Diskussion:Ahorn AG

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Grower in Abschnitt Name des Unternehmens falsch

Habe den Redirect zu Ahorn-Grieneisen AG aufgehoben und den überarbeiteten Artikel hier hineingestellt, da nach den Wikipedia:Namenskonventionen dieses Lemma hier das einzig richtige ist. Bitte die andern Lemmas nur noch mit Redirects versehen. Gruß--Mo4jolo 14:25, 24. Aug 2006 (CEST)

Kooperationen

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Ich bitte, folgende Kooperation neu in den Artikel aufzunehmen:

Ahorn-Grieneisen plant ein Joint-Venture mit dem Deutschen Roten Kreuz in Harburg. Am 1.8.07 soll das Unternehmen "TrauerHilfe" in Harburg eröffnet werden.

http://archiv.mopo.de/archiv/2007/20070719/hamburg/panorama/harburgs_bestattungsplaene.html

http://archiv.mopo.de/archiv/2007/20070718/hamburg/panorama/wie_das_drk_am_tod_verdienen_will.html 89.182.13.107 12:58, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Es gibt dazu auch neutrale Berichte. Zum Beispiel hier: [[1]]

Der ASB ist in Hamburg schon seit Anfang des Jahres mit einem eigenen Bestatter am Markt. Und in Lübeck gibt es das ebenfalls. Warum nicht einfach als Text? Am 01.08.2007 eröfffnet das DRK Hamburg-Harburg das Bestattungsinstitut "TrauerHilfe" in Kooperation mit Ahorn-Grieneisen um in enger Zusammenarbeit mit den Familien Beisetzungen durchzuführen. –– Ahorn-Grieneisen 09:56, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Dieser Text ist auch wertend. Wie wärs mit: Am 1.8.2007 eröffnet Ahorn-Grieneisen in Kooperation mit dem DRK in Hamburg-Harburg das Bestattungsinstitut "TrauerHilfe".

Damit dürften doch beide Seiten zufrieden sein, oder? Trotzdem lässt sich nicht leugnen, dass die Kooperation kritisiert wird, teilweise auch aus den Reihen des DRK: [[2]] Mangochutney 14:40, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Danke für den guten Vorschlag. Ich würde es nur anders herum schreiben, da das DRK das Institut eröffnet und vom Bestatter die fachliche Unterstützung kommt [[3]]Aber vielleicht ist das auch Haarspalterei;-)

Am 1.8.2007 eröffnet das DRK in Hamburg-Harburg in Kooperation mit Ahorn-Grieneisen das Bestattungsinstitut "TrauerHilfe". −− Ahorn-Grieneisen 15:36, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Bestätigung liegt vor

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Bestätigung, dass Benutzer=Urheber=Rechteinhaber ist, liegt per E-Mail vor, siehe OTRS-Ticketnr. 2006082410005004. --Raymond Disk. 22:54, 24. Aug 2006 (CEST) Weblink korrigiert. grüße, Hoch auf einem Baum 11:48, 25. Aug 2006 (CEST)

Kritik

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Ich bitte darum, folgenden Link unter dem Punkt "Kritik" in den Artikel aufzunehmen: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/20/0,4070,5547124-5,00.html Hier wird auf die Problematik mit der Sterbegeldversicherung der Ideal eingegangen, mit der sich der Versicherungsnehmer an einen Bestattungsvorsorgevertrag bei Ahorn-Grieneisen bindet, ausserdem gibt es weitere Informationen über die Praxis der Sargabholung. 89.182.20.25 18:22, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bitte darum, einfach mal den Vertrag zur kritisierten Sterbegeldversicherung anzuschauen. Das Bezugsrecht ist vom Versicherungsnehmer selbst bestimmbar. Im Antrag steht: "Im Todesfall soll die Leistung erhalten:" der Rest ist selbst auszufüllen. Hier der Link zu dem Antrag [[4]] 62.206.121.40 19:38, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es geht in dem Beitrag des ZDF vielmehr darum, dass bei der Beratung nicht auf das Bezugsrecht an Ahorn-Grieneisen hingewiesen wurde und sich die Kunden somit hinters Licht geführt fühlten. PS: Warum kommuniziert ihr nicht mehr unter dem Namen Ahorn-Grieneisen sondern unter der IP von diesem schmuddeligen Internetcafe in der Nähe der Ahorn-Grieneisen-Filiale Warschauer Straße?88.70.90.193 13:26, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Zu den Änderungen von 88.70.93.192:

Ich habe die Dokumente, die hier eingestellt wurden, wieder entfernt. Es scheint hier leider nicht um eine konstruktive Wikipedia-Dikussion zu gehen, sondern um eine Verleumdungskampagne gegen Ahorn-Grieneisen. Gegen die Verbreitung der vertraulichen Dokumente liegt bereits eine einstweilige Verfügung vor. Bitte stell die beiden Dokumente nicht wieder ein! (s.o.) Wenn Du magst, können wir auch gern persönlich kommunizieren, dann muss es hier nicht zu einem erneuten edit-war kommen!

Zu den Änderungen von 88.70.81.184: Wieso überlässt Du es dem Leser nicht einfach selbst, sich mit dem RBB-Beitrag ein Bild zu machen? Anstatt ihn subjektiv zusammen zu fassen? Das wäre doch ein Kompromiss. Ich stelle mal die Überschrift von Klartext rein. Einverstanden? -- Ahorn-Grieneisen 18:26, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Die Zusammenfassung war so, wie Du sie formuliert hast, unvollständig. Dass Du (ich gehe davon aus, dass Du in der PR-Abteilung von AGAG bist) die Vorwürfe bzgl. Weitergabe von Daten und Nicht-Aufklärung im Bezug auf Bestattungs-Vorsorge-Verträge bestreitest ist klar, Du wirst schließlich dafür bezahlt (wenigstens stehst Du jetzt dazu -> vgl. frühere [anonyme] Änderungen des Artikels von der IP-Adresse der Ideal Versicherungen AG). Trotzdem denke ich nicht, dass der RBB sich die Grundlagen für seinen Beitrag aus den Fingern saugt. Deswegen bin ich der Meinung, dass die Kritik hier solange erhalten bleiben sollte, bis sie widerlegt ist.

Entschuldige, aber warum glaubst Du, dass jemand eine subjektive (und nicht richtige) Zusammenfassung braucht? Es kann sich hier jeder den RBB-Beitrag anschauen und sich sein eigenes Bild machen. Zu den Kritikpunkten habe ich bereits Stellung genommen. Kann ich noch etwas tun, um Dich zu überzeugen? Willst Du Ahorn-Grieneisen mal besuchen kommen? -- Ahorn-Grieneisen 18:26, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Wieso gebt ihr nicht einfach zu, dass die Sache mit den Pflegeheimverträgen und der Dienstanweisung bzgl. der Abholung im hochwertigen Sarg und in-Rechnung-stellen der Umbettungsgebühren bei Auswahl eines günstigeren Sarges unglücklich gelaufen ist? Zu einer modernen Unternehmenskommunikation gehört imho die Fähigkeit, sich Fehler einzugestehen anstatt einstweilige Verfügungen zu verteilen. 88.70.81.184 15:31, 21. Mär. 2007 (CET) Ich habe bereits auf Deine Fragen geantwortet (s.u.)Beantworten


Zu den Änderungen von 84.188.191.234:

1. Gesprächsführung: Du denkst, dass Ahorn-Grieneisen gute Gesprächsführung attestiert bekam, kannst Du es auch beweisen?

Ja, ich kann es beweisen: In der Untersuchung im Jahr 2004 wurden alle getesteten Bestattungsunternehmen schlecht bewertet. Dabei hat Ahorn-Grieneisen in der Branche immer noch gut abgeschnitten. Im angesprochenen Punkt Beratungsqualität erhält Ahorn-Grieneisen auf jeden Fall ein ++ (sehr gut). http://www.stiftung-warentest.de/online/bildung_soziales/test/1214746/1214746/1216553/1216556.html -- Ahorn-Grieneisen 18:26, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Steht in dem Ergebnis von Stiftung Warentest - unter Deinem Link. Dort gibt es ++ in dem Punkt für Ahorn-Grieneisen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.73.134.45 (DiskussionBeiträge) 21:56, 15. Feb 2007 (CEST)) -- Ra'ike D C V QS 22:05, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten


2. Zu den Exklusivverträgen mit Pflegeheimen: Kannst Du beweisen, dass sie nicht existieren? Hier hat jemand ein pdf davon gespeichert: http://www.postmortal.de/AGAG-Vertrag.pdf

Im Klartext-Beitrag ist weder von Exklusivverträgen die Rede, noch von der Unterbindung des Wettbewerbs. Die Residenz bestreitet die Verwendung von persönlichen Daten von Heimbewohner bereits bei Klartext. Zitat: „Wir kämen niemals auf die Idee, Namen unserer Bewohner an ein anderes Unternehmen herauszugeben.“ Auch Ahorn-Grieneisen hat dem RBB mitgeteilt, dass keine Daten von Heimbewohner verlangt wurden. Ahorn-Grieneisen bietet auf Wunsch Sprechstunden und Beratungen zu Vorsorgen in Pflegeheimen an. Bei einer Vorsorge geht es jedoch in keiner Weise um finanzielle Regelungen, sondern nur darum, das die eigenen Wünsche zur Bestattung festgehalten werden, ähnlich einer Patientenverfügung. (Zitat bei Klartext: „Die Ahorn-Grieneisen AG (…) bestreitet (…) Bewohnerdaten aus Heimen verlangt oder erhalten zu haben.“)-- Ahorn-Grieneisen 18:26, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Im Wortlaut des Vertrages steht:" EGZB verpflichtet sich, keine weiteren Dienstleistungsverträge mit den gleichen Leistungsinhalten mit Mitbewerbern von AGAG während der Laufzeit dieses Vertrages zu schließen." 88.70.81.184 14:38, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten


3. In dem Punkt hast Du Recht, von einer Dienstanweisung steht da wirklich nichts. Mea culpa. Der Begriff, der im Artikel verwandt wird ist "Arbeitsanweisung". -> wurde geändert

4. Deine Aussage, dass der Link irrelevant sei, weil er auf einem Beitrag des rbb aufbaue und deswegen falsch sei, kann ich nicht nachvollziehen. Bitte begründen.

Habe die alte Version wiederhergestellt. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.70.81.242 (DiskussionBeiträge) 1:52, 14. Feb 2007 (CEST)) -- Ra'ike D C V QS 10:02, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Zu meiner letzten Änderung hier ein Link, der den Sachverhalt beweist: http://www.ideale-sterbegeldversicherung.de/fileadmin/pdf/ideale-sterbegeldversicherung/regelung_bestattungsvorsorge.pdf --88.70.76.210 13:31, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Es ist absolut falsch, dass die IDEAL Kunden mit einer IDEAL BestattungsVorsorge nicht darüber aufklärt, von welchem Institut ihre Bestattung im Todesfall durchgeführt wird. Im „Klartext“-Beitrag des RBB wird dazu sogar der betreffende Ausschnitt des Vertrags gezeigt, in dem deutlich „Ahorn-Grieneisen“ zu lesen ist. Der Passus im Vertrag zur Kündigung lautet: „Sie können Ihren Bestattungs-Vorsorgevertrag jederzeit schriftlich kündigen. Kündigen Sie Ihren Bestattungs-Vorsorgevertrag vor Eintritt des Todesfalls, erlöschen die Rechte der Ahorn-Grieneisen AG aus der Bestattungs-Vorsorgeversicherung. Dies gilt auch bei Kündigung der Bestattungs-Vorsorgeversicherung.“-- Ahorn-Grieneisen 18:26, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Und genau darunter steht folgendes: "Besteht bei Eintritt des Todesfalles ein Bestattungs-Vorsorgevertrag und wird die Bestattung nicht oder nicht im Auftrag von Ahorn-Grieneisen durchgeführt, wird eine Kostenpauschale von 10% der Vorsorgesumme fällig."88.70.81.184 14:22, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Und das ist ja genau der Unterschied: Nach dem Todesfall! Wenn Du in einer Vorsorge festlegst, wo und wie Du beigesetzt werden willst, dann sollen Deine Angehörigen das doch auch umsetzen! -- Ahorn-Grieneisen 18:26, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten


Im Klartext-Beitrag ist nicht die Rede von hochpreisigen Särgen, sondern von hochwertigen. Ahorn-Grieneisen holt Verstorbene grundsätzlich so ab, wie es sich die Angehörigen oder die Pflegeeinrichtung wünschen oder wie es in einer Vorsorge festgelegt wurde. Die Abholung im Sarg gehört zu unserer Vorstellung von einem pietätvollen Transport und wird von den Angehörigen als würdevoll empfunden. Für die Abholung nimmt Ahorn-Grieneisen keinen hochpreisigen Sarg, sondern den am häufigsten von Kunden ausgewählten, das hochwertig bezieht sich dabei auf die Qualität und nicht auf den Preis.

Da Pflegeheime nicht totensorgeberechtigt sind, werden sie wohl kaum ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Sarges haben. Gegen eine Sargabholung an sich ist nichts einzuwenden, der störende Punkt an den Geschäftsmethoden ist einzig und allein, dass zur Überführung das hochwertige Modell 115 benutzt wird und die Umbettung in preiswertere Särge in Rechnung gestellt wird. ->Zitat aus der Arbeitsanweisung 3/2006:"Benutzen Sie dies als zusätzliches Argument dem Auftraggeber gegenüber dafür, den Verstorbenen im Modell 115 zu belassen" 88.70.81.184 14:22, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Aber Du musst doch immer umbetten, egal ob mit Bahre oder Sarg abgeholt wird. Dazu werden mindestens zwei Bestattungsfachkräfte gebraucht. Es ist branchenüblich, diese Arbeit in Rechnung zu stellen. Und bei einer transparenten Preispolitik, wissen die Angehörigen, für was sie bezahlen. -- Ahorn-Grieneisen 18:26, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Dein Link verweist auf keine Sterbegeldversicherung, sondern auf eine Bestattungsvorsorge. Schau Dir mal den betreff an!
5. "hochpreisig" steht auch nicht in Dem Beitrag - sondern hochwertig. Das ist nicht das gleiche!
Bitte genauer recherchieren. Quelle: Dein RBB-Link (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.73.134.45 (DiskussionBeiträge) 21:56, 15. Feb 2007 (CEST)) -- Ra'ike D C V QS 22:05, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Name des Unternehmens falsch

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Das Unternehmen heißt aktuell und offiziell Ahorn AG, nicht "Ahorn Grieneisen AG". Grieneisen ist lediglich der Kern, aus dem sich die Ahorn AG entwickelt hat. Auch das Logo ist daher nicht mehr korrekt. Bitte richtigstellen!

Außerdem fehlen weitere neuere Entwicklungen (z.B. wird der geplante Börsengang bis auf weiteres wegen dem derzeit schwierigen Marktumfeld nicht realisiert; es fehlt der Unternehmensbereich Ikinci Bahar für islamische Bestattungen)(nicht signierter Beitrag von 91.44.161.49 (Diskussion) 11:21, 21. Mär. 2008 (CET)) Beantworten

Nachdem es fünf (!) Jahre lang niemanden gejuckt hat, nun wenigstens auf den richtigen Namen verschoben. Ob die anderen Aktualisierungen nochmal fünf Jahre auf sich warten lassen? --Grower (Diskussion) 11:20, 20. Nov. 2013 (CET)Beantworten