Diskussion:Absenzpromotion
Die Weiterleitung von "in absentia" ist irreführend. Es entsteht der Eindruck, der Terminus sei nur im Promotionsverfahren geläufig. Bekannter dürfte dagegen die Verurteilung oder allgemein das juristische Verfahren "in absentia" sein (siehe dazu etwa den engl. Wikipedia-Eintrag). --Papier Machine 23:55, 9. Feb. 2007 (CET)
Abwesenheit vom Promotionsakt?
Bearbeiten...bezeichnet man mit dem Begriff heute noch eine Promotion, bei der der Kandidat auf Antrag von der Pflicht zur Anwesenheit beim Promotionsakt (Überreichung der Promotionsurkunde) befreit wird.
Kann diese Satz bitte belegt werden. Da an einigen Unis die Promotionsurkunde sogar nur per Einschreiben zugestellt wird, kann ich mir eine Anwesenheitspflicht schlecht vorstellen. --Diorit 16:58, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Das hängt von der Promotionsordnung ab, es ist belegbar z.B. für die medizinische Fakultät in Bonn, wo eine Informationsseite von "unbedingte[r] Anwesenheitspflicht für die Verleihung der Promotionsurkunden" und der Möglichkeit zur Promotion in absentia auf Antrag spricht [1], während die Promotionsordnung § 14 statuiert:[2]
- (1) Der Dekan überreicht dem Doktoranden die Promotionsurkunde [...]
- (3)Ist der Doktorand aus triftigem Grund an der Entgegennahme der Urkunde gemäß Abs. 1 gehindert, kann diese ausnahmsweise auch auf andere Weise ausgehändigt werden. Über den Ausnahmefall entscheiden die anwesenden promovierten Mitglieder des erweiterten Fakultätsrates mit Zweidrittel-Mehrheit nach vorheriger Begründung durch den Dekan. Befindet sich der Doktorand im Ausland, bittet der Dekan die zuständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland um Aushändigung der Urkunde.
- --Otfried Lieberknecht 18:07, 6. Apr. 2010 (CEST)
- Danke für den Hinweis, wieder was gelernt. --Diorit 13:50, 8. Apr. 2010 (CEST)
honoris causa
Bearbeitenist "honoris causa", hier F. Nietzsche, nicht immer "in absentia"? --84.135.139.87 01:08, 23. Dez. 2014 (CET)
wirklich ganz ohne Pruefung?
BearbeitenIst eine Promotion in absentia wirklich eine, "bei welcher der Kandidat davon befreit ist, eine Dissertationsschrift einzureichen bzw. im Druck vorzulegen oder eine mündliche Prüfung (Disputation) abzulegen"? Damit waere ja gar keine Leistung mehr noeitg. Dann ist es aber keine Promotion "in absentia", sondern entweder ein Ehrengrad (siehe voriege Frage) oder eine Titelmuehle. Oder wofuer wird der Grad verliehen, wenn es weder schriftlichen noch muendlichen Teil gibt? Logischer waere es, dass nur der muendliche Teil entfaellt. Das war zumindest bei Karl Marx der Fall, der hier als Beispeil genannt wird: "Als weithin unbekannter Student sandte Karl Marx im April 1841 seine Dissertationsschrift "Differenz der demokritischen und epikureischen Naturphilosophie" an die Philosophische Fakultät der Universität Jena" (https://www4.uni-jena.de/Kustodie/Marx+im+Depot.html)--146.227.239.9 20:16, 10. Sep. 2020 (CEST)
- Nachtrag: Laut der Quelle gilt das auch fuer Gauss, auch dieser hat einen Promotionsschrift vorgelegt. --146.227.239.9 20:18, 10. Sep. 2020 (CEST)
- Auch Schopenhauer hat laute Quelle eine Dissertation eingereicht. Die Ehrenpromotion kann eigentlich nicht zaehlen, die anderen haben keinen Nachweis. In Anbetracht dieser Lage plaedere ich start dafuer, das "ohne Dissertationsschrift" zu entfernen. Es fehlt ein Beleg und es gibt Gegenbelege (Dissertationsschrift ist uebrigens eine unsinnige Wortschoepfung, die Promotionsschrift heisst Dissertation. Dissertationsschrift is doppelt gemoppelt. Anders ist das bei der Habilitation, hier spricht man von Habilitationsschrift, weil es kein eigenes Wort dafuer gibt).--146.227.239.9 20:26, 10. Sep. 2020 (CEST)