Diskussion:Überbrückungsgeld (Existenzgründung)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 80.151.250.19 in Abschnitt bitte Verweis auf andere Seiten "Überbrückungsgeld"

Schreibung

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Heisst es nun Selbst-ständig oder Selbständig ? 217.194.34.124 15:42, 26. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Alte Rechtschreibung: selbständig, Neue Rechtschreibung: selbstständig -62.180.140.237 10:53, 4. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ausschluss der Föderung

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Es wird behauptet, daß die Förderung nicht möglich sei, wenn der AN nach Kündigung direkt in die Selbständigkeit geht. Das ist aber bei einigen meiner Kollegen exakt so gewesen. Der Punkt ist, daß man die Selbständigkeit noch angefangen haben darf, vor der Föderung. Reine Formsache also.

Bis Mitte 2005 war eine Eigenkündigung und der geförderte Übergang in die Selbständigkeit problemlos möglich gewesen. Danach drohte zunächst die Verhängung einer dreimonatigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe § 144 Abs. 3 SGB III, in der natürlich auch kein ÜG gewährt wird. Dies alles kann je nach regionaler Geschäftspolitik der Arbeitsagentur auch abweichend geregelt sein. Bettenburg 15:15, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Interessant. Bei mir war es in 2004, allerdings auch nach Kündigung.217.194.34.124 15:42, 26. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Überbrückungsgeld

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Bekommen auch ALG 2 Empfänger diese Leistung??

bitte Verweis auf andere Seiten "Überbrückungsgeld"

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es wäre schön wenn jemand auf die anderen ÜG verweist, etwa Strafrecht etc. Danke. --80.151.250.19 11:50, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten