Diskussion:Abzockerei
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 78.34.69.28 in Abschnitt unzutreffende Definition
unzutreffende Definition
BearbeitenDie Beschreibung umgangssprachlich für verschiedene kriminelle Handlungen trifft es absolut nicht. Auch etliche gesetztlich gedeckte Handlungen werden umgangssprachlich haeufig als Abzockerei bezeichnet, z.B. Strafen fuer fasches Parken und Geschwindigkeitsuebertretungen, gebuehrenpflichtige Abmahnnungen, ueberhoehte Preise, Steuern usw.. Das wuerde ich zusammenfassen als subjektiv als ueberhoeht empfundene Kosten. -- 78.34.69.28 03:22, 21. Dez. 2014 (CET)