Diskussion:Übereinkommen über bestimmte Fragen der Kollision von Staatsangehörigkeitsgesetzen
Letzter Kommentar: vor 9 Tagen von Opihuck in Abschnitt Verschiebung
Verschiebung
BearbeitenMan sollte überlegen, ob man den Artikel verschiebt. Drei Punkte treffen die derzeitige deutsche Übersetzung nicht so ganz: "Abkommen" (→ Übereinkommen), "gewisse" (→ bestimmte) und "Konflikt" (→ eher Kollision). Bin aber noch unentschlossen. Einen deutschsprachigen amtlichen Text gibt es leider nicht, da Deutschland, Österreich und die Schweiz keine Vertragspartei geworden sind. Meinungen dazu? --Opihuck 23:39, 25. Jan. 2025 (CET)
- Die Sache hat mir keine Ruhe gelassen, und ich habe intensiv recherchiert. Ich habe fünf Erwähnungen in deutscher Sprache gefunden:
- Übereinkommen über Fragen betreffend Widersprüche zwischen verschiedenen Gesetzen über die Staatsangehörigkeit, beschlossen am 12. April 1930 in Den Haag im BGBl. II 2003, 597
- Haager Übereinkommen über einzelne Fragen beim Konflikt von Staatsangehörigkeitsgesetzen, in einer Broschüre des Bundesamts für Justiz (2008)
- Konvention über gewisse Fragen beim Konflikt von Staatsangehörigkeitsgesetzen vom 12. April 1930, in einem Heft der Bundeszentrale für politische Bildung (1995)
- Haager Übereinkommen vom 12. April 1930 über einzelne Fragen beim Konflikt von Staatsangehörigkeitsgesetzen, Schlussantrag der Generalanwältin beim EuGH Sharpston (2011)
- Haager Abkommen über gewisse Fragen beim Konflikt von Staatsangehörigkeitsgesetzen vom 12. April 1930, Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH La Pergola (1997)
- Die „amtlichste“, aber zugleich schlechteste Übersetzung ist die Erwähnung im BGBl. II von 2003. Dort ging es um die Übergabe der Hoheit über Hongkong vom Vereinigten Königreich an China und die Weiteranwendung von in Hongkong geltenden Gesetzen. Das Original ist in Englisch, die deutsche Arbeitsübersetzung erscheint mir doch recht schlampig. Die „verschiedenen“ Gesetze über die Staatsangehörigkeit ist zudem hinzugefügt, ohne Entsprechung im Original. Von dieser Übersetzung würde ich abraten.
- Die vier folgenden Varianten unterscheiden sich geringfügig. Keine ist schlecht oder inakzeptabel. Überwiegend wird das Wort „Übereinkommen“ verwendet. Das "Haager" wird manchmal vorangestellt, erscheint aber eher als Attribut des Fließtextes; da es im offiziellen englischen und französischen Titel nicht aufgenommen ist, würde ich es im Deutschen auch nicht machen. Die Fragen sind mal „gewiss“, mal „einzeln“. „Gewiss“ klingt mir zu geheimnisvoll, „einzeln“ trifft's nicht richtig. Denn „certain“ oder „certaine“ im Französischen würde ich am ehesten mit „bestimmt“ übersetzen (so auch deepl.com). Aus der „Kollision“ bei deepl.com wird im BGBl. ein „Widerspruch“, in den meisten anderen Übersetzungen bleibt’s nüchtern „beim Konflikt“. Das ist ein Punkt, bei dem ich noch zweifele. Konflikt bedeutet Streit. Um Streit geht es aber gar nicht. Es geht um einen „Zusammenstoß“ verschiedener sich widersprechender Regelungen, also eher um eine Kollision. Deepl.com trifft's daher besser. Das einzige Fachbuch meiner völkerrechtlichen Literatur, das das Übereinkommen ausdrücklich erwähnt (= Epping in Ipsen, Völkerrecht, 8. Auflage 2014, § 7 Rdnr. 84, Fußn. 301) spricht vom Übereinkommen über gewisse Fragen der Kollision von Staatsangehörigkeitsgesetzen vom 12.4.1930. Was den Konflikt/die Kollision angeht, ist das aus meiner Sicht am zutreffendsten.
- Die in der Zusammenschau aus meiner Sicht beste Übersetzung wäre hiernach:
- Ich würde es dorthin verschieben, wenn es keinen Widerspruch gibt. Über Weiterleitungen sollte ggf. nachgedacht werden, denn das Übereinkommen ist nach wie vor wichtig und wird in der Fachliteratur erwähnt (allerdings oft viel kürzer als hier, z. B. „Haager Abkommen über die Staatsangehörigkeit von 1930“. ---Opihuck 20:37, 28. Jan. 2025 (CET)
Da kein Widerspruch, erledigt. --Opihuck 19:23, 6. Feb. 2025 (CET)