Diskussion:Alienabilität

Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 2A0A:A540:CFD8:0:1993:984E:1095:CD4B in Abschnitt Markierung im Deutschen?

Bevor ich da was voreilig am Titel ändere: sollte es nicht Alienabilität heissen (i statt e), analog z.B. zu diskutabel/Diskutabilität? Lukas 19:59, 19. Sep 2006 (CEST)

Ja, das ist korrekt so. Im übrigen ist zweierlei nötig: 1) Es muss neben diesem Artikel einen zum Thema 'Possession' geben. Im Augenblick wird noch vom Artikel 'Possession' auf diesen verwiesen. 2) Dieser Artikel muß dringend überarbeitet werden. Insbesondere der letzte Abschnitt über "Subjektverdoppelung" ist zu streichen; was daran richtig ist, könnte in den Artikel über Possession gehen. --Ch. Lehmann 09:05, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Entschuldigung, aber ist das Beispiel "Er hat nur einen Arm. (inalienabel)" nicht ein bißchen... naja... wenn er mal zwei hatte, dann war einer davon ja scheinbar veräußerlich...? Wie wäre es mit "Man hat nur ein Leben" (nicht dass es heißt, ich wäre nicht konstruktiv) Sebastian 04:27, 30. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Gälisch

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Es steht hier, dass die keltischen Sprachen die Unterscheidung nicht kennen. Aber im Schottisch-gälischen hat man zwei möglichkeiten, Possessivpronomen zu bilden:

mo shùil - mein Auge
an càr agam - mein Auto

(Syntaktisch und auch etymologisch entspricht mo tatsächlich "mein", aber letztere Konstruktion bedeutet wörtlich "das Auto zu mir".) Der Punkt ist, die erste Möglichkeit wird für Körperteile und Familienmitglieder benutzt. Wenn man wirklich mo chàr sagen würde, würde das klingen, als hätte man eine Liebesbeziehung zum Auto. :-) Also: ist das nicht genau das Phänomen, das in diesem Artikel beschrieben wird? --Doric Loon 20:08, 9. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Keltische Sprachen kennen zwar einen Unterschied zw. alienabel und inalienabel, aber sie kennen den externen Possessor gerade bei Inalienabilität nicht. Der Satz: "Ich wasch mir die Hände." ist z.B. irisch "Nigh mé mo lámha", mit Possessivpronomen, nicht aber: "Nigh mé na lámha dom" oder "... agam" mit einem externen Possessor im Dativ. (Die Verwendung von "mo lámha" (meine Hände) im Plural ist übrigens auch Zeichen der Inalienabilität, alienabel wäre hier ein Plural unüblich und es stünde "mo chuid lámh".)
Bei irisch "an carr seo agamsa" (ähnl. wie schott.), eigtl. eine Verkürzung aus dem Relativattribut "an carr seo atá agamsa", "dies Auto, das ich habe", ist "agamsa" ein Possessor, aber im umgekehrten Fall: bei Alienabilität, und er ist nicht sonderlich "extern", sondern intern: "an carr seo agamsa" bildet eine Einheit, "mir die Hände" jedoch nicht. (Nebenbei: mo charr ist irisch problemlos wahlweise auch möglich, mo theach = mein Haus schon weniger) -- MacCambridge (Diskussion) 23:19, 7. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Demonstrativpronomen?

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"durch einen Genitiv oder durch ein Demonstrativpronomen zum Ausdruck gebracht. " Sollte es nicht Possessivpronomen heissen?

--46.115.39.209 06:30, 11. Jul. 2012 (CEST) Marco Pagliero BerlinBeantworten

Markierung im Deutschen?

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Das hätte ich noch nie so wahrgenommen. Meines Wissens ist das Setzen von Genitivattributen bei Inalienabilität nicht unüblich. Mit und ohne Dativ. Und wenn ein vergleichbarer Dativ auftritt, würde ich auch bei veräußerlichem Besitz den Possessivartikel/das Genitivattribut für weglassbar halten. (Ich habe dir das Auto gestohlen.) In englischer Sprache habe ich auch zum Thema Alienabilität und Inalienabilität gelesen, in der Englischen Sprache, der diese Unterscheidung und der interne Possessor fehlen, könne man "The children raised the hand(s)" (Die Kinder hoben die Hand/die Hände.) und "The children raised their hand/hands" (Die Kinder hoben ihre Hand/ihre Hände.) niemals synonym verstehen. --2A0A:A540:CFD8:0:1993:984E:1095:CD4B 22:40, 25. Jan. 2024 (CET)Beantworten