Diskussion:Abweg

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 217.239.5.141 in Abschnitt Allgemeinsprachliche Definition?

Umwandlung in WL

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siehe:

Ich halte die Zusammenfassung von drei Artikeln für sinnvoll um das Thema nicht in Microartikel zu zerfleddern. -- SummerStreichelnNote 21:21, 4. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ich fände dieses Vorgehen sinnvoll. --TheRealPlextor (Diskussion) 13:31, 5. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Vor Zusammenführung sollte man aber aufpassen, dass keine Redundanzen entstehen, das Thema Arbeitsweg, Umweg und Abweg wird u.a. auch in Arbeitsunfall#Der Wegeunfall erläutert. Gruß, Siechfred (Diskussion) 12:45, 6. Nov. 2015 (CET) PS: Evtl. käme auch eine Begriffsklärung in Frage, nicht jeder sucht automatisch nach der UV-rechtlichen Bedeutung.Beantworten

Keine Weiterleitung: Die Begriffe sind als Rechtsbegriffe des Arbeits- und Verkehrsrechts eigenständige Lemmata mit abgegrenztem Begriffsinhalt. Aus diesen Gründen kommt eine Zusammenfassung nicht in Frage. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 13:36, 27. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Allgemeinsprachliche Definition?

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Der Artikel befasst sich ausschließlich mit der juristischen Definition des Wortes. Das scheint mir ein etwas eingeschränkter Blickwinkel. Schließlich gibt es das Wort auch allgemeinsprachlich: "auf Abwege geraten" o.ä.. --217.239.5.141 13:04, 4. Aug. 2020 (CEST)Beantworten