Diskussion:Allmendegut

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Olag in Abschnitt Allmendegut/Allmende

Kann vor dem Hintergrund der Autobahn und Citymaut im Fall von Straßen und Autobahnen überhaupt noch vom Allmendegut gesprochen werden?

--FloBl 09:37, 13. Jan. 2007 (CET)Beantworten



Der Begriff "Allmendegut" ist als Bezeichnung für die in diesem Artikel beschriebenen Güter verwirrend. Eine funktionierende Allmende zeichnet sich dadurch aus, dass die Ausschliessbarkeit gegenüber von Nichtmitgliedern der Gemeinschaft, welche die Allmende bewirtschaftet, gewährleistet ist. Ist sie es nicht mehr, dann kann man tatsächlich von einer Tragödie der Allmende sprechen. Hardins Theorie von der Tragödie der Allmende wurde durch die Arbeiten von Elinor Ostrom zumindest auf der lokalen Ebene teilweise widerlegt, denn es gibt sie durchaus noch - die funktionierenden Allmenden. Siehe: en:Common-pool resource und Elinor Ostroms Buch: "Governing the Commons" (1990). --Krol:k 19:19, 20. Okt 2005 (CEST)

Ich verstehe nicht, was denn nun konkret verändert werden soll am Artikel. Die Bezeichnung mag verwirrend sein - aber sie ist so üblich. Das ist ein ökonomischer Standardbegriff, den die Wikipedia nicht ändern kann. Oder verstehe ich dich jetzt falsch? Geisslr 07:58, 26. Okt 2005 (CEST)

Diskussion aus der Wikipedia:Qualitätssicherung vom 26. Oktober 2005

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m. E. muss an dem Artikel nichts gemacht werden - wie ich auf der Disk-Seite formuliert habe, verstehe ich schon den zugrundeliegenden Üb-Baustein gar nicht. Geisslr 07:59, 26. Okt 2005 (CEST)


Meine Kritik bezieht sich vornehmlich auf die Bezeichnung "Allmendegut" für den beschriebenen Gütertyp. Aus folgenden Gründen:

1) Der erste Grund ist naheliegend; der letzte Satz des Artikels bringt es auf den Punkt: "in diesem Fall ist die Allmende selbst kein Allmendegut mehr, sondern ein Clubgut". – Zur Bezeichnung eines Gütertyps wird auf ein empirisches Phänomen bzw. eine Institution zurückgegriffen, welche nicht notwendigerweise mit dem betreffenden Gütertyp zusammenhängt. Das ist unlogisch und verwirrend.

2) Der Begriff "Allmende" wird häufig bzw. in der Regel (?) so verwendet, dass er sich NICHT auf ein "Allmendegut" gemäss der Definition im Artikel bezieht. Typischerweise bezeichnet der Begriff "Allmende" gemeinsames Gemeindeland, auf dem alle Gemeindemitglieder Nutzungsrechte geniessen. Der Begriff "Gemeinde" bezieht sich auf eine klar abgegrenzte Gruppe. Nach aussen hin handelt es sich demnach bei dem in Form einer Allmende vorliegenden Gut um ein Individualgut. Von innerhalb der Gruppe betrachtet, handelt es sich allerdings um ein kollektives Gut. Letztere Eigenschaft lässt sich bei stabilen (robusten) Allmenden dadurch erklären, dass die Herstellung einer vollständigen Ausschliessbarkeit innerhalb der Gemeinde zu aufwändig wäre oder dass die Nutzung im Kollektiv wirtschaftlicher ist als eine individuelle Nutzung. Demnach ist die Bezeichnung nicht nur unlogisch und verwirrend, sondern gar irreführend.

3) Die Typologie der Güter gemäss den zwei Achsen "Rivalität" und "Exklusion" lässt für jeden Typ eindeutige Rückschlüsse auf die zu lösenden Probleme des kollektiven Handelns zu. Sie lässt hingegen keine eindeutigen Rückschlüsse auf die anzutreffende Eigentumsform zu. (Beispielsweise können sich "Individualgüter" sehr wohl in kollektivem bzw. staatlichem Eigentum befinden). Der Begriff "Allmende" bezieht sich jedoch unter anderem auch auf eine Eigentumsform (im Sinne von "Common Property Regime" bzw. "Common Property Resource"). Daher ist der Begriff auch aus dieser Überlegung heraus nicht optimal.

Die Gründe 1-3 sind allenfalls vernachlässigbar, falls es sich beim Begriff "Allmendegut" um einen etablierten Begriff handelt, der von der Fachwelt kritiklos verwendet wird. Falls es sich um einen etablierten Begriff handelt, der Gebrauch aber von Fachleuten kritisiert wird, müsste das m.E. im Artikel thematisiert werden.

4) Der Begriff "Allmendegut" ist nach meiner Erkenntnis nicht so klar etabliert, wie dies von Geisslr angenommen wird. Quellen 1, 2, 3 führen den Begriff nicht (bzw. ich konnte ihn in den in Frage kommenden Artikeln nicht finden).

Quelle 4 definiert den Begriff "Allmenderessource" folgendermassen (S. 21):

„Begriff für natürliche Ressourcen (wie z.B. Luft), bei denen keine technische Möglichkeit besteht, Nutzer auszuschliessen. Es können also keine spezifischen Nutzungsrechte zugeordnet werden. Andererseits ist gleichzeitig eine Rivalität im Konsum festzustellen.“

Quelle 5 definiert den Begriff "Allmenderessource" allerdings etwas anders, d.h. als Eigentumsform (S. 155):

„common property resources, natürliche Ressourcen im Gemeineigentum (Allmende = Gemeineigentum), d.h. gemeinschaftlich von einer Gruppe oder von jedermann nutzbar. Die Nutzungsrechte an natürlichen Ressourcen können beschränkt sein; im Falle der Gruppennutzung kann es gruppeninterne Regulierungen der Nutzungsrechte der einzelnen Gruppenmitglieder geben.“

Ob diese Referenzwerke repräsentativ sind, kann ich nicht sagen. Ausgewählt habe ich sie nach den Kriterien: (1) Verfügbarkeit in unserer Referenzbibliothek; (2) Volumen des Werks; (3) Zufall für die weniger voluminösen Werke. - Nun wäre es wohl an Geisslr, seine "Autoritäten" zu zitieren.

5) Ob der Begriff "Allmendegut" zur Bezeichnung eines Gütertyps von deutschsprachigen Autoren kritisiert wird, kann ich nicht beurteilen. Im Englischen jedenfalls wurde die Vermischung der Begriffe "Common-pool resource", "Common property resource" und "Common property regime" kritisiert (siehe en:Common-pool resource). Die Bezeichnung "Allmendegut" für den Gütertyp stellt eine ähnliche Vermischung von unterschiedlichen Konzepten dar.

Ich hoffe, ich konnte die Gründe für meinen Einwand verständlich darlegen. Ich überlasse es der Community zu entscheiden, ob Grund 4 stichhaltig ist. Bis dahin werde ich den Artikel nicht überstürzt verändern/verschieben.

mfg --Krol:k 16:35, 26. Okt 2005 (CEST)

Quellen:

[1] Dichtl, E. / Issing, O. (Hrsg.) (1993) Vahlens Grosses Wirtschaftslexikon, München : Verlag C. H. Beck, Verlag Franz Vahlen.

[2] Albers et al. (Hrsg.) (1980-1983) Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, Stuttgart und New York: Gustav Fischer; Tübingen: J.C.B. Mohr; Göttingen und Zürich: Vandenhoeck & Ruprecht.

[3] Verlag die Wirtschaft (Hrsg.) (1978) Ökonomisches Lexikon, 3. neu bearbeitete Auflage, Berlin (DDR): Verlag die Wirtschaft.

[4] Hohlstein, M. et al. (Hrsg.) (2003) Lexikon der Volkswirtschaft, 2. völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Deutscher Taschenbuch Verlag.

[5] Gabler Verlag (Hrsg.) (1988) Gablers Wirtschaftslexikon, 12. Auflage, Wiesbaden: Gabler.


Ich hatte den Link zu "en:Common-Pool-Resource" zu "en:Common good" geändert, da ich dachte, dass es sich hierbei um einen Irrtum handelt, anscheinend ist aber bewusst so verlinkt worden. Meiner Meinung nach ist ein Allmende-Gut ein Allmende-Gut, ungeachtet dessen, dass die Allmende historisch durchaus - jedenfalls auf Gruppenebene - ausschließbar war. In Lehrbüchern zur Mikroökonomie, Wirtschaftspolitik und Umweltpolitik findet man regelmäßig die Bezeichnung "Allmende-Gut". Als Quelle kann ich von zuhause "Fritsch et al. (2005) Marktversagen und Wirtschaftspolitik, 6. Auflage, München, Vahlen" anbieten (allerdings fehlt dort die beliebte Grafik). Die "Tragik der Allmende" dient in der VWL halt historisch als Beispiel für die Folgen der übermäßigen Nutzung eines Gutes durch fehlende (oder ungenügende) Ausschließbarkeit. Interessant, dass der "Gabler" eine abweichende Definition anbietet... Waifar 22:30, 21. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Ausschließbarkeit?

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Im Artikel heißt es im ersten Satz:

Unter einem Allmendegut, Quasikollektivgut oder Unreinen Öffentlichen Gut versteht man in den Wirtschaftswissenschaften Güter, deren Nutzung nicht ausschließbar ist, bei deren Nutzung jedoch Rivalität zwischen den Nutzern herrscht.

  • Elinor Ostrom meint jedoch:

    Der Terminus "Allmenderessource" (common-pool resource) bezeichnet ein natürliches oder von Menschen geschaffenes Ressourcensystem, das hinlänglich groß ist, so daß es kostspielig (aber nicht unmöglich) ist, potentielle Aneigner von seiner Nutzung auszuschließen. [Nachweis in [1] Ostrom, E. (1999) Die Verfassung der Allmende : Jenseits von Markt und Staat. Tübingen, Mohr Siebeck. S.38]

  • Auch an anderer Stelle wird die Aussage, dass eine Nutzung nicht ausschließbar ist, aufgeweicht:

    Allmendegüter sind Mischgüter, die ... kostenlos angeboten werden, entweder weil ein Ausschluß nicht-beitragender Dritter zu vertretbaren Kosten nicht möglich ist oder politisch nicht gewollt ist. [Nachweis in: Müller, C. & Tietzel, M. (1998) Allmende-Allokationen erschienen in: Diskussionsbeiträge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Gerhard-Mercator-Universität - Gesamthochschule - Duisburg ; Nr. 249. S.1]

  • Die Nutzung ist also doch ausschließbar - wenn auch mit Kosten verbunden - , oder verstehe ich hier etwas falsch? -- Torstenphilipp 17:00, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


    Gut, der entsprechende Abschnitt wurde jetzt von Benutzer:Mr._Mustard dankenswerterweise geändert in:

    "Unter einem Allmendegut, Quasikollektivgut oder Unreinen Öffentlichen Gut versteht man in den Wirtschaftswissenschaften Güter, deren Nutzung nicht oder nur mit großem Aufwand ausschließbar ist..."

    Kann man damit sagen, dass es nur einen quantitativen und keinen qualitativen Unterschied zwischen dem Allmende- und dem Klubgut gibt? Letzteres zeichnet sich ja ebenfalls aus durch

    "Ausschließbarkeit im Konsum oder von der Nutzung ... und eine nur geringe Rivalität im Konsum".

    Hat jemand eine hilfreiche Quelle, einen Erklärung oder einen Rat dazu? -- Torstenphilipp 19:40, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
    Es geht hier um ein Modell und nicht um reale Objekte. Ob ein Gut der Modellkategorie Allmendegut oder der Modellkategorie Klubgut zuzuordnen ist, ist im Einzelfall zu prüfen und der Übergang ist fließend. Nehmen wir z.B. eine wenig befahrene öffentliche Straße. Ausschießbarkeit und Rivalität sind gering => öffentliches Gut. Der Verkehr nimmt über die Jahre hinweg zu, deshalb erhöht sich die Rivalität => Allmendegut. Die Stadtverwaltung beschließt eine Maut einzuführen, dadurch erhöht sich der Ausschluß wodurch sich die Rivalität verringert => Klubgut. --Mr. Mustard 19:58, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

    Aber was ist ein grosser Aufwand? -- visi-on 10:33, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

    So besser? Mr. Mustard 11:23, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
    könntest du glatt grosser wieder rausstreichen ;-) -- visi-on 14:07, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

    "nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ausschließbar" scheint mir nicht korrekt, denn Ostrom (s.o.) meint ja "...so daß es kostspielig (aber nicht unmöglich) ist, potentielle Aneigner von seiner Nutzung auszuschließen...". Nur um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich will hier keine Wortglauberei betreiben. Mir scheint nur, dass die Begriffe Allmende- und Klubgut nur die Endpunkte einer Skala sind, auf der Ausschließbarkeit und Rivalität befinden. Dazwischen befinden sich Güter, um die mehr oder weniger Rivalität herrscht und die mehr oder weniger ausschließbar sind. Mich würde interessieren, wie andere darüber denken. Gibt es z.b. für die Aussage "Ob ein Gut der Modellkategorie Allmendegut oder der Modellkategorie Klubgut zuzuordnen ist, ist im Einzelfall zu prüfen und der Übergang ist fließend." zu der meine Meinung auch tendiert noch eine andere Quelle? Mich würde auch interessieren, wie soetwas (Ausschließbarkeit, Rivalität) geprüft wird. Vielleicht könnten ja dazu noch ein paar exakte Angaben mit in den Artikel -- Torstenphilipp 16:54, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

    Allmendegut/Allmende

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    Diese Änderung finde ich nicht sinnvoll, weil "common-pool resource" keine Unterform des Allmendeguts ist, sondern die Begriffe Allmendegut, Allmenderessource und common-pool resource synonym sind. Dass sich Allmende von Allmende ableitet, ist auch keine sinnvolle Info. Mr. Mustard 00:02, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

    Ist ok, wollte es selbst noch überarbeiten (BK), aber common good ist wohl die gängigste übersetzung für Allmendegut. Gruß--Olag 00:21, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    Dann sollte vielleicht nur common good angegeben werden oder zumindest common good vor common-pool resource. Da die englische Wikipedia common-pool resource und common good unterscheidet (was mir neu war) sollte vielleicht darüber nachgedacht werden, auch hier zwei Artikel zu schreiben. Dann wäre auch die Verlinkung vom Ostrom-Artikel zu Allmenderessource sinnvoller. --Mr. Mustard 00:27, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    Bislang ist der Allmendegut-ARtikel so überschaubar, dass Allmenderessource gut mit abgehandelt werden kann. Andernfalls spräche aber auch nichts gegen eine Auslagerung. Auf der en.DS zu common pool resource wird plausiblerweise gesagt, dass es sich um einen Unterfall handelt. Bei der Allmenderessource (common pool resource) wäre demnach für Gemeinschaft als Ganze gegenüber Außenseitern Ausschließbarkeit gegeben, dagegen keine oder schwere Ausschließbarkeit auf individueller Ebene (z.B. sind Fische in einem See mit mehreren Fischern eine solche Allmenderessource).--Olag 08:00, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    Wie bereits geschrieben, war mir bisher nicht bewusst, dass es diese Unterscheidung in Allmendegut und Allmenderessource gibt. Ich dachte immer das sei nur eine unsaubere Übersetzung bzw. unsaubere Begriffverwendung. Diese Unterscheidung ist sinnvoll und wichtig um z.B. Ostroms Buch besser zu verstehen. Deshalb sollte diese Unterscheidung umbedingt herausgearbeitet werden. Ob dies in einem eigenen Artikel gemacht wird (wie in der engl. Wikipedia) oder bei Allmendegut eingearbeitet wird ist eher zweitrangig. Wer macht's? (ich könnte es erst heute abend machen) --Mr. Mustard 10:27, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

    Hab jetzt (obwohl ich gerade keine Zeit habe, aber es beschäftigt mich gerade gedanklich) noch einmal bei Ostrom nachgelesen. Ich würde es mal so ausdrücken: Ostrom verwendet den Begriff "Allmenderessource" um dem Kind (dem Betrachtungsgegenstand ihres Buches) einen Namen zu geben. Der Begriff "Allmenderessource" soll dabei nicht zur Kategorisierung von ökonomischen Gütern bezüglich Ausschließbarkeit und Rivalität dienen. Insofern kann Allmenderessource nicht mit Allmendegut verglichen (Äpfel und Birnen) oder gar gleich gesetzt werden und ist imho auch kein Unterfall von Allmendegut. Allmenderessourcen können je nach Situation Allmendgüter, öffentliche Güter, Klubgüter oder private Güter sein. Dies ist zumindest meine persönliche Interpretation der Primärliteratur (die nun auch wieder meiner ursprünglichen Verwendung des Begriffs Allmenderessource im Artikel Ostrom entspricht). Notwendig wäre aber Sekundärliteratur (wobei zu befürchten ist, dass dort der Begriff wieder uneinheitlich verwendet wird, wie in vielen Zeitungen bei der Berichterstattung zum Nobelpreis). --Mr. Mustard 16:43, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

    Ja, soweit ich das verstanden hab, geht es bei Allmenderessource um eine Beschreibung von Eigenschaften einer Ressource (unabhängig von den daran bestehenden priv, gemeinschaftl oder öffentl Nutzungsrechten). Allerdings geht auch aus der Definition von Allmendegut nicht eindeutig hervor, ob es um eine Ressourceneigenschaft oder ein Potential geht (mangelnde Ausschließbarkeit) oder schlicht um offenen Zugang, also einer faktischen Problemlage. Man muss das auch forschungsstrategisch sehen: Ostrom geht es ja um die Frage, welches öff/komm/priv System von Nutzungsrechten für bestimmte gegebenen Ressourcen am Besten funktioniert. Sie kann daher ihrem Forschungsgegenstand (diesen bestimmten Ressourcen) keinen Namen geben, der das Ergebnis schon präjudiziert, d.h. es muss eine Bezeichnung sein, welche die Ressource unabhängig von den an ihr bestehenden Nutzungsrechten beschreibt. Meintest Du das mit: "um dem Kind ... einen Namen zu geben"?--Olag 18:24, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    Nö, IMHO ging es Ostrom in ihrem Buch darum, eine neue Theorie/ ein neues Modell zur Tragik der Allmende zu entwickeln. Während Hardin mit dem Wort Allmende/Commons noch undifferenziert jedes kollektive Eigentum meinte, hat Ostrom den Blick auf jene Ressourcen gelenkt, bei denen grundsätzlich die Tragik der Allmende auftreten kann (und diese als Allmenderessourcen bezeichnet). Erst dannach hat sie Problemsituationen unterschieden, wie öffentl. Gut und Allmendegut, bei denen diese Probleme auftreten. Ihr ging es wohl insbesondere darum, die aus ihrer Sicht falschen Schlüsse aus älteren Modellen der Tragik der Allmende zu verhindern (wie z.B. dass gut funktionierende Allmende-Systeme in Entwicklungsländer zugunsten einer Verstaatlichung oder Privatisierung aufgelöst werden). Nicht kollektives Eigentum führt ihrer Meinung nach zur Tragik der Allmende, sondern konkrete Problemsituationen, die sie konkret definiert. --Mr. Mustard 22:02, 16. Okt. 2009 (CEST) PS: IMHO sollte der Artikel TdA komplett umgeschrieben werden. Zuerst eine grundsätzliche Definition der Allmendeproblematik als spezielle Form eines sozialen Dilemma und dann die verschieden Modelle von Hardin, Spieltheorie, Mancur Olson und Ostrom. --Mr. Mustard 22:28, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    (BK)Tragik der Allmende gäbe es tatsächlich noch was zu tun.
    Also sie benennt erst die Ressourcen und dann Problemsituationen, die aus bestimmten Nutzungsformen oder Nutzungsrechten resultieren, oder? Das Problem (oder eins der Probleme) das ich mit Öffentlichen Gütern, Allmendegütern, privaten Gütern, Klubgütern habe, ist dass mir nie klar ist, ob damit eine Eigenschaft der Ressource bezeichnet sein soll oder bestimmte Nutzungsrechte. Ostrom umgeht diese Unschärfe in meinen Augen recht elegant, indem sie von "public good" oder "common good" gar nicht spricht, sondern immer unterscheidet zwischen "common-pool resource" und "common property". Aber ich wiederhole mich.
    Mir scheint, um noch ein bißchen Theoriefindung zu betreiben..., es war wohl ursprünglich so, dass die "Güter" ganz essentialistisch eine unveränderliche Eigenschaft der Ressource an und für sich bezeichnen sollten. Dann kam die ganze Privatisierungsdiskussion und im Prinzip schien gar nichts, selbst die Fischbestände der Weltmeere oder Atmosphäre mehr etwas zu sein, was in einem absoluten Sinn der Privatisierung entzogen sein kann (z.B. durch individuell handelbare Fangquoten bzw. Emissionsrechte); unter dieser Voraussetzung hat eine absolute Typologie aber keinen Sinn mehr. Stattdessen wurde die spezifische Nutzung und die Nutzungsrechte für die Unterscheidung stärker berücksichtigt: Wasser, Luft oder Fisch lässt sich nicht a priori einer Kategorie zuschreiben, sondern kann je nach Nutzungsart, Technologie und Rechtsordnung eher als Öffentliches Gut, Allmendegut, Klubgut oder privates Gut angesehen werden. Dadurch hat die Typologie aber ihre analytische Unterscheidungskraft eingebüßt und kann bei der Frage, wie eine bestimmte Ressource behandelt werden soll, keine Orientierung mehr geben. Allmenderessource wäre dann eine Art Rückkehr zu der alten eher "essentialistischen" Bedeutung, die "Allmendegut" verloren hat.--Olag 22:35, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    Soweit ich mich erinnere umgeht Ostrom nichts, sondern schreibt von Aneigungsproblemen (die sie den "common good" zuordnet) und Bereitstellungsproblemen (die sie den "public good" zuordent). Ich muss mich aber wohl erst wieder in die Materie einlesen und heute abend bin ich zu müde. PS: Hast du die Rezension von Kirchgässner? Wenn nicht kann ich dir diese gerne per Mail zusenden. PPS: Deiner Theoriefindung kann ich mich nicht anschließen ;-) Ostrom betont sehr deutlich, dass es ihr ausschließlich um lokale "Allmenderessourcen geht. Insofern sind derartige Interpretationen (passen zu Polentario) fehl am Platz. Mr. Mustard 22:59, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    Die Unterscheidung zwischen Common-Pool Resource und Property Rights Regime findest Du mit Nachweis Ostrom bei Feeney et al [2], S. 3 f. Über die mangelnde Übertragbarkeit auf globale Allmenden hat Ostrom et al "Revisiting the Commons: Local Lessons, Global Challenges" Science 1999 geschrieben. Danke für Angebot Kirchgässner, habe ich aber schon als pdf. Die St Galler gefallen mir, nicht nur Peter Ulrich (Ökonom) ;-).--Olag 23:18, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    Sorry, bei Peter Ulrich schüttelts mich... (ist ein guter Freund von dem Prof bei dem ich im Bereich Umweltökonomie meine Diplomarbeit geschrieben habe) --Mr. Mustard 23:23, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    Ja, Unternehmensethik ist wahrscheinlich die Institutialisierung der Nervensäge.--Olag 23:33, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    Kommt ganz drauf an (Karl Homann oder Ingo Pies finde ich toll). Ulrich aber ganz gewiss ;-) --Mr. Mustard 23:37, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
    Bei Kirchgässner hab ich grad noch mal reingeguckt; ebenso wie von Feest in Gablers Wirtschaftslexikon wird "Allmenderessource" da wieder anders als der Terminus common-pool resource ("Allmenderessource") bei Ostrom und bei Feeny et al verwendet, nämlich als in Gemeineigentum stehende Ressource, also so viel wie "Allmende" oder "common property resource", letzteren Begriff kritisiert Ostrom übrigens, weil er undifferenziert unbeschränkte (open access) und und zugangsbeschränkte Allmenden zusammenwirft.--Olag 00:37, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten