Diskussion:Abfertigung (Arbeitsrecht)
Ausgelagert aus dem Artikel Abfindung im Arbeitsrecht Beitraäge von Benutzer:CMON, Benutzer:Este --K@rl 18:04, 4. Jan. 2009 (CET)
Strafe
BearbeitenWo steht eigentlcih, dass die Abfertigung eine Strafe für den Unternehme sein soll? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 22:36, 13. Jul. 2010 (CEST)
Das Wort "Strafe" steht im Gesetzestext nirgends, aber man könnte auch andersrum fragen, warum ein Dienstgeber überhaupt einem Dienstnehmer für die Tatsache seines Ausscheidens, das auf Wunsch des Denstnehmers erfolgt, etwas zahlen sollte. Bei einer Eigenkündigung ohne Pensionsanspruch hätte er ja auch nichts bekommen.
Ich könnte mir höchstens vorstellen, daß das so kam, daß der Dienstgeber im Falle eines Pensionsanspruchs des Dienstnehmers diesem ja deswegen kündigen kann. Da könnte man natürlich schauen, wer den längeren Atem hat, und der Dienstgeber geht so lange noch zur Arbeit (und macht Dienst nach Vorschrift, gerade so, daß es nicht für eine verschuldensabhängige Entlassung reicht), bis der Dienstgeber die Kündigung ausspricht und die Abfertigung rausrückt.... Firmian (Diskussion) 12:48, 30. Apr. 2012 (CEST)
Neutralitätsbaustein
BearbeitenIm Artikel ist ein Neutralitätsbaustein eingetragen. Es ist notwendig, diese fehlende Neutralität hier auf der Artikeldiskussionsseite zu begründen. Details sind im WikiProjekt Wartungsbausteine beschrieben. Ansonsten werde ich den Baustein entfernen. --Wolfgang360 (Diskussion) 15:26, 24. Sep. 2012 (CEST)
Ich habe den Baustein entfernt. --Wolfgang360 (Diskussion) 20:43, 5. Okt. 2012 (CEST)
Aktuelle Regelung - Netto- oder Bruttogehalt?
BearbeitenFrage wie aus der Überschrift ersichtlich: werden die 1,53% vom Netto- oder vom Bruttogehalt ausgehend berechnet? -Ani--46.114.155.189 14:53, 9. Dez. 2021 (CET)
- Sämtliche Ansprüche im österreichischen Arbeitsrecht beziehen sich immer auf das Bruttoentgelt. Liebe Grüße, --Häferl (Diskussion) 16:38, 9. Dez. 2021 (CET)
- Danke für die Info - habe das mal im Artikel ergänzt, inkl Einzelnachweis mit Link zur WKO. Gruß, -Ani--46.114.155.189 18:45, 9. Dez. 2021 (CET)
Abfertigungsfalle
BearbeitenDen Begriff habe ich in unterschiedlichem Kontext gelesen:
einmal das Absitzen von Dienstzeiten (z.B. 3 Jahre um überhaupt etwas zu bekommen oder 25 Dienstjahre um den maximalen Betrag zu bekommen)
einmal den Interessenkonflikt wenn schnell eine neue Tätigkeit aufgenommen wird (<6 Monate) die Abfertigung zumindest zum Teil wieder zurückbezahlt werden muss und damit abgewogen werden muss was im Einzelfall lukrativer ist --185.9.217.40 12:45, 25. Jan. 2024 (CET)
- Wäre interessant, wo Du den Begriff gelesen hast, er ist nämlich kompletter Blödsinn. Worin soll die Falle bestehen, wenn jemand drei Jahre oder länger in einer Firma bleibt und dann einen mit den Jahren steigenden Abfertigungsanspruch hat? Und warum jemand so lange bleibt, ist jedem sein eigener Kaffee - egal, ob ihm der Job gefällt oder ob er nur bleibt, um einen Abfertigungsanspruch zu haben, seine Aufgaben muss der eine wie der andere erledigen.
- Und eine Abfertigung musste noch nie zurückbezahlt werden, der Anspruch entsteht ja aufgrund von Dauer und Beendigungsart des Dienstverhältnisses und wird nicht durch Ereignisse in der Zukunft geändert.
- "Interessenkonflikt wenn schnell eine neue Tätigkeit aufgenommen wird (<6 Monate)" - Was mir dazu einfällt, wäre eine Konkurrenzklausel, die im Dienstvertrag festgehalten sein kann, d.h., ein Dienstnehmer, der z.B. durch den Dienstgeber eine teure Weiterbildung bezahlt bekam oder in Betriebsgeheimnisse eingeweiht war, die der Konkurrenz nützen könnten, darf eine gewisse Zeit (z.B. 6 Monate) nicht in Konkurrenzbetrieben arbeiten und muss evtl. eine Konventionalstrafe zahlen, wenn er trotzdem in einem Konkurrenzbetrieb zu arbeiten beginnt, bevor die Frist abgelaufen ist (auch das muss im Dienstvertrag geregelt sein). Das hat aber mit dem Anspruch auf Abfertigung absolut nichts zu tun. Liebe Grüße, --Häferl (Diskussion) 01:16, 27. Jan. 2024 (CET)