Diskussion:Affäre Huyn
Indirekte Rede
BearbeitenDie korrekte Wiedergabe von Äußerungen Dritter mittels indirekter Rede ist an sich sehr löblich. In diesem Artikel wird das allerdings soweit getrieben, dass die logischen Bezüge für den Leser teilweise auf der Strecke bleiben. Dazu zwei Beispiele:
1. "Franz Josef Strauß beurteilte die Indiskretion Huyns als „ganz in Ordnung. Man könne doch einem Beamten keinen Vorwurf daraus machen, dass er über einen Abgeordneten (zu Guttenberg) den Bundeskanzler von einem Vorgang informiere, der den Beamten in einen schweren Gewissenskonflikt gebracht habe“."
Wenn das Zitat tatsächlich von Strauß stammt, müsste es doch wohl heißen "Man kann doch (...) von einem Vorgang informiert (...) Gewissenskonflikt gebracht hat."
Falls hingegen ein anderer als Strauß zitiert wird, führt die Einleitung den Leser in die Irre.
2. "Bei einem von Schröder angeblich ohne Erhards Wissen mit Großbritannien geschlossenen Konsultationspakt handelte es sich aber tatsächlich nur „um monatelange Beratungen über eine Verstärkung der bestehenden deutsch-britischen Konsultationen, ohne dass sie irgendwie institutionalisiert werden sollten“ und von denen auch Erhard gewusst habe."
Ist hier der Verfasser des Artikels der Ansicht, dass Erhard davon wusste? Dann müsste es heißen "von denen auch Erhard gewusst hat". Oder wird hier die These eines anderen wiedergegeben? Wenn ja, um wessen Behauptung handelt es sich dann? Und das im Satz durch Anführungszeichen gekennzeichnete Zitat stammt dann wiederum von jemand anderem, den sonst hätte man es ja nicht abzugrenzen brauchen. Wer wird hier zitiert?
Hier ist jemand bei dem Versuch, es besonders perfekt zu machen, deutlich über das Ziel hinausgeschossen...
- Es handelt sich in beiden Fällen um Zitate aus dem Artikel von Robert Strobel: Immer wieder die CSU, In: DIE ZEIT, 19. November 1965 Nr. 47. --Koschi73 (Diskussion) 11:32, 17. Jun. 2018 (CEST)