Diskussion:Übertragungseffekt
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Der Spill-over-Effekt wird auch im europarechtlichen Kontext gebraucht. Dies bedeudet, dass i.d.R. die ursprünglichen Europastaaten (wie z.B. Deutschland und Frankreich) eine Art Vorreiterfunktion innehalten, so dass die anderen Staaten das Bedürfnis haben, diesem "Vorbild" zu folgen, bis sie dann schließlich zu einem "point of no return" gelangen.
Point of no return im Allgemeinen bedeutet, dass etwas schon so weit vorangeschritten ist, dass es zu teuer, zu gefährlich oder einfach unmöglich ist, wieder zurückzukehren.
Im Bezug auf das Europarecht könnte man dies so interpretieren, dass die Mitgliedstaaten schon einen großen Teil ihrer Souveränität abgegeben haben oder dass ein Großteil des nationalen Rechts auf internationalem Recht basiert, so dass es kaum möglich ist dies ohne große Komplikationen rückgängig zu machen. Ein großer Einflussfaktor hier wäre auch, dass diese Staaten sich selber schaden würden, denn so würden sie sich selbst vom freien Kapital-, Personen-, und Warenverkehr ausschließen.
Einbettung in den Begriff «Kausalität»
BearbeitenIn Begriffen der Kausalität handelt es sich hier wohl um eine willkommene, schädliche oder neutrale «Nebenwirkung»? --Werfur (Diskussion) 18:28, 15. Aug. 2015 (CEST)
Spillover-Effekt bei Zoonosen
BearbeitenEine Bemerkung zu zoonotischen Infektionskrankheiten fände ich angesichts der covid19-Zoonose passend. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:41B4:FC00:8C5E:CF89:800F:A2EF (Diskussion) 15:53, 29. Jan. 2022 (CET))