Diskussion:Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 37.30.115.137 in Abschnitt Groß- oder Kleinschreibung?

Lizenzhinweis

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Die Artikel Allgemeine Geschäftsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland) haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland) einige Textpassagen übernommen und in Allgemeine Geschäftsbedingungen eingefügt.

Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
Normalo 19:25, 23. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Text unvollständig

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Ich weiß nicht, ob's an meinem Rechner oder an meinen Augen liegt - aber im Text "Gesetzliche Regelung in Europa" sind die Sätze (zumindest bei mir) nicht vollständig. --Carsten Wartner (Diskussion) (10:16, 21. Nov. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Ich habe mich mal durch die Versionsgeschichte gewühlt. Die letzte einigermaßen brauchbare Version stammte vom 18. September 2012. Danach wurde der Artikel unbrauchbar, weil hier von Nutzern mit Sichterrechten offensichtlicher Vandalismus gesichtet wurde. Es liegt also nicht an deinem Rechner oder deinen Augen.--Losdedos (Diskussion) 19:06, 30. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich würde noch den beliebten Fehler, AGB mit AGBs abzukürzen, erwähnen. Leider kommt dann wieder irgendjemand und machts rückgängig. (nicht signierter Beitrag von 84.60.121.155 (Diskussion) 10:17, 24. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Das steht aber doch überhaupt nicht im Artikel und stand auch nicht zum Zeitpunkt deines Beitrags dort. Was willst du uns also mitteilen?--Losdedos (Diskussion) 19:19, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Das wäre doch auch eher für ein Rechtschreiblexikon relevant. --Lapp (Diskussion) 23:37, 25. Feb. 2014 (CET)Beantworten

AGB "zustimmen" in der Praxis...

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ToSDR Ratings von en:Terms of Service; Didn't Read (ToS;DR siehe auch TL;DR)
 
Wann dürfen die Verbraucher die Geschäftsbedingungen vorschreiben?
  • Alex Hern: Thousands sign up to clean sewage because they didn't read the small print In: The Guardian, 14. Juli 2017. Abgerufen am 15. Juli 2017  "Those who fell for the gag clause inserted into wifi terms and conditions committed to more than a month of community service"
  • Tom Fox-Brewster: Londoners give up eldest children in public Wi-Fi security horror show In: The Guardian, 29. September 2014. Abgerufen am 15. Juli 2017  "When people connected to the hotspot, the terms and conditions they were asked to sign up to included a “Herod clause” promising free Wi-Fi but only if “the recipient agreed to assign their first born child to us for the duration of eternity”. Six people signed up."
  • Video-game shoppers surrender their immortal souls. In: Boing Boing. 16. April 2010;. "the online game store Gamestation.co.uk added language to its clickthrough license that asked customers to surrender their immortal souls, though it offered a checkbox to opt out if you wanted to keep yours. 7,500 customers did not check the box."
  • Alexis C. Madrigal: Reading the Privacy Policies You Encounter in a Year Would Take 76 Work Days In: The Atlantic, 1. März 2012. Abgerufen am 15. Juli 2017  ("It's also worth noting that this calculation was made in 2008, so undoubtedly, the number would be larger today, given the growth of the U.S. Internet population and the number and diversity of websites.")
    • Aleecia M. McDonald and Lorrie Faith Cranor: The Cost of Reading Privacy Policies. I/S: A Journal of Law and Policy for the Information Society 2008 Privacy Year in Review issue ISJLP 543 (2008-2009)

--Atlasowa (Diskussion) 22:46, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Nach § 305 BGB werden AGB in den Vertrag schon dann einbezogen, wenn der Vertragspartner damit einverstanden ist, nicht erst wenn er zustimmt. Einverständnis wird angenommen, wenn der Vertragspartner nicht widerspricht.

AGB nicht zu lesen ist auch eine Art von professioneller Ignoranz. Die Leküre kostet Zeit und extrem benachteiligende Klauseln sind sowieso unwirksam. Über die wirksamen Klauseln wird man sich im Zweifel nur ärgern, sie anschließend aber doch akzeptieren. Also kann man sich die Zeit sparen. --Lapp (Diskussion) 10:26, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Groß- oder Kleinschreibung?

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Scheibt man „allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, wenn man den Begriff in einem Satz verwendet wie: „Auch in längeren juristisch wichtigen Texten wie etwa Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird häufig Versalschrift verwendet“? --Neitram  13:21, 31. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Richtig ist ''allgemeine Geschäftsbedingungen''. Nur in Gesetzestexten (BGB) gilt der Terminus ''allgemeine Geschäftsbedingungen'' als Eigenname, da dort der juristische Gegenstand als Einheit verstanden wird, was zur Folge hat, dass dort die Schreibweise ''Allgemeine Geschäftsbedingungen'' (also mit großem A) korrekt ist. Siehe: https://entri.xyz/index.php?title=Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen&action=formedit. (oder auch u. a. auf korrekturen.de). Das sollte vielleicht auch einmal im Hauptartikel hinzugefügt werden. Ich versuche das jetzt mal. Wenn es nicht klappt, bitte ich euch, das zu tun. --37.30.115.137 09:14, 19. Sep. 2023 (CEST)Beantworten