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Überhöhungsfehlbetrag 180-200mm "eventuell" zulässig?

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Hallo, im Text steht Folgendes:


Eine 1991 vorgelegte Dissertation ergab, dass bei Einsatz der Festen Fahrbahn aufgrund größerer Gleislagestabilität und geringeren dynamischen Kräften der Überhöhungsfehlbetrag bei geeigneten Randbedingungen auf 180 bis 200 mm angehoben werden könne


weiss jemand, auf was sich das bezieht, auf die Gleisebene oder auf die Passagierebene?

Ich frage vor dem Hintergrund, weil im bogenschnellen Betrieb doch mit Überhöhungsfehlbeträgen bis 300mm gefahren wird. Durch die NeiTec wird das auf Passagierebene natürlich ausgeglichen, nicht aber auf Gleisebene. Der zitierte Absatz oben scheint sich aber ja auf die Gleisebenen zu beziehen, da er von "größerer Gleislagenstabilität" redet. Demnach müssten doch alle NT-Strecken über eine feste Fahrbahn verfügen, was bekanntlich nicht der Fall ist, oder?

Ist diese Info von 1991 also schon längst, seit Mitte der 90er die ersten NT-Streckenausbauten erfolgten, überholt?

Danke für alle Antworten, gerne auch nach nem längerem Zeitraum, ich hab sie in meine Beobachtungsliste aufgenommen

DA --Dark Almöhi (Diskussion) 12:50, 2. Feb. 2015 (CET)Beantworten