Diskussion:Albert Viethen
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von HerrZog in Abschnitt Einleitung nicht vollständig
Einleitung nicht vollständig
Bearbeiten"war ein deutscher Pädiater und Hochschullehrer" ist als Einführungstext absolut nicht ausreichend. Albert Viethen ear aktiv an Aktionen des Euthanasieprogramms beteiligt! (nicht signierter Beitrag von 2003:E3:F70F:FBC5:55F9:D9:E367:2448 (Diskussion) 10:55, 21. Feb. 2021 (CET))
- Ich habe das jetzt soweit möglich bzw. belegt unter diesen Vorzeichen zu ergänzen versucht. --HerrZog (Diskussion) 01:48, 16. Mär. 2023 (CET)
- Die Behauptung der IP ist, soweit ich den Artikel überblicke, nicht stichhaltig belegt. Das Verfahren gegen Viethen wurde eingestellt.
- Was die Einleitung betrifft, so ist der Obersturmführer auf alle Fälle nicht automatisch relevant. Er ist vergleichbar einem Oberleutnant, der ist deutlich unter relevant. Insgesamt ist auch die Formulierung die einen (steilen) Aufstieg suggeriert nicht sachgerecht. Sein SS-Rang lag deutlich unter seiner zivilen beruflichen Stellung. Der unterste Arztrang in Streitkräfen (Stabsarzt) liegt bereits eins höher (adäquat zu Hauptmann), als Universitätsprofessor wäre wohl der Rang eines Obersts (SS = Standartenführer vergleichbargewesen).
- Insgesamt sind die Belege ... dünn. Auch zu seiner Funktion als leitender Arzt eines Kinderkrankenhauses in Verbindung mit Vorwürfen von damaligen Kindern. Es gibt ausschließlich diese Vorwürfe von damaligen Kindern. Eine Zuordnung zu dem Arzt sehe ich nicht. Es ist auch nicht dargestellt, dass dies in seinem Zuständigkeitsbereich gelegen wäre. (vgl. Ärztlicher Direktor ist das nicht der zwingende Zuständigkeitsbereich) --Bmstr (Diskussion) 17:17, 17. Mär. 2023 (CET)
- Deine Meinung sei dir unbenommen, ich teile sie nicht. Was in der Einleitung steht, ist belegt und kann bzw. sollte da auch stehenbleiben - denn seiner Karriere als Arzt, Hochschullehrer und Klinikleiter hat u.a.(!!) seine SS-Zugehörigkeit gewiss weniger geschadet als vielmehr genutzt. Hast du dir auch die SWR-Doku dazu angesehen oder wenigstens den 2. ENW nachgelesen? Ich werde hieraus noch für einen weiteren Eintrag zitieren. Also bitte kein Whitewashing hier ... --HerrZog (Diskussion) 18:47, 17. Mär. 2023 (CET)