Der Artikel erscheint sehr lückenhaft. Immerhin fünf Titel in der Liste stammen von nach 1945. Was hat er da gemacht? Die Werke dürften kaum "nationalsozialistisch" sein (immerhin bei Meiner erschienen, nicht bei irgendeinem obskuren Rechtsverlag), inwieweit müsste man daher die Definition im Einleitungssatz ergänzen? --AndreasPraefcke 11:09, 11. Feb. 2012 (CET)