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Die erste Bedeutung und ihr Gegenteil sind unpräzise beschrieben: Bei einer Einladung können beide Seiten absagen, aber nur die eine zusagen.--Gunther 15:10, 5. Aug 2005 (CEST)

Bitte, falls du eine Alternative siehst , so nutze diese und verbessere. eventuell sollte man auch die nicht immer unproblematischen Konzertabsagen und Flugabsagen erwähnen und welche juristischen Konsequenzen in Bezug auf Rückerstattung sich dann ergeben. Nach Konzertabsagen gab es auch teilweise Randale und Ausschreitungen. Gruß --nfu-peng 17:26, 5. Aug 2005 (CEST)

Schulausfall

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Mich würde interessieren welches Gesetz (je nach Bundesland) dazu Regeln enthält. Interessant wäre auch zu wissen wer haftet, wenn die Kinder nicht betreut werden. --