Diskussion:Übergangsgeld
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Das Übergangsgeld ist an sich eine Leistung der Rehabilitation und Teilhabe nach SGB IX und daher nicht spezifisch der Arbeitsagentur zuzuordnen. So kann es u. a. auch von den Trägern der Rentenversicherung erbracht werden (vgl. § 20 f. SGB VI). In dieser Darstellung erweckt der Artikel den irreführenden Eindruck, das Übergangsgeld sei eine reine SGB III - Leistung. -- Der Flo 77.176.224.83 14:21, 21. Dez. 2007 (CET)
- Danke für den wichtigen Hinweis (wusste ich bisher noch nicht)! Habe den Artikel entsprechend komplett überarbeitet.--Matysik 17:07, 22. Dez. 2007 (CET)
Übergangsgeld nach § 47 Beamtenversorgungsgesetz - Beihilfe
BearbeitenDie Aussage "es wird keine Beihilfe gezahlt" ist nach meiner Recherche nicht richtig.
Nach der Beihilfeverordnung sind auch frühere Beamte solange sie Übergangsgeld erhalten behilfeberechtigt!
Quellen:
- Bayerische Beihilfeverordnung - BayBhV §2 Absatz 2: http://www.lff.bayern.de/download/nebenleistungen/beihilfe/966f839b-906a-45d0-bfc2-383004eadc88.pdf
- Beihilfeverordnung BW §2 Absatz 2: http://www.lbv.bwl.de/service/pdf/2_bvo_112013
--Wito 10:28, 02. Oct. 2014 (CET)
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.ams.at/sfa/14080_3678.html
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