Diskussion:Albert Kreuzberg
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von HOPflaume in Abschnitt Dissertation
Dissertation
BearbeitenOb es sich bei der nachgenannten Promotionsschrift um die des umseitigen Albert Kreuzberg handelt, konnte mangels Zugriffsmöglichkeit noch nicht geklärt werden:
- Wie verhält sich der civilrechtliche Nothstand [i. e. Notstand] zu dem Grundsatze “casus a nullo praestantur”? Universität Leipzig 1893 [1]