Diskussion:Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Helium4 in Abschnitt Kerosinsteuer

Was bedeutet das Immatrikulationszeichen HB für Schweiz?

Teilnehmer und Unterzeichner

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Im Text und an vielen anderen Stellen im Netz steht: "An der Konferenz nahmen 54 Staaten teil, ... Am 7. Dezember 1944 unterzeichneten 52 dieser Staaten das Abkommen ..."

Mich treibt hier seit langem die Frage um, welche zwei von den 54 Teilnehmerstaaten haben das ursprüngliche Abkommen eigentlich nicht unterschrieben und warum taten sie es? Im Netz konnte ich bisher nichts dazu finden. Eventuell weiß hier ja jemand mehr Fakten (keine Spekulationen!) dazu. Hauke Onissen (Diskussion) (09:40, 27. Sep. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Landerechte

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Ich habe gerade erfahren, dass sich die internationalen Landerechte einer Fluggesellschaft nur auf Anzahl der Flughäfen im Land bezieht, die Anzahl der Slots müssen mit dem Flughafenbetreiber geklärt werden. Passt das in diesen Artikel? 172.174.244.119 12:36, 14. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Da außerhalb der EU Landerechte (wie auch Streckenrechte) bilaterale Vereinbarungen der jeweiligen Staaten sind, hat das mit dem Chicagoer Abkommen bzw. mit den darin deklarierten "Freiheiten der Luft" nichts unmittelbar zu tun.--ATPL 06:35, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Langtitel

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Schlage vor, dass die deutsche Übersetzung des Langtitels des Chicagoer Abkommens korrigiert wird: statt "Übereinkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt" sollte es "Abkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt" lauten.

Bin "fast" Deiner Meinung. Die korrekte Langbezeichnung wäre "Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt", denn das englischsprachige Originaldokument lautet "Convention on International Civil Aviation". Das Insert "...von Chicago..." gehört hier eigentlich nicht dazu; vielmehr ist "Chicagoer Abkommen" (Chicago Convention) eine eigenständige, inoffizielle, aber sehr gebräuchliche Ersatzbezeichnung. Fazit: Wir sollten "Abkommen" anstatt "Übereinkommen" verwenden. -ATPL 21:54, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Kommt halt drauf an, wo man wohnt, der Autor war offenbar Schweizer. Ich hab's ergänzt.--84.73.127.35 21:23, 25. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Gründungsstaaten

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1944 war ja mitten im 2. Weltkrieg, als es größtenteils Truppen(versorgungs)transporte = nichtzivile Transporte gab; welche Staaten waren denn da die Gründungsstaaten und wann durften die Kriegsgegner beitreten?

Auch (oder gerade wegen dem 2. WK) betraf das Abkommen auch damals schon ausschließlich den zivilen Luftverkehr. Die Gründungsmitglieder siehst du im Originaldokument [1]. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass das Abkommen ja erst mit der Hinterlegung der 26. Ratifizierungsurkunde bei der US-Regierung (= Depositär im völkerrechtl. Sinn für dieses Abkommen lt Art 91) in Kraft trat, was erst April 1947 der Fall war (siehe auch S 49 ff [2]). Einige Beitrittsdaten: USA 4.4.1947, UK 4.4.1947, Italien 30.11.1947, Frankreich 24.4.1947, Niederlande 25.4.1947, Griechenland 12.4.47, Spanien 4.4.1947, Österreich 27.8.1948. --ATPL 10:55, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wovon will oder soll dieser Artikel handeln?

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Nein, das Lemma beantwortet mir die Frage nicht, das wird gleich klar werden. Zunächst scheint es aber der Fettdruck des ersten Satzes zu tun: Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, was mit Chicagoer Abkommen gleichgesetzt wird. Dann jedoch tauchen mitten im Text die Vereinbarung über den Transit internationaler Luftverkehrslinien und die Vereinbarung über (den) internationale(n) Lufttransport(e) auf – im Übrigen unter und(!) neben der Überschrift Zivilluftfahrtabkommen, nicht nur daneben, was irgendwie mehr als falsch ist. Nicht das eigentliche Problem sind die Plural-Übersetzung von International Air Transport Agreement und die Nichterwähnung seiner Bedeutungslosigkeit und faktischen Ersetzung in der Staatenpraxis durch bilaterale Abkommen. Schließlich aber fährt der Text nach diesen zwei Abschnitten wieder fort als wären sie gar nicht da gewesen.

Die Fragen sind: Soll dieser Artikel nur vom Zivilluftfahrtabkommen handeln? Wohin dann mit dem Rest, der nicht mehr hergehören würde? Oder soll er von allen drei Verträgen, also auch vom Transit- und vom Transportabkommen, handeln? Wie muss dann das Lemma (und die eine Überschrift) heißen? Zur jeweils ersten Frage traue ich mir eine Meinung zu: Ich halte es durchaus für sinnvoll, alle drei Verträge in einem Artikel zu behandeln. Dann entstehen erst gar keine zusammenhanglosen Restchen, soweit o.k. Für die resultierende Frage nach dem Lemma, bzw. den Umgang damit, fehlt mir hier aber das Hintergrundwissen. Ich könnte zwar zum Vergleich auf die Genfer Seerechtskonventionen, Haager Abkommen oder ähnliches verweisen. Aber diese Plurallösung wäre nur angebracht, wenn sie auch dem Sprachgebrauch der einschlägigen Fachleute, also im Zweifel der Völkerrechtler, entspräche. Ein erster Überblick weist da aber tatsächlich sehr stark auf die Gleichsetzung Chicagoer Abkommen = Zivilluftfahrtabkommen hin. Einen Überbegriff habe ich – bei begrenztem Suchumfang – nirgends gefunden, die drei Verträge stehen immer schön sauber einzeln nebeneinander, obwohl auch immer ihr inhaltlicher Zusammenhang dargestellt wird. Wenn es gar nicht anders geht, erscheint „Konferenz von Chicago“ in einer Überschrift. Juristen lavieren sich eben immer gut raus. Aber für diesen Artikel muss man sich trotzdem irgendwas einfallen lassen für das Lemma, besser etwas finden, und dann den Text, wo das Problem mehrfach zu Tage tritt, überarbeiten. Zur Not wird man vielleicht auch auf die „Konferenz“ zurückgreifen müssen. Im Moment ist der Text, was diesen Zusammenhang betrifft, regelrecht unsinnig.--Lax 12:32, 15. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

"Vereinte Nationen?"

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An der Konferenz nahmen 54 Staaten teil, alles Mitglieder der Vereinten Nationen, deren Verbündete oder Neutrale.

"Vereinte Nationen"? Die gab's damals ja noch gar nicht! Es sind wohl die Alliierten (Kriegsbündnis gegen Deutschland und dessen Verbündete) gemeint. Hab's entsprechend geändert. Sziklai 13:39, 17. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Anzahl der Mitgliedsstaaten

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Habe gerade auf der icao.int Homepage nachgesehen. Mittlerweile gibt es 191 Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben. Kann das jemand ändern, damit es nicht direkt wieder als Vandalismus gilt und gelöscht wird? Viele Grüße MM. (nicht signierter Beitrag von 194.49.221.254 (Diskussion) 17:29, 14. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Einzelnachweis 10 - aktueller deutscher Wortlaut ... gültige Übersetzung

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Das ist die Originalversion von 1944 - oder? Eine aktuelle, gültige und frei verfügbare Version des Abkommens konnte ich nicht finden. Wenn die verlinkte Version weder aktuell noch gültig ist, sollte man beide Attribute streichen. (nicht signierter Beitrag von Ehein (Diskussion | Beiträge) 16:24, 8. Jul 2012 (CEST))

Übersetzung der Anhänge ins Deutsche

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Die englischen Fassungen stehen bei der ICAO, das weiß ich. Weiß jemand, wo man eine deutsche Übersetzung der Anhänge zum Abkommen finden kann? Idealer Weise die offizielle deutsche Übersetzung? Noch nicht einmal in der Ursprungsfundstelle im Bundesgesetzblatt von 1956 konnte ich sie online finden. – Falls sie nicht online oder nicht kostenlos zu beziehen sind: Hat sie jemand zur Hand und könnte etwas darin nachlesen? Danke vorab. -- Großkatze (Diskussion) 01:59, 15. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Kerosinsteuer

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Es fehlt ein Rückbezug zu Kerosinsteuer. --Helium4 (Diskussion) 06:32, 15. Aug. 2017 (CEST)Beantworten