber verstehen tun es anscheinend eh alle Deutschen, wieso dann ändern? :-).) Und "Hochdeutsch" ist hier in WP m.E. sowieso nicht der Fall, sondern Standarddeutsch (was mir bei so manchem Artikel allerdings fraglich erscheint). Gruß -- Eweht 22:56, 15. Mär. 2010 (CET)

Jänner verstehen leider nicht alle Deutschen... Ich hätte es nachschauen müssen. Ich würde daher eher für eine Änderung zu Januar plädieren. http://de.wiktionary.org/wiki/J%C3%A4nner (nicht signierter Beitrag von 88.73.52.74 (Diskussion | Beiträge) 23:12, 23. Mär. 2010 (CET))

Frikadelle verstehen nicht einmal alle Deutschen, trotzdem heißt der Artikel so. In den jeweiligen Regionalrezepten (soweit "relevant") wird dann halt von Kloß/Knödel/..., Hackfleisch/Faschiertes/..., etc., gesprochen. Wenn du Jänner nicht verstehst, dann klick auf den Link, und du wirst die Erklärung im verlinkten Artikel erhalten. --Wirthi ÆÐÞ 08:09, 24. Mär. 2010 (CET)

Nun ja, so sollten wir nicht argumentieren. Nur weil andere bei rot über die Ampel gehen, müssen wir das nicht auch machen. Und wenn du z.B. nach Boulette suchst, kommst du ja auch auf den richtigen Artikel. Es soll hierüber jetzt aber auch kein Glaubenskrieg ausbrechen. --Swap 23:10, 25. Mär. 2010 (CET)

Die Frage zum Wort "Jänner" ist aber schon seit Jahren in Glaubenskrieg hier in der de.Wikipedia. Schon 2005 hat es dazu ein Meinungsbild gegeben. Seit dem hat kein erneuter Vorstoss, eine allgemeine Regel aufzustellen, eine Mehrheit bekommen. --El bes 18:37, 15. Apr. 2010 (CEST)
@Swap: hinsichtlich der Ampel stimme ich dir absolut zu. Aber: Gegen das bei-rot-über-die-Ampel-Gehen gibt es ein Gesetz (sowohl in Deutschland, als auch in Österreich, und wohl auch im Rest der Welt). Würden wir das machen, dann würden wir eine objektiv FALSCHE Handlung setzen. Es gibt aber _KEINE_ Regelung, die besagt, dass Jänner falsch und (nur) Januar richtig wäre. Es gibt keine Regelung, die besagt, dass (nur) der Duden die korrekten deutschen (sic!) Wörter definieren darf. Es gibt kein Primat des (Bundes-)Deutschen vor der österreichischen Variante. Es tut mir leid, wenn das Beharren auf "meiner" Sprache als Glaubenskrieg aufgefasst wird, aber eine solche Medaille hat immer zwei Seiten. Hier automatisch der Mehrheit (Januar) Recht zu geben, und die Meinung der Minderheit (Jänner) kategorisch zu verbieten, zeugt nicht gerade von Respekt. --Wirthi ÆÐÞ

Nun, ich denke, lieber Swap, dass du das Wort jetzt kennengelernt hast. Ein dir unbekanntes, aber in der deutschen Sprache legitimes Wort zu verwenden, ist außerdem kein "bei Rot über die Ampel gehen". Es gibt im übrigen auch das Wort "Feber" für "Februar". Es wird zwar nicht so oft verwendet, aber es existiert. Es ist ein bisschen vermessen, anderen den Gebrauch von existenten Wörtern zu untersagen. Lerne eben deine eigene Sprache ein bisschen besser kennen. 22:54, 22. April 2013 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.118.92.196 (Diskussion))

Weitergelten des Art.4 des Staatsvertrags (Anschlussverbot) nach dem EU-Beitritt Österreichs

Ich bin mir nicht im Klaren darüber inwiefern materielle Bestimmungen des Vertrages nach dem EU-Beitritt von Österreich 1995 weitergelten, da schließlich im Artikel 4 des Staatsvertrages klargestellt wird,dass Österreich keine wie immer geartete politische oder wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland einzugehen hat. Dies ist aber mit dem EU-Beitritt der Fall. Österreich geht eine wirtschaftliche wie politische Bindung mit Deutschland und den anderen EU-Staaten ein. Damit dies nicht gegen den Staatsvertrag steht müsste eine Obsolet-Erklärung der am Staatsvertrag beteildigten Mächte erfolgen, was soweit mir bekannt aber nicht der Fall war.

Ich bitte um Aufklärung inwieweit der Eu-Beitritt Österreichs einen Bruch des Staatsvertrages von 1955 darstellt. (nicht signierter Beitrag von 91.15.186.228 (Diskussion) 15:51, 20. Jun. 2010 (CEST))

Die herrschende Meinung sieht den EU-Beitritt nicht als Verstoß gegen den Staatsvertrag, da Österreich keine Exklusive Vereinigung mit Deutschland eingegangen ist, sonden Teil eines gesamteuropäischen Wirtschaftskonzepts wurde. Wenn man das ganze inhaltlich interpretiert wird auch klar warum: Die Signatarmächte wollten eine politische und wirtschaftliche Vereinnahmung Österreichs durch Deutschland verhindern. In einem Zweierbündnis der beiden Staaten wäre Deutschland unumgänglich der stärkere Partner gewesen. Im Bereich der EU ist der Einfluss Deutschlands auf Österreich nicht Größer, als auf andere Staaten auch und umgekehrt. Ein Abhängigkeitsverhältnis ist somit nicht entstanden. Wirtschaftlich gesehen hat der Beitritt Österreich sogar von Deutschland zunehmend emanzipiert, die Schilling-Mark-Bindung ist mit dem Euro gefallen, der Export nach Deutschland hat verhältnismäßig abgenommen. --Glorfindel Goldscheitel 16:01, 20. Jun. 2010 (CEST)
Und selbst WENN der EU-Beitritt gegen diese eine Bestimmung verstoßen würde, dann würde Österreich halt diese eine Bestimmung verletzen. Die Vertragspartner des Staatsvertrages könnten sich beschweren, ggf. klagen. Den Staatsvertrag insgesamt würde das nicht automatisch außer Kraft setzen. --Wirthi ÆÐÞ 16:45, 20. Jun. 2010 (CEST)
Wie alle Verträge vorher, wurde der Beitritt sowieso mit den Signatarmächten ausgiebigst über evt. Verstöße abgeklopft. Nachdem der Beitritt kein bilateraler Vertrag mit D ist, darf es ja sowieso kein Problem sein. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 11:33, 25. Jun. 2010 (CEST)

Signatarstaaten

Die Signatarstaaten sind die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreich ... einerseits und Österreich anderseits. Jugoslawien ist dem Vertrag gemäß Artikel 37 beigetreten, nicht jedoch Signatarstaat.
Wenn keine entgegenstehenden Argumente kommen, werde ich den Abschnitt über die Rechtsnachfolge entsprechend ändern.--Rosmann 17:47, 27. Jul. 2011 (CEST)

Problem behoben. --Wolfgang J. Kraus 19:56, 27. Jul. 2011 (CEST)

Sonderbarkeiten

Der Staatsvertrag beinhaltete auch Sonderbarkeiten, die wohl schwerlich zu erklären sind. Da wurde u.a. Österreich verpflichtet, keine U-Boote und Torpedos anzufertigen. Nun ist bekanntlich Österreich ein reines Binnenland, wo also hätten die U-Boote denn eingesetzt werden können? In den Alpenseen hätten sie doch lediglich die Touristen necken und erschrecken können. Kann mir mal jemand derlei Eigentümlichkeiten erklären? --Bagerloan (Diskussion) 23:58, 13. Aug. 2012 (CEST)

Zum Anfertigen von U-Booten ist kein Meer notwendig. Die könnte man an Land auch produzieren und dann z.B. an andere Nationen verkaufen. Auch sonst könnte Österreich ja mit Italien verhandeln, ob die eine österreichische Kriegsmarine im Triester Hafen dulden würden. --Taste1at (Diskussion) 22:35, 26. Aug. 2012 (CEST)

liest sich wie ein Art Hintertreppenwitz! --Bagerloan (Diskussion) 23:51, 31. Aug. 2012 (CEST)

Ja, da ist was dran. Ich kann in den genannten Bestimmungen auch keine praktische Bedeutung erkennen. Leider war nicht viel zum Thema zu finden.
In einem Buch (Österreichische Nationalgeschichte nach 1945: Die Sicht von innen. Hrsg. Robert Kriechbaumer) hat Jörg Haider geschrieben:
In Wahrheit ist dieser namenlose Vertrag - denn jeder internationale Vertrag ist ein Staatsvertrag - natürlich ein Friedensvertrag: weitgehend nahezu wortgleich von anderen Friedensverträgen abgeschrieben, bis hin zum für Österreich wohl seltsam anmutenden U-Boot-Verbot.
Teilweise sind die Bestimmungen des Staatsvertrag auch einfach wirtschaftlicher Natur, wie Art. 16:
Artikel 16. Österreich soll zivile Luftfahrzeuge deutscher oder japanischer Bauart oder solche Luftfahrzeuge, die eine größere Zahl von Teilen deutscher oder japanischer Herstellung oder Bauart enthalten, weder erwerben noch erzeugen.
Auch die Frage der U-Boote könne eine - wenn nicht militärische - doch wirtschaftliche Bedeutung oder Intention gehabt haben. Grüße,--Taste1at (Diskussion) 21:08, 4. Sep. 2012 (CEST)

"Reblaus"

"Jetzt san's wach" bedeutet auf Wienerisch, jetzt sind sie bereit nachzugeben. Jetzt sind sie betrunken würde "jetzt san's fett" heissen. (nicht signierter Beitrag von 91.115.55.172 (Diskussion) 22:23, 10. Apr. 2014 (CEST))

Stimmt eigentlich. Aber es kann doch beides heißen. Wenn heute jemand im Wiener Dialekt sagt "Der Typ is urwaach" dann heißt das immer noch voll fett, aber eher im Kontext von Marihuana, als wie von Alkohol. Da hat aber eher eine kleine Assoziationsverschiebung stattgefunden, denn Marihuana war damals kein Thema, schon gar nicht bei gutbürgerlichen Politiker. In der Formulierung: Und jetzt, Raab – jetzt noch d’Reblaus, dann sans waach! ist aber klar "weich" gemeint und nicht betrunken. Weich im Sinn von, weich zum nachgeben, auf die strittige Präambel zu verzichten und zu unterschreiben. Da hast du recht. --El bes (Diskussion) 22:34, 10. Apr. 2014 (CEST)
"sans waach" meint, dass ihr hartes Herz weich / erweicht ist, sie mild gestimmt und leicht formbar / beeinflussbar sind. An der genaueren Formulierung muss man halt noch ein wenig feilen. Vorerst hab' ich die missverständliche Passage provisorisch verbessert. --Popmuseum (Diskussion) 16:11, 21. Jun. 2014 (CEST)
jetzt sind sie bereit nachzugeben. Passt genau. --Popmuseum (Diskussion) 16:12, 21. Jun. 2014 (CEST)