Diskussion:Abonnement

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 62.245.152.55 in Abschnitt 1. März 2022

Missverständnis

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Die in diesem Artikel getroffene Aussge:

In Deutschland können Abonnement-Verträge höchstens 24 Monate lang laufen. Die maximale Laufzeit für stillschweigende Verlängerungen beträgt 12 Monate. Die maximal mögliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der Laufzeit des Abonnements. Diese Bestimmungen sind im § 309 BGB festgelegt.

ist missverständlich bis falsch.

Ein Abonnement-Vetrag kann grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen werden und beginnt immer mit der (stillschweigenden) Verlängerung neu. Es dürfen nur keine Verträge geschlossen werden, die nicht spätestens nach 24 Monaten erstmals kündbar sind. Grundsätzlich ist davon aber die Laufzeit eines auf unbestimmte Zeit laufenden Abonnements nicht betroffen.

Es darf zum Beispiel nicht:

Ein Abonnement-Vertrag mit monatlicher Zahlugsweise abgeschlossen werden, der den Kunden verpflichtet ihn länger als 2 Jahre einzuhalten.

Es darf aber:

der selbe Abonementvertrag auf unbestimmte Zeit, mit entsprechender Kündigungsfrist abgeschlossen werden, der auch noch nach 36 Monaten oder länger weiterhin seine Gültigkeit besitzt. Also auch nach Jahren immer nur innerhalb der Kündigungsfrist kündbar ist und so lange wirksam bleibt.

Es darf nicht:

Ein Abonementvertrag mit 15-monatiger Vertragslaufzeit nach 15 Monaten wieder automatisch um 15 Monate verlängert werden.

Es darf aber:

Ein 12-monatiger Abovertrag nach einem Jahr wieder stillschweigend um 12 Monate verlängert werden und nach einem weiteren Jahre wieder und wieder.....

Da ich denke, dass dieses Thema speziell von Internetnutzern, die sich über abgeschlossende Abonnements im Internet informieren wollen, gelesen wird, kommt hier für mein Dafürhalten ein falsches Fazit auf und vermittelt dem Hilfesuchenden ggf. den Eindruck, er müsse ein auf unbetimmte Zeit abgeschlossenes Abo nach einer Laufzeit von 2 Jahren nicht mehr bezahlen.

Siehe hierzu auch: [1]

--ThommyO 01:04, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Abgesehen davon bezieht sich der genannte Paragraph auf AGB. Wäre es möglich die Regelung zu umgehen, indem man die Dauer in den eigentlichen Vertrag (statt in die AGB) setzt oder gibt es eine weitere Einschränkung? --88.66.127.169 22:30, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Tageszeitungsabonnements in Großbritannien

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Ich bilde mir ein, gehört zu haben, dass in Großbritannien Abonnements von Tageszeitungen unüblich sind. Ist da wirklich etwas dran? Und wie sieht es in anderen Ländern aus? -- 87.157.229.244 10:28, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Auch wenn die Antwort "etwas spät" kommt: Ich habe kürzlich auf der Website einer englischen Zeitung (ich weiß nicht mehr, welche es war, aber schon eine der großen) gelesen, daß sie nur in/um London ins Haus geliefert wird.

Auch ich fände es gut, wenn jemand die Situation in anderen Ländern ergänzen könnte. --MiLuZi (Diskussion) 09:22, 11. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Bahncard

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Handelt es sich bei der Bahncard (abgesehen von der BC100) wirklich um ein Abo? Mit einer BC25/BC50 hat man ja nur die Möglichkeit, Fahrkarten verbilligt zu kaufen. --MiLuZi (Diskussion) 09:16, 11. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ich hab das im Artikel klargestellt. Aber ist die Mitgliedschaft in einem Verein ein Abonnement? Andererseits wieviele Strom- und Gasversorgungsverträge laufen im Abo? --Diwas (Diskussion) 17:07, 28. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
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Verstößt der Link zu Aboalarm gegen unsere Richtlinien, ich meine die wollen einem ein kostenpflichtiges Abo verkaufen, wenn man sich angemeldet hat und auch insgesamt ist der Inhalt der Seite eher dürftig und auf eine kommerzielle Verwertung der Besucher ausgelegt. Die Fakten für die der Link als Referenz zählt sind auch größtenteils von anderen Quellen kopiert.... (nicht signierter Beitrag von 78.54.82.183 (Diskussion) 21:24, 6. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Man sollte schon darauf hinweisen, daß es im Internet so viele Abofallen (Homepages auf denen der nicht aufmerksame Internetuser nicht merkt daß er Abos abschließt) gab und gibt, so daß sich der Bergiff "Abofalle" inzwischen eingebürgert hat, wobei die Verbraucherberatungen inzwischen darauf spezialisierte Hilfe anbieten.--87.155.35.53 13:21, 24. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Geschenkabonnement

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Wie ist die Bezugsdauer bei einem Geschenkabonnement? Endet ein Geschenkabo nach der vereinbarten Zeit automatisch, oder muss es gekündigt werden? --85.0.219.210 16:02, 16. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Ich weiß es nicht. Das kann wohl bei jedem Angebot anders sein. In den Artikel könnte man allenfalls dann etwas darüber schreiben, wenn es Veröffentlichungen oder Vorschriften (Gerichtsurteile, Warnungen von Verbraucherschützern, Gesetze) über das Problem gibt. Ich fürchte aber, dass das nicht geregelt ist. Wenn sich deine Frage auf ein bestimmtes Geschenkabo bezieht, solltest du die Bedingungen durchlesen. Ansonsten, könntest du die Wikipedia:Auskunft fragen. --Diwas (Diskussion) 22:21, 16. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Es hängt vielleicht auch davon ab, wie man den Begriff "Geschenk" definiert. M.E. handelt es sich dabei um eine einmalige, unentgeltliche Übereignung eines Gegenstandes. Bei einem Zeitschriften-Abonnement würde sich das Geschenk auf eine bestimmte Anzahl von Heften in einem bestimmten Zeitraum (z.B. 12 Hefte für ein Jahr) beziehen. Eine Verlängerung des Geschenkabonnements würde eine neue Willenserklärung des Schenkers erforderlich machen. Eine unbefristetes "Geschenk"-Abonnement würde m.E. eher einer Patenschaft gleichkommen. --85.0.219.210 10:16, 24. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Unterzeile: regelmäßige Zahlung, für die man eine Dienstleistung oder Ware erhält

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Da ein Abonnement nicht zwingend einer Zahlung bedarf, finde ich die Unterzeile irreführend.Smarti (Diskussion) 19:17, 17. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

1. März 2022

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Im Artikel steht: "Kunden, die ab dem 1. März 2022 ein Abonnement abgeschlossen haben, haben das Recht mit Monatsfrist zu kündigen. ... Diese Bestimmungen sind im § 309 Nr. 9 BGB geregelt."

Dass die neue monatliche Kündigungsmöglichkeit nur für ab dem 1. März 2022 geschlossene Abo-Verträge gilt, ergibt sich nicht aus § 309 Nr. 9 BGB. Eine Begründung, warum die Bestimmung nicht auf ältere Verträge anwendbar ist, wäre hilfreich.

--62.245.152.55 18:22, 25. Okt. 2023 (CEST)Beantworten