Ich sehe den Zusammenhang von Abbiegen zur Kategorie Rechtslexikon nicht. --83.169.130.81 15:51, 9. Jun 2005 (CEST)

Ich auch nicht. Geändert! --Forevermore 17:27, 24. Jun 2005 (CEST)
Es gibt einen. Immerhin trafen in der Vergangenheit mehrere Oberlandesgerichte Urteile zum Thema Abbiegen. Ein Stichwort übers Abbiegen unter "Verkehrsrecht" wäre demnach nichts Verkehrtes. --Aloiswuest 00:22, 6. Aug 2005 (CEST)

Fachliche Mängel

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Fachlich ist der Artikel teilweise falsch: Abbiegen hat nichts mit Hauptverkehrsstraßen zu tun. Auch hat Abbiegen nichts mit fließendem Verkehr zu tun. Ich biege auch aus einer untergeordneten Straße ab. Ein Minimum an Fachwissen sollte schon vorhanden sein: Verkehrssicherheitsaspekte, straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und die aktuellen Richtlinien zum Straßenentwurf werden schlicht ignoriert. - Andreas 05.08.05 -- Andreas56 16:12, 6. Aug 2005 (CEST)

Ich verstehe Deinen Ärger, möchte aber für andere Verfasser (ich habe mich im von Dir gerügten Teil nicht getummelt) um Dein Verständnis werben. wikipedia läßt ausdrücklich Artikel von Laien zu, die sich auch mal Vergaloppieren dürfen. Namens der anderen Autoren ein "Danke" für die Ausbesserungen, Andreas, und habe bitte weiter ein Expertenauge auf diesen Artikel. Es grüßt freundlich --Aloiswuest 00:22, 6. Aug 2005 (CEST)