Übertragung bedürfe "Zession", wenn sie nur mit Zustimmung erfolgen kann

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Das verkürzt den Zusammenhang und scheint ohne weitere Erläuterung nicht verständlich. Es handelt sich hier eher um eine Praxisgepflogenheit als eine rechtliche Anforderung an die Übertragung. Vgl. auch den Artikel zur Vinkulation.

--175.193.243.73 03:18, 1. Okt. 2014 (CEST)Beantworten