Diskussion:Absturz (Entwässerung)
Fehlender Beleg
BearbeitenDer folgende Absatz ist nicht mit Belegen ausgestattet:
Liegende Abwasserleitungen dürfen kein größeres Gefälle als 1:20 haben. Nur so ist ein sicheres Leerlaufen der Leitung gewährleistet. Bei größerem Gefälle und damit erhöhter Fließgeschwindigkeit würden sich flüssige und feste Bestandteile trennen und die Feststoffe die Leitung zusetzen. Bei großen Höhenunterschieden, die nicht unter Beachtung des Maximalgefälles realisiert werden können, werden Gefällestrecken (≥ 45°) eingebaut, auf denen keine Ablagerungen möglich sind.
Ein Verweis hierzu wäre auch deswegen hilfreich, da mir in den technischen Regelwerken bislang keine entsprechende Regel untergekommen ist. Weder DIN EN 752 noch DWA-A 110 geben Maximalgefälle vor. Letztere geht tatsächlich auf die Anforderungen an die Bemessung von Steilstrecken mit mehr als 20% Gefälle ein, also dem 4-fachen des im Beitrag genannten Wertes. (nicht signierter Beitrag von 217.13.170.10 (Diskussion) 14:41, 10. Dez. 2019 (CET))
Aktuelle DIN EN 752
BearbeitenEs wird Bezug genommen auf DIN EN 752 von 1997. Mittlerweile ist die DIN EN 752:2017 in Kraft. Die Referenz [2] finde ich in der aktuellen DIN nicht mehr, vor allem nicht unter Kap. 9.3. Bspw. findet sich die folgende "Behauptung" nicht mehr in der aktuellen DIN EN 752:2017: "Die Europäische Norm EN 752, Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden warnt vor den Folgen von zu großen Fließgeschwindigkeiten in Abwässerkanälen bei großem Gefälle. Die Norm weist auf die Bedeutung von Absturzbauwerken und Absturzschächten hin, dadurch ließen sich „Abwasserkanäle mit großem Gefälle vermeiden“" --Fjordsurfer (Diskussion) 09:22, 1. Nov. 2023 (CET)