Diskussion:Ablassbrief

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Alfred Löhr in Abschnitt Faksimile

Ablassbriefe

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Hm, wann hat das mit den Ablassbriefen den aufgehört und warum? Kann man die immernoch irgendwo bei offiziellen Stellen erwerben? 87.176.233.78 16:36, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Hallo, aufgehört hat das mit den Ablassbriefen bis in die heutige Zeit nicht, aber ihr Verkauf wurde besonders nach dem Dreißigjährigen Krieg und der Vorhergegangenen Spaltung der Kirche (Schisma), an dem ihr Verkauf großen Einfluss hatte, sehr stark eingeschränkt. Die heutigen Ablassbriefe sind jedoch rein Symbolisch, das heißt, die Kirche droht nicht, wie vor dem Dreißigjährigen Krieg, jedem, der keinen Ablassbrief kauft, er würde nach dem Tod in die Hölle gelangen, sollte er sich weigern einen zu erwerben. Was da genau draufsteht und wie teuer die sind, kann ich dir nicht sagen, ich weiß nur, dass beim letzten Deutschlandbesuch von Papst Benedikt XVI. welche verkauft wurden. Ansonsten frag doch einfach mal, solltest du nach Rom kommen, im Touristikamt der Vatikanstadt nach oder guck mal auf der Internetseite (http://www.vatican.va/phome_ge.htm) , ob du da irgend was interessantes oder eine E-Mail Adresse findest. Solltest du Erfolg haben, kannst du ja mal hier oder auf meiner Diskussionsseite (http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:Suombe) eine Nachricht hinterlassen, mich würd das nämlich auch mal interessieren ;) --- Schöne Grüße, Suombe 17:21, 04. Aug. 2007 (CEST

Also, ich las mal, Ablässe gegen Geld seien schon kurz nach der Reformation verboten worden, jedenfalls noch vor dem Konzil von Trient (1545-63). Da müßte ich natürlich 'ne Quelle finden...

Die, die es heute bei den Souvenirhändlern gibt, sind kirchenrechtlich bedeutungslose Beurkundungen eines empfangenen Ablasses, den es beim apostolischen Segen ohne Kauf dieser Urkunden auch gibt.

[Und zur Richtigstellung: Bei Nichtkauf drohte "nur" das Fegfeuer, vor Hölle schützten die eh nicht - so zumindest der damalige theologische Wissensstand; was die Verkäufer alles erzählt haben, weiß ich natürlich nicht] Firmian 14:46, 6. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ha, hab's gefunden: Im Jahre 1567 hob dann der hl. Papst PIUS V. in der Bulle Etsi Dominus alle Almosenablasse auf, und am 2. Jänner 1569 setzte er die Exkommunikation für jene fest, die mit den Ablässen Handel treiben wollten, was noch im CIC 1917 zum Can. 2327 mit der Strafe einer dem Papst einfach reservierten Exkommunikation führte. Quelle: http://www.padre.at/ablass.htm -- Firmian 09:42, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ablassbriefe gab es 1945 zu hauf. Massenmörder(z.b.Nazigrößen)bezahlten einen bestimmten Betrag und schon bekamen sie von der kath.Kirche falsche Papiere(auch fingierte Totenscheine) Sie konnten nach Südamerika fliehen, oder bekamen mit falschen Namen einen schönen ruhigen Posten in der Wirtschaft. Dr.R.de Mosh Belgium heute Wolfsburg 30.06.2011 (nicht signierter Beitrag von 77.20.228.47 (Diskussion) 12:48, 30. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Definition

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Auch wenn die Definition sich auf eine anerkannte Quelle stützt, greift sie zu kurz. Diese Definition umschreibt nämlich den Ablass als solchen, nicht den Ablassbrief. Die Definition müsste etwa so ergänzt werden: ... bescheinigt dem Erwerber den Nachlass.... --EHaseler (Diskussion) 18:09, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Faksimile

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  • Raimond Pérault: Ablaßbrief. Pfälzische Landesbibliothek, Speyer 1990 (Faksimile der Ausgabe Speyer 1490).

Diese aus der Literaturliste herausgenommene Zeile betrifft doch keine das Thema behandelnde Abhandlung, sondern ein einzelnes Beispiel für einen von Kardinal Perrault (später faksimilierten) ausgestellten Ablassbrief selbst. Ist er handschriftlich oder gedruckt ? Also besser: entweder im Text erwähnen und in der Fußnote zitieren, oder abbilden, oder weglassen. --Alfred Löhr (Diskussion) 22:37, 18. Dez. 2020 (CET)Beantworten