Diskussion:Aberratio ictus
Vielleicht hat noch jemand Zeit und Lust zu erklären, warum bei der Aberratio ictus keine Gleichwerigkeitsprüfung stattfindet.
auswirkungen bei den verschieden die verschiedenen beteiligungsformen
Bearbeitenvielleicht kann man noch eine kurze darstellung zu den auswirkungen bei den verschiedenen beteiligungsformen machen.
-anstiftung/beihilfe- -mittäterschaft- mittelbare täterschaft-
- Die genannten Beteiligungsformen gehören bei der Täterschaft, Beihilfe und Anstiftung erörtert. Nicht aber hier. Denn: Wenn sich B bückt, weil es mit A so abgesprochen ist, um den C zu treffen, so kann von einer Aberratio keine Rede mehr sein.--Stephan Klage 16:25, 12. Jan. 2012 (CET)
Der Fall mit dem Hund
BearbeitenWie wäre es den andersherum: Her Hund soll getötet werden, es trifft aber den Menschen? --Eingangskontrolle 13:19, 15. Jun. 2010 (CEST)
Das würde nach dem selben Schema bestraft. Also versuchte Sachbeschäddigung §303 (Hund) und fahrlässiger Tötung §222 (Mensch). Gruß, --92.252.0.6 15:20, 25. Feb. 2012 (CET)
Aberratio vs. Inkaufnahme
BearbeitenFrage eines interessierten Leihen: Wozu die komplizierten Überlegungen zur Aberratio, wenn man bei einer vorsätzlichen Straftat nach meinem Verständnis doch immer von der Inkaufnahme einer Fehlleitung auf einen unbeteiligten ausgehen kann?
Danke voraus!
Gruß, Ciciban 12:12, 13. Nov. 2011 (CET)
Davon kann man nicht immer ausgehen. Wenn A auf B schießt und gar nicht bemerkt, dass da im Dunkeln noch eine andere Person (C) rumsteht, dann sind alle doch sehr überrascht, dass doch noch einer stirbt, wenn der Schuss B verfehlt. Kann sogar sein, dass A vorher extra noch nachsieht, ob da auch ja kein Unbeteiligter gefährdet werden kann. Dann schleicht sich aber leider doch noch unbemerkt ein neugieriger Dritter (C) in das Geschehen - und fängt sich die für B bestimmte Kugel ein. Es sind SOLCHE Fälle, die hier diskutiert werden. Wer hingegen von vornherein erkennt, dass er statt des anvisierten Opfers (B) auch einen anderen - den daneben stehenden C - treffen könnte, das aber hinnimmt und trotzdem abdrückt, der handelt vorsätzlich, wenn er nun statt B den C erschießt. Das ist von vornherein kein Fall der aberratio ictus. Welcher dieser beiden Fälle nun vorliegt, das ist zu ermitteln. Kommt man zum Ergebnis, dass es eine aberratio ictus war, dann stellt sich erst das Problem der rechtlichen Bewertung. [[Benutzer:none] 12:49, 12. Jan. 2012 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 141.48.47.55 (Diskussion) )
Formelle Gleichwertigkeitstheorie
BearbeitenKann es sein, dass die Quellenangabe für die Formelle Gleichwertigkeitstheorie falsch ist? Habe das gerade nachgucken wollen und da standen nur Ausführungen über Mord. (nicht signierter Beitrag von Matthiasdup (Diskussion | Beiträge) 17:45, 2. Apr. 2016 (CEST))
falsches Geschlecht
BearbeitenAlso im Lateinischen ist das Wort Ictus Maskulin. Das heißt es müsste der aberratio ictus heißen. Hat jemand ein Problem damit, wenn ich das anpasse? Freundliche Grüße, Hammel-Junjor Quelle: https://www.frag-caesar.de/lateinwoerterbuch/ictus-uebersetzung-2.html Für die Änderung könnte ich natürlich gerne eine Papierquelle raussuchen. (nicht signierter Beitrag von 193.174.122.67 (Diskussion) 18:20, 21. Jan. 2018 (CET))
- Hallo, es geht doch um die aberratio. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:01, 21. Jan. 2018 (CET)
- In der Tat. Das ictus (mit langem u) steht hier im Genitiv. Wird übrigens im Wiktionary gut erklärt:Wiktionary: aberratio ictus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen-- Irrwitz (Diskussion) 20:30, 21. Jan. 2018 (CET)
- In der Tat. Das ictus (mit langem u) steht hier im Genitiv. Wird übrigens im Wiktionary gut erklärt:
@Benutzer Gnom: Wörtlich übersetzt reden wir hier vom abgeirrten Schlag. In diesem Fall würden wir das Geschlecht der Konstruktion auch nicht nach "abgeirrt" bestimmen sondern nach dem Schlag. Das gleiche gilt im Lateinischen. Das Nomen, nach dem der Artikel für das Konstrukt bestimmt wird, ist "Ictus"
@Benutzer Irrwitz: Das mit dem Genitiv ist richtig. Das ändert aber nichts daran, dass "Ictus" ein männliches Nomen ist und so betitelt werden sollte. Die Wiktionary Seite kann auch keine überzeugende Quelle dafür nennen, dass es "die aberratio ictus" heißen sollte. Sie nennt nur das Wörterbuch Stowasser für die Wortbedeutungen und den Strafrechtskommentar Wessels/Beulke. Das ein Nomen im Genitiv steht, ändert doch nicht das Geschlecht von Männlich zu weiblich, oder? Der zum Genitiv passende Artikel im deutschen wäre "des". Das würde aber komplett doof klingen. Eine passende Papierquelle(Lateingrammatik/ Wörterbuch) habe ich grade leider nicht zur Hand, würde ich dann aber im Artikel verlinken.
- Jeder, absolut jeder, der die Hörsäle deutscher Strafrechtsvorlesungen besucht hat weiß, dass es „die aberratio ictus“ heißt. Etymologisch wurde das bereits hergeleitet: Lateinisches Substantiv im Nominativ (Vokativ unstreitig nicht): aberratio = die Ablenkung, die Abirrung; aus dem Verb aberrare. Ictus aus der u-Deklination mit Genitivbildung ictūs = des Hiebes, Stoßes, Schlages, Schusses, hergeleitet aus icere = treffen, schlagen. Im Deutschen: Fehlgehen des Schlages. In diesem Sinne sage ich nur: ictus fortunae accipere. --Stephan Klage (Diskussion) 07:18, 14. Feb. 2018 (CET)
Sehr geehrter Herr Klage, Dank nochmals für die Klarstellung seitens der grammatischen Feinheiten. Da war ich auf einem Irrweg und bin gerne bereit den Schlag des Schicksals zu akzeptieren. Wo ich nicht ganz mitgehe ist ihr Verweis"...jeder, der die Hörsäle deutsche Strafrechtsvorlesungen besucht hat ..." Sicherlich ist es richtig, dass die aberratio Ictus absolutes Grundlagenwissen ist. Jedoch halte ich es für fragwürdig die schiere Masse der Vertreter einer Ansicht als Beleg für diese zu nehmen. In meiner bisherigen Ausbildung wäre das ein gravierender Fehler gewesen. Sicherlich würden sie selbst ein solches Argument in einer Diskussion nicht akzeptieren.
Freundliche Grüße,
MH (nicht signierter Beitrag von 193.174.122.67 (Diskussion) 09:11, 8. Mai 2018)
Als kleine Anmerkung: das Wort aberratio gibt es übrigens auch im Deutschen — und es ist feminin.
Transferred Intent
BearbeitenZwar leitet en:Transferred Intent hierhin weiter, aber es erscheint mir thematisch, inhaltlich und historisch etwas komplett anderes. Pls fix. --Hockenpupe40319 (Diskussion) 03:52, 30. Apr. 2021 (CEST)
- Wieso? Es geht um das Fehlgehen der Tat und dessen strafrechtliche Bewertung im Rahmen der Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte. --Stephan Klage (Diskussion) 06:21, 30. Apr. 2021 (CEST)