ab admissione und officium admissionem

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Ich habe ein Problem: Im KlP steht: „Am Kaiserhof war ein eigenes Amt ab admissione ([irgendwelche Quellen]) für die Audienzordnung zuständig, ... “

Ich habe das zuerst so interpretiert, dass ab admissione der Name des Amtes ist. Im DNP steht nun aber Ken zufolge, der Name sei officium admissionem. Das ergibt allein schon vom Namen her auch mehr Sinn, und ich denke also, dass ab admissionem „für die admissiones zuständig“ bedeutet, bin mir da aber keinesfalls sicher und habe es vorsichtshalber aus dem Artikel genommen. Weiß jemand, was nun richtig ist? --Tolanor - dis qs 02:40, 5. Feb 2006 (CET)

Wenigstens in der Spätantike war der Magister officiorum für das "Büro" (officium admissionum) zuständig (Empfänge am Hof, Dolmetschertätigkeit etc.). Wie es im Prinzipat aussah, entzieht sich aber meiner direkten Kenntnis. --Benowar 11:58, 5. Feb 2006 (CET)

,,,,bezeichnet Admissio die feierliche An- und Aufnahme eines Priesteramtskandidaten....

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Ich habe "Priesteramtskandidat" in "Bewerber" geändert. Begründung: Die Admissio wird vor der Diakonenweihe erteilt, und zwar unabhängig davon, ob der Bewerber den "Ständigen Diakonat" anstrebt oder später einmal Priester werden will. Es ist also eine Verkürzung hier nur von "Priesteramtskandidat" zu sprechen, weil es bei der Admissio eben um die Aufnahme unter die Weihekandidaten geht, d.h. also um die Zulassung zur Diakonenweihe. Siehe dazu: Die liturgische Feier der Aufnahme unter die Kandidaten für den Stand des Diakonats, in: Kongregation für das katholische Bildungswesen/Kongregation für den Klerus: Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone, hrsg. von d. Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1998, S. 50. --mjf (nicht signierter Beitrag von 89.244.110.204 (Diskussion) 20:17, 8. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Danke! :) Marcus Cyron Reden 22:20, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten