Diskussion:A priori
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a priori
BearbeitenEs tut mir leid, aber ich verstehe nicht, was der Artikel will. Ich wollte begreifen, was analytische und synthetische Urteile a posteriori und a priori sind. Könnt Ihr mir das bitte mal erläutern?
- Die Aussage im Kopfteil ist sehr beliebig und ansich nicht deutbar:
"Urteile a priori können ohne Basis der Erfahrung (Empirie) gefällt werden, sie sind Bedingungen der Erfahrung oder aus diesen abgeleitet. Im Gegensatz dazu stehen Urteile a posteriori."
Urteile a priori können also manchmal oder auch nicht... und sind dann manchmal Bedingungen und manchmal nur Ableitungen. Das Eigentliche an diesen Urteilen kommt nicht zum Vorschein oder wird gänzlich hinter täuschender Wirrnis verschleiert.
Urteile a priori sind Urteile über etwas _stets_ der Empirie oder (natürlich) auch der Logik zugrunde liegendes, das _stets_ aus der Empirie oder der Logik _nur_ abgeleitet werden kann. Sie sind also streitbar und nicht unmittelbar empirisch belegbar, aber aus der empirischen Erfahrung oder der Überlegung heraus sich als scheinbar zwingend ursächlich ergebend.
Apriorisches Wissen ist daher, gemäß Kant, auch das einzige erlangbare Wissen, weil non-apriorisches Wissen nicht für seine eigene Begründung ausreicht - und daher eben kein Wissen, sondern nur Kenntnis oder Deutung ist!!! Apriorisches Wissen kann aber selber nur aus der Deutung/Erkenntnis gewonnen werden. Mann sollte hier also den Wissensbegriff kritisch gebrauchen (nicht signierter Beitrag von 92.193.0.7 (Diskussion) 22:00, 7. Jul. 2020 (CEST))
Beispiele
BearbeitenEs wäre zum Verständnis sehr hilfreich, wenn zwei drei Beispiele eines Wissens a priori gegeben würden. Sind mathematisch Erkenntnisse a priori. z.B. Durch je zwei verschiedene Punkte geht genau eine Gerade. Oder 7 ist eine Primzahl? Gibt es die Menge der natürlichen Zahlen? --Hesmucet (Diskussion) 09:27, 1. Nov. 2022 (CET)
Verwendung in der Alltagssprache
Bearbeiten"A priori" wird hierzulande genutzt, um bei einer bevorstehenden Entscheidung unhinterfragt von Voraussetzungen auszugehen, ohne im konkreten Fall zu prüfen, ob diese überhaupt zutreffen. Meist ist es Teil einer Kritik a posteriori, wenn klar wird, daß die Voraussetzungen gar nicht zugetroffen haben. --ProloSozz (Diskussion) 12:03, 23. Nov. 2024 (CET)
- OK? Wenn es überprüft wird, wäre es ja gar kein a priori mehr? ---- Leif Czerny 11:18, 25. Nov. 2024 (CET)
- Sorry – aber das klingt nach der Pseudologik: "die Vergangenheit gibt's gar nicht, da sie sowieso schon vorbei ist". Doch – sehr wohl ist die falsche Voraussetzung zuvor "a priori"; hierbei geht es um eine vorurteilsbehaftete Vorentscheidung (bei der auch offenbleiben kann, ob sie dann wirklich überprüft wird). Das Vorurteil wurde a priori angeeignet – unabhängig davon, was danach kommt. Die falsche Ausgangslage wurde a priori festgelegt. Das geht in die Richtung von weisungsgebundenen Urteilen, wenn die effektive Sachlage gar nicht näher angeschaut wird. Ein Beispiel wäre eine Pauschalverurteilung im Stil von "arabische Asylanten sind a priori Terroristen". Auch wenn das dann überprüft wird, wurde a priori davon ausgegangen, daß dem so sei, und die Prüfung danach primär unter dem Blickwinkel dieses Vorurteils betrachtet. Und in diesen Zeilen siehst Du gleich, wie das jeweils eingesetzt wird. --ProloSozz (Diskussion) 12:07, 25. Nov. 2024 (CET)
- Diesen Gebrauch kenne ich nicht. Es gibt bei Entscheidungen und Urteilen manchmal Voraussetzungen, die entweder durch die Informationslage oder die institutionelle Einrichtung Voraussetzungen jeder dort getroffenen Entscheidung sind - und damit ein a priori. Das ist m.E. von einem Vorurteil, dem man eine gewisse Willkür unterstellen möchte (wie in deinem Beispiel), außerhalb von Grauzonen-Fällen gut abgrenzbar. Wenn a priori so lose verwendet wird, sollte das deutlich abgegrenzt dargestellt werden. ---- Leif Czerny 15:42, 25. Nov. 2024 (CET)
- Sehr wohl soll diese Verwendung nicht mit der anderen vermengt werden. Die beschriebene Verwendung ist hierzulande etwas völlig alltägliches. --ProloSozz (Diskussion) 15:49, 25. Nov. 2024 (CET)
- Das ist m.E. etwas vage. Hier sehe ich diese Abgrenzung nicht: https://www.dwds.de/wb/a%20priori ---- Leif Czerny 15:55, 25. Nov. 2024 (CET)
- Vielleicht waren meine Ausführungen etwas zu verschwurbelt. Was ich meinte, ist das, was unter Deinem Link unter Nr. 1 beschrieben ist; in der Bedeutung von "von vornherein". Meist schwingt da auch noch etwas vorurteilsbehaftetes mit, was nicht direkt genannt sein muß. Wenn Du die Beispiele unter 1 näher anschaust, wird sichtbar, daß es bei jedem darum geht, eine vorgängig gemachte negativ konnotierte Aussage in ein anderes Licht zu rücken, um diese negative Aussage eben nicht unwidersprochen stehen zu lassen. Das ist genau das, was ich gemeint hatte. Es geht eben darum, daß die von dir genannten Voraussetzungen zwar postuliert werden, von der anderen Seite aber nicht anerkannt, und diese wirft genau dies der ersten vor. --ProloSozz (Diskussion) 20:32, 25. Nov. 2024 (CET)
- Die denklogische Methode fehlender Hinterfragung („unhinterfragt“ heißt es oben) wird eingeführt, dabei indiziert, dass „zu hinterfragen sei“, denn die Annahme der Bedingungen für das bevorstehende Urteil könnten unzutreffend sein. Das ist bereits im analytischen Sinne kein a priori und auch nicht im ethischen Sinne eines vermeintlichen alltagssprachlichen Gebrauchs, denn auch dort ist absolut jedes a priori wertfrei. Mit Werten aufgeladen werden bestenfalls die Bedingungen, die zur Entscheidung führen, ob ein a priori gesetzt wird. Die Behauptung trifft weder 1.) noch 2.) des Links. --Stephan Klage (Diskussion) 00:38, 26. Nov. 2024 (CET)
- Sorry, ich kann langsam nicht mehr ganz nachvollziehen, worauf Du hinauswillst. Schauen wir mal die im Link unter 1. genannten Beispiele bzgl. dessen an, was ich als "unhinterfragt" bezeichnet hatte – die Frage ist immer, was als Prämisse im Raum steht, damit "a priori" eingesetzt wurde:
- Fleisch ist nicht a priori falsch oder schädlich, ein Blick auf die Menge lohnt sich jedoch allemal. Im weltweiten Vergleich essen die Deutschen überdurchschnittlich viel Fleisch. Eine Reduktion […] für Fleischliebhaber wäre durchaus empfehlenswert. [Dresdner Neueste Nachrichten, 29.07.2014] => Hier wird gekontert, daß zuvor von der Prämisse ausgegangen wurde, daß (unhinterfragt) die Aussage gemacht wurde, daß Fleisch grundsätzlich falsch oder schädlich sei, und diese Aussage nun hinterfragt wird.
- [Der chinesische Anbieter] Huawei darf nicht a priori ausgeschlossen werden [beim 5G-Netzausbau] aufgrund von unkonkreten Verdachtsmomenten. [Welt am Sonntag, 23.06.2019] => Hier wird gekontert, daß zuvor von der Prämisse ausgegangen wurde, daß (unhinterfragt) die Aussage gemacht wurde, daß Huawei aufgrund von unkonkreten Verdachtsmomenten ausgeschlossen werden müsse, und diese Aussage nun hinterfragt wird.
- Es gebe keinerlei Kriterien, die bestimmte Städte a priori davon ausschließen würden, zum Zielpunkt einer Flixbuslinie zu werden. [Leipziger Volkszeitung, 24.04.2018] => Hier wird gekontert, daß zuvor von der Prämisse ausgegangen wurde, daß (unhinterfragt) die Aussage gemacht wurde, daß bestimmte Städte von Flixbuslinen nicht anzufahren seien (ohne Angabe von Gründen), und diese Aussage nun hinterfragt wird.
- Inkognito bleiben zu wollen, ist nicht a priori verwerflich; es gibt sehr wohl Gründe, in denen dies legalerweise angezeigt ist. Derartige Praktiken können aber auch im Zusammenhang mit Steuerfragen oder bei Steuerhinterziehungs und ‑ausweichmanövern angewendet werden. [Neue Zürcher Zeitung, 27.01.2017] Hier wird gekontert, daß zuvor von der Prämisse ausgegangen wurde, daß (unhinterfragt) die Aussage gemacht wurde, daß Anonymität (Inkognito bleiben) grundsätzlich verwerflich sei, und diese Aussage nun hinterfragt wird.
- Die möglichen Lösungen sollte man nicht durch Bedenkenträgerei a priori schlecht reden. [Aachener Zeitung, 08.11.2003] Hier wird gekontert, daß zuvor von der Prämisse ausgegangen wurde, daß (unhinterfragt) die Aussage gemacht wurde, daß mögliche Lösungen infolge von Bedenken verworfen wurden, bevor überhaupt geklärt wurde, ob die Bedenken überhaupt begründet sind, und diese Aussage nun hinterfragt wird.
- Bei allen dasselbe Muster: Es wird eine zuvor gemachte pauschale Aussage (Prämisse) nun infragegestellt – und mit "a priori" wird gekennzeichnet, daß davon ausgegangen wird, daß die zuvor gemachte Aussage vorschnell (was ich als "unhinterfragt" bezeichnet hatte) getätigt wurde, und dieser Aussage nun etwas entgegengehalten wird. Diese Verwendung von "a priori" ist hierzulande etwas völlig alltägliches. --ProloSozz (Diskussion) 09:33, 26. Nov. 2024 (CET)
- Bitte nicht mich und Stephan verwechseln :-) ---- Leif Czerny 10:08, 26. Nov. 2024 (CET)
- Sorry, ja – das hatte ich übersehen ... --ProloSozz (Diskussion) 11:51, 26. Nov. 2024 (CET)
- Ich lese die Beispiele anders. Es geht oft um Beurteilungen und Entscheidungen und es wird gesagt, dass sie eben nicht apriori feststehen. A Apriori wir d dabei im auch im Sinne von "unumstößlich" verwendet. Damit ist aber eben nicht gesagt, dass jemand an eine bestimmte Wahrheit unhinterfragt glaubt oder nicht glaubt, und das ist etwas anderes als ein Vorurteil. Sowas sehe ich ncoh am ehesten im ersten Beispiel. "Es gibt die widersprechenden Vorurteile, Fleisch sein schlecht oder Fleisch sei gut" - lese ich aus "ist nicht a priori". In dem Beispiel geht es sogar darum, dass eine gesundheitlich oder ethisch positive Beurteilung des Fleischkonsums gar nicht im Wesen der Sache Fleisch liegt, sondern von andern Faktoren, die dem Begriff Fleisch äußerlich sind (z.B. die Quantität) abhängig sind. MaW - ich sehe eher in den Beispielen so, dass man Vorurteile an der Antwort auf Frage erkennt "gilt das denn a priori". Das ist die logische Bedeutung. Die Wissenssoziologische Bedeutung hingegen bezeichnet als a priori, was in den aktuellen Bedeutungen für die Anerkennung, Aufbewahrung, Reproduktion und das erzeugen von Wissen voraussetzt ist. ---- Leif Czerny 10:17, 26. Nov. 2024 (CET)
- Ich lese die Beispiele auch anders. In keinem ist der Normsatz „unhinterfragt“, im Gegenteil liegen auslegbare empirische Erfahrungswerte zugrunde. Gespiegelt wird die Bedeutung „Grundsatz“ (nach Auslegung) für a priori. Grundsätze kennen „Ausnahmen“ (nach Auslegung). --Stephan Klage (Diskussion) 11:06, 26. Nov. 2024 (CET)
- Mit dem Wort "unhinterfragt" hatte ich etwas hineininterpretiert und unterstellt, das nicht zwingend sein muß. Hintergrund ist der, daß ich davon ausging, daß die Prämisse, die dann mit "a priori" versehen angegriffen wird, sowas wie eine "übliche Standardaussage" ist, für die es keine explizite Begründung benötigt, da sie ohnehin als "etabliertes Allgemeinwissen" (o.ä.) gilt. Die Wiedergabe dieses Standpunkts bezeichnete ich mit "unhinterfragt" – denn dieser wird ja dann angegriffen. Das Muster ist nach wie vor: 1) es wurde früher einmal eine Aussage gemacht, die sich etabliert hat; 2) es wird so getan, als ob sie "etablierter Stand der Dinge" sei und dessen Wiedergabe nicht weiter begründet werden muß; 3) jemand macht diese Aussage; 4) jemand anders will dieser Aussage widersprechen. Und nun kommt das "a priori" ins spiel: der "andere" gibt zu erkennen, daß er dem ersten unterstellt, eine Aussage gemacht zu haben, die zwar vom ersten als selbstverständlich erachtet wird, vom "anderen" aber infragegestellt wird. Und der andere bringt dann Argumente, daß die ursprüngliche Aussage des ersten nicht zutreffe. Hierbei versieht er die ursprüngliche Aussage mit "a priori". --ProloSozz (Diskussion) 11:51, 26. Nov. 2024 (CET)
- Wir sollten uns daran erinnern, daß der Begriff im Artikel völlig zurecht als philosophischer Terminus eingeführt wird. Daß die Alltagssprache mit philosophischen Begriffen oft nicht klarkommt und sie falsch benutzt, ist erwartbar. Siehe die Verwendung der Vokabeln „absolut“ und „relativ“. Da möchte ich jetzt auch keine Diskussion, wie Hans und Franz diese Vokabeln mißbrauchen. Laurentianus (Diskussion) 15:54, 26. Nov. 2024 (CET)
- Du sprichst doch genau die Hauptsache an: m.E. gehört der bildungssprachliche Alltagsgebrauch des Begriffs – wie das im DWDS-Link mit den Beispielen unter Nr 1. illustriert wird – auch in den Artikel – natürlich als separaten Abschnitt. Und genau darum geht's ja – denn in dieser Form ist er Teil der Alltagssprache und oft zu hören oder lesen. --ProloSozz (Diskussion) 16:05, 26. Nov. 2024 (CET)
- Auch im Duden ist "a priori" mit zwei Bedeutungen verzeichnet: | Bedeutungen (2): 1. (Philosophie) von der Erfahrung oder Wahrnehmung unabhängig; aus der Vernunft durch logisches Schließen gewonnen; aus Vernunftgründen: eine Erkenntnis, ein Urteil a priori; 2 (bildungssprachlich) von vornherein; grundsätzlich; ohne weitere Beweise: etwas a priori verurteilen; das bedeutet a priori keinen Widerspruch | Die WP ist unvollständig ohne die Nennung beider Anwendungen. --ProloSozz (Diskussion) 10:13, 27. Nov. 2024 (CET)
- Wir sind kein Wörterbuch, und deine Lesart von a priori = Voruteils-Meinung sehe nicht belegt. Wer etwas a priori verurteilt, tut dies hoffentlich auf der Basis von Grundsätzen.-- Leif Czerny 17:31, 28. Nov. 2024 (CET)
- Ich kann nur konstatieren, daß Du offenbar keinen blassen Schimmer davon hast, mit welcher Bedeutung "a priori" hierzulande in der alltäglichen Konversation eingesetzt wird (nämlich genau so, wie die bildungssprachlichen Beispiele es darstellen) und nur die zweitgenannte Anwendung kennst; sonst würdest Du weder "unhinterfragt", noch "vorurteilsbehaftet" dermaßen in Zweifel ziehen. Sehr wohl mögen die beiden etwas über's Ziel hinausschießen – aber der Unterton, der in dieser Anwendung von "a priori" mitschwingt, geht sehr wohl in diese Richtung. --ProloSozz (Diskussion) 17:52, 28. Nov. 2024 (CET)
- Das ist doch egal, wie es mir damit geht. Belege es doch und bereite es so vor, dass es mehr als ein Wörterbucheintrag ist; notfalls machen wir eine BKS und ein Klammerlemma auf. Du musst Dich dazu weder mit mir, noch mit den anderen beiden als Person auseinandersetzten. ---- Leif Czerny 17:58, 28. Nov. 2024 (CET)
- Nein – es ist nicht egal, wenn in der WP die Hälfte weggelassen wird. Die genannten Beispiele sind Beleg genug, daß neben der philosophischen Bedeutung (die schon im Artikel vorhanden ist), auch eine bildungssprachliche gibt – die in gewissen Kreisen etwas völlig alltägliches ist (und die NICHT der der philosophischen entspricht). Es ist mehr als nur Augenwischerei, wenn jemand den Terminus in der WP nachschauen will, und er findet nur etwas vor, das gar nicht zutrifft. Eine BKS oder gar ein Klammerlemma braucht's dazu nicht – ein kleiner Absatz in der Einleitung sowie ein größerer dann unten reicht vollauf. Aber es gibt keinen Grund, das außen vor zu lassen. --ProloSozz (Diskussion) 14:08, 29. Nov. 2024 (CET)
- Aber es ist egal, was ich persönlich davon halte und was Du mir alles Nettes unterstellst. Halte Dich bitte an die Regeln. ---- Leif Czerny 16:02, 29. Nov. 2024 (CET)
- Nein – es ist nicht egal, wenn in der WP die Hälfte weggelassen wird. Die genannten Beispiele sind Beleg genug, daß neben der philosophischen Bedeutung (die schon im Artikel vorhanden ist), auch eine bildungssprachliche gibt – die in gewissen Kreisen etwas völlig alltägliches ist (und die NICHT der der philosophischen entspricht). Es ist mehr als nur Augenwischerei, wenn jemand den Terminus in der WP nachschauen will, und er findet nur etwas vor, das gar nicht zutrifft. Eine BKS oder gar ein Klammerlemma braucht's dazu nicht – ein kleiner Absatz in der Einleitung sowie ein größerer dann unten reicht vollauf. Aber es gibt keinen Grund, das außen vor zu lassen. --ProloSozz (Diskussion) 14:08, 29. Nov. 2024 (CET)
- Das ist doch egal, wie es mir damit geht. Belege es doch und bereite es so vor, dass es mehr als ein Wörterbucheintrag ist; notfalls machen wir eine BKS und ein Klammerlemma auf. Du musst Dich dazu weder mit mir, noch mit den anderen beiden als Person auseinandersetzten. ---- Leif Czerny 17:58, 28. Nov. 2024 (CET)
- Ich kann nur konstatieren, daß Du offenbar keinen blassen Schimmer davon hast, mit welcher Bedeutung "a priori" hierzulande in der alltäglichen Konversation eingesetzt wird (nämlich genau so, wie die bildungssprachlichen Beispiele es darstellen) und nur die zweitgenannte Anwendung kennst; sonst würdest Du weder "unhinterfragt", noch "vorurteilsbehaftet" dermaßen in Zweifel ziehen. Sehr wohl mögen die beiden etwas über's Ziel hinausschießen – aber der Unterton, der in dieser Anwendung von "a priori" mitschwingt, geht sehr wohl in diese Richtung. --ProloSozz (Diskussion) 17:52, 28. Nov. 2024 (CET)
- Wir sind kein Wörterbuch, und deine Lesart von a priori = Voruteils-Meinung sehe nicht belegt. Wer etwas a priori verurteilt, tut dies hoffentlich auf der Basis von Grundsätzen.-- Leif Czerny 17:31, 28. Nov. 2024 (CET)
- Laurentianus allein bei Kant gibt es eine Lange Tirade über das Wörtchen "Absolut". ---- Leif Czerny 17:29, 28. Nov. 2024 (CET)
- Wir sollten uns daran erinnern, daß der Begriff im Artikel völlig zurecht als philosophischer Terminus eingeführt wird. Daß die Alltagssprache mit philosophischen Begriffen oft nicht klarkommt und sie falsch benutzt, ist erwartbar. Siehe die Verwendung der Vokabeln „absolut“ und „relativ“. Da möchte ich jetzt auch keine Diskussion, wie Hans und Franz diese Vokabeln mißbrauchen. Laurentianus (Diskussion) 15:54, 26. Nov. 2024 (CET)
- Mit dem Wort "unhinterfragt" hatte ich etwas hineininterpretiert und unterstellt, das nicht zwingend sein muß. Hintergrund ist der, daß ich davon ausging, daß die Prämisse, die dann mit "a priori" versehen angegriffen wird, sowas wie eine "übliche Standardaussage" ist, für die es keine explizite Begründung benötigt, da sie ohnehin als "etabliertes Allgemeinwissen" (o.ä.) gilt. Die Wiedergabe dieses Standpunkts bezeichnete ich mit "unhinterfragt" – denn dieser wird ja dann angegriffen. Das Muster ist nach wie vor: 1) es wurde früher einmal eine Aussage gemacht, die sich etabliert hat; 2) es wird so getan, als ob sie "etablierter Stand der Dinge" sei und dessen Wiedergabe nicht weiter begründet werden muß; 3) jemand macht diese Aussage; 4) jemand anders will dieser Aussage widersprechen. Und nun kommt das "a priori" ins spiel: der "andere" gibt zu erkennen, daß er dem ersten unterstellt, eine Aussage gemacht zu haben, die zwar vom ersten als selbstverständlich erachtet wird, vom "anderen" aber infragegestellt wird. Und der andere bringt dann Argumente, daß die ursprüngliche Aussage des ersten nicht zutreffe. Hierbei versieht er die ursprüngliche Aussage mit "a priori". --ProloSozz (Diskussion) 11:51, 26. Nov. 2024 (CET)
- Ich lese die Beispiele auch anders. In keinem ist der Normsatz „unhinterfragt“, im Gegenteil liegen auslegbare empirische Erfahrungswerte zugrunde. Gespiegelt wird die Bedeutung „Grundsatz“ (nach Auslegung) für a priori. Grundsätze kennen „Ausnahmen“ (nach Auslegung). --Stephan Klage (Diskussion) 11:06, 26. Nov. 2024 (CET)
- Bitte nicht mich und Stephan verwechseln :-) ---- Leif Czerny 10:08, 26. Nov. 2024 (CET)
- Sorry, ich kann langsam nicht mehr ganz nachvollziehen, worauf Du hinauswillst. Schauen wir mal die im Link unter 1. genannten Beispiele bzgl. dessen an, was ich als "unhinterfragt" bezeichnet hatte – die Frage ist immer, was als Prämisse im Raum steht, damit "a priori" eingesetzt wurde:
- Die denklogische Methode fehlender Hinterfragung („unhinterfragt“ heißt es oben) wird eingeführt, dabei indiziert, dass „zu hinterfragen sei“, denn die Annahme der Bedingungen für das bevorstehende Urteil könnten unzutreffend sein. Das ist bereits im analytischen Sinne kein a priori und auch nicht im ethischen Sinne eines vermeintlichen alltagssprachlichen Gebrauchs, denn auch dort ist absolut jedes a priori wertfrei. Mit Werten aufgeladen werden bestenfalls die Bedingungen, die zur Entscheidung führen, ob ein a priori gesetzt wird. Die Behauptung trifft weder 1.) noch 2.) des Links. --Stephan Klage (Diskussion) 00:38, 26. Nov. 2024 (CET)
- Vielleicht waren meine Ausführungen etwas zu verschwurbelt. Was ich meinte, ist das, was unter Deinem Link unter Nr. 1 beschrieben ist; in der Bedeutung von "von vornherein". Meist schwingt da auch noch etwas vorurteilsbehaftetes mit, was nicht direkt genannt sein muß. Wenn Du die Beispiele unter 1 näher anschaust, wird sichtbar, daß es bei jedem darum geht, eine vorgängig gemachte negativ konnotierte Aussage in ein anderes Licht zu rücken, um diese negative Aussage eben nicht unwidersprochen stehen zu lassen. Das ist genau das, was ich gemeint hatte. Es geht eben darum, daß die von dir genannten Voraussetzungen zwar postuliert werden, von der anderen Seite aber nicht anerkannt, und diese wirft genau dies der ersten vor. --ProloSozz (Diskussion) 20:32, 25. Nov. 2024 (CET)
- Das ist m.E. etwas vage. Hier sehe ich diese Abgrenzung nicht: https://www.dwds.de/wb/a%20priori ---- Leif Czerny 15:55, 25. Nov. 2024 (CET)
- Sehr wohl soll diese Verwendung nicht mit der anderen vermengt werden. Die beschriebene Verwendung ist hierzulande etwas völlig alltägliches. --ProloSozz (Diskussion) 15:49, 25. Nov. 2024 (CET)
- Diesen Gebrauch kenne ich nicht. Es gibt bei Entscheidungen und Urteilen manchmal Voraussetzungen, die entweder durch die Informationslage oder die institutionelle Einrichtung Voraussetzungen jeder dort getroffenen Entscheidung sind - und damit ein a priori. Das ist m.E. von einem Vorurteil, dem man eine gewisse Willkür unterstellen möchte (wie in deinem Beispiel), außerhalb von Grauzonen-Fällen gut abgrenzbar. Wenn a priori so lose verwendet wird, sollte das deutlich abgegrenzt dargestellt werden. ---- Leif Czerny 15:42, 25. Nov. 2024 (CET)
- Sorry – aber das klingt nach der Pseudologik: "die Vergangenheit gibt's gar nicht, da sie sowieso schon vorbei ist". Doch – sehr wohl ist die falsche Voraussetzung zuvor "a priori"; hierbei geht es um eine vorurteilsbehaftete Vorentscheidung (bei der auch offenbleiben kann, ob sie dann wirklich überprüft wird). Das Vorurteil wurde a priori angeeignet – unabhängig davon, was danach kommt. Die falsche Ausgangslage wurde a priori festgelegt. Das geht in die Richtung von weisungsgebundenen Urteilen, wenn die effektive Sachlage gar nicht näher angeschaut wird. Ein Beispiel wäre eine Pauschalverurteilung im Stil von "arabische Asylanten sind a priori Terroristen". Auch wenn das dann überprüft wird, wurde a priori davon ausgegangen, daß dem so sei, und die Prüfung danach primär unter dem Blickwinkel dieses Vorurteils betrachtet. Und in diesen Zeilen siehst Du gleich, wie das jeweils eingesetzt wird. --ProloSozz (Diskussion) 12:07, 25. Nov. 2024 (CET)