Sehr geehrter Verfasser "Vuxi" des Artikels zu Adam von Aretin,
Sie haben eine urheberrechtlich geschützte Fotografie (Bildnis des Adam von Aretin, Privatbesitz) online gestellt und überdies dieses Bild fälschlicherweise als gemeinfrei bezeichnet. Bitte entfernen Sie dieses Digitaslbild umgehend aus Ihrem Wikipedia-Eintrag. Die Rechte an dieser Aufnahme liegen - wie an dem Ursprungsort des Bildes explizit angegeben (www.hdbg.eu/koenigreich) - beim Haus der Bayerischen Geschichte.
Mit freundlichen Grüßen
Evamaria Brockhoff, Leitung Referat Veröffentlichungen, Internet Dr. Rudolf Wildmoser, Leitung Bildarchiv
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Haus der Bayerischen Geschichte www.hdbg.de (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.51 (Diskussion) 11:08, 4. Aug. 2015 (CEST))
- Sehr geehrte Frau Brockhoff, Sehr geehrter Her Wildmoser
- das Gemälde stammt laut der Bildbeschreibung von 1800. Daher ist ohne Zweifel anzunehmen, dass der Maler (und damit Urheber) des Gemäldes schon länger als 70 Jahre tot ist und das Urheberrecht abgelaufen ist. Grüße -- Vuxi (Diskussion) 23:55, 5. Aug. 2015 (CEST)
Sehr geehrter Bearbeiter der Seite zu Johann Adam von Aretin, das Urheberrecht schützt sowohl Gemälde als auch Fotografien in gleicher Weise (d.h. Fachfotogafien bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen). Die fragliche Fotografie wurde in den 1990er-Jahren von einem Fachfotografen aufgenommen, von dem das Haus der Bayerischen Geschichte sämtliche Nutzungsrechte erworben hat. Hinzu kommt, dass das Originalobjekt, also das Gemälde, in Privatbesitz befindlich ist und der Eigentümer nicht zugestimmt hat, dass die Fotografie in Wikipedia genutzt wird. Wir fordern Sie hiermit nochmals auf, das Bild umgehend aus Ihrem Wikipedia-Eintrag zu entfernen. Mit freundlichen Grüßen
Evamaria Brockhoff Dr. Rudolf Wildmoser Haus der Bayerischen Geschichte Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.40 (Diskussion) 10:33, 10. Aug. 2015 (CEST))
- Hallo Frau Brockhoff, hallo Hr. Wildmoser
- Über den Lichtbildschutz mag es ja noch nicht so eine gefestigte Auffassung geben wie sich die Wikipedia das wünscht, absolut unstrittig sollte aber aber sein dass der Besitzer eines physischen Originals keinerlei Schutzrechte geltend machen kann, dieses Recht am Bild der eigenen Sache gibt es praktisch nicht.
- mfg. -- itu (Disk) 06:38, 25. Nov. 2015 (CET)