Diskussion:Abzockerei

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 78.34.69.28 in Abschnitt unzutreffende Definition

unzutreffende Definition

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Die Beschreibung umgangssprachlich für verschiedene kriminelle Handlungen trifft es absolut nicht. Auch etliche gesetztlich gedeckte Handlungen werden umgangssprachlich haeufig als Abzockerei bezeichnet, z.B. Strafen fuer fasches Parken und Geschwindigkeitsuebertretungen, gebuehrenpflichtige Abmahnnungen, ueberhoehte Preise, Steuern usw.. Das wuerde ich zusammenfassen als subjektiv als ueberhoeht empfundene Kosten. -- 78.34.69.28 03:22, 21. Dez. 2014 (CET)Beantworten