Diskussion:Alma Zadić

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von IGreil in Abschnitt Anwältin?
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Erstinstanzliche "Verurteilung" im Artikel

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Ich finde es nicht in Ordnung, das hier ohne die Nennung der Zusammenhänge in den Artikel einzufügen. Wenn die geringe Strafe, der Freispruch von anderen Vorwürfen und die konkrete "Tat" nicht genannt werden können, sollte das ganz aus dem Artikel entfernt werden. Zumal Berufung angemeldet wurde. --2003:C3:4F49:2A51:3D7B:2F71:5227:45C 14:40, 31. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Gerade im Lichte ihrer Position als designierte BMJ halte ich die Information als solche nicht für irrelevant. Klar zu stellen ist dabei jedenfalls, dass es sich nur um ein erstinstanzliches Urteile handelt, und noch keine Rechtskraft eingetreten ist. Wenn jemand zu den näheren Umständen sachlich (!) mehr ausführen möchte: nur zu. --IGreil (Diskussion) 21:41, 6. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Bitte dann aber sachlich korrekt im Text berichten. Das Verfahren betraf eine medienrechtliche Entschädigung (§ 6 Mediengesetz). Es erfolgte keine strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 111 StGB). Der wesentliche Unterschied ist, dass Frau Zadic selbst bei Verfahrensverlust trotzdem NICHT vorbestraft wäre. (nicht signierter Beitrag von 217.149.172.174 (Diskussion) 01:42, 7. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Die konkrete "Tat" ist ja nun im Artikel enthalten. Allerdings fände ich es näher an der Wahrheit nicht die Interpretation des Bildes zu schreiben, dass der Burschenschafter "den Hitlergruß gezeigt haben soll", sondern entsprechend den Tatsachen eine Bildbeschreibung vorzunehmen. (Die Interpretation kann man ja den Lesern überlassen):

...Zadić hatte auf Twitter Fotos eines Burschenschafters geteilt, auf welchen dieser mit kerzengerade nach vorne und leicht nach oben ausgestrecktem rechten Arm am Fenster stehend abgebildet ist. Darunter schrieb sie... (nicht signierter Beitrag von 80.109.36.230 (Diskussion) 16:44, 11. Jan. 2020 (CET))Beantworten

oder man läßt es wie es ist, weil es dem entspricht, was die zitierte zeitung schrieb. ich denke, jeder kann sich selbst ein bild machen. auch eine bildbeschreibung kann subjektiv sein. --  Donna Gedenk 17:53, 11. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Genau dieses erst instabzliche ist ja das Problem. Oder glaubt wirklich irgendeiner von euch das gegen die aktuelle Justiz ministerin ermittelt wird? Tobi127 (Diskussion) 10:05, 9. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Hör mit der Verbreitung dieser Lügen ([1], [2]) auf: Es gibt keine Verurteilung! Ermittlungen gab es nie. Es gab nur einen von einer Privatperson gestellten Entschädigungsantrag. --Taste1at (Diskussion) 11:35, 9. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Das Verfahren ist mittlerweile laut einem Medienbericht rechtskräftig beendet: https://www.diepresse.com/5954886/hitlergruss-oder-winken-zu-leichtfertig-geurteilt "...Justizministerin zahlte: Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten“, schrieb etwa Zadić auf Twitter dazu. Das für Medienrecht zuständige Straflandesgerichts Wien verurteilte sie 2019 zur Zahlung von 700 Euro wegen übler Nachrede. Die später zur Justizministerin aufgestiegene Politikerin zahlte inzwischen – auch mit Blick auf ihr neues Amt –, ohne den Rechtsweg auszuschöpfen. ..." --81.223.103.59 17:16, 29. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Anwältin?

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Gibt es einen Beleg dass sie die Anwaltsprüfung absolviert hat? Im Anwaltsverzeichnis schien sie vor Wochen nicht auf. Ansonsten geht aus den zitierten Quellen nur hervor, dass sie in einer Anwaltskanzlei gearbeitet hat, möglicherweise als Rechtsanwaltsanwärterin. Dieter Zoubek (Diskussion) 19:49, 31. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Auf der Homepage des Parlaments scheint eine Tätigkeit als „Rechtsanwältin“ von 2011 bis 2017 auf. Das würde erklären, warum sie nicht in der Liste aufscheint. Wenn sie die Rechtsanwaltstätigkeit nicht ausübt, macht es durchaus Sinn, sich für die Zeit als Politikerin aus der Liste der Rechtsanwälte streichen zu lassen, schließlich fallen sonst Kammerumlagen etc an und sie bekommt Verfahrenshilfe-Fälle zugeteilt, die sie kostenlos selbst bearbeiten oder kostenpflichtig substituieren lassen müsste. Bleibt allerdings fraglich, wie sie die fünfjährige Verwendungszeit ab Absolvierung des Studiums gemäß § 2 Abs. 1, 2 und 4 RAO im Zeitraum zwischen 2007 und 2011 geschafft hat (laut Biografie auf der Parlaments-Seite hat sie das Mag.-Studium im Jahr 2007 abgeschlossen), denn selbst wenn sie am 1. Jänner 2007 fertig wurde und sofort durchgehend rechtsberuflich tätig war, geht sich eine Tätigkeit als Rechtsanwältin (und nicht als „bloße“ Rechtsanwaltsanwärterin) frühestens mit 1. Jänner 2012 aus, da erst dann die fünfjährige Tätigkeit vorliegen würde. --Azby (Diskussion) 20:42, 31. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Daher plädiere ich dafür Rechtsanwältin durch Juristin zu ersetzen. --Dieter Zoubek (Diskussion) 14:26, 1. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Kein Einwand. Bis eine Quelle vorliegt, die eine allfällige Tätigkeit als eingetragene Rechtsanwältin nachvollziehbar belegt, scheint mir das die sinnvollste Variante zu sein. --Azby (Diskussion) 18:56, 1. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Zadic war von 2015 bis 2017 Anwältin. Siehe die eingefügten Belege im Text. Dort scheint jeweils in der Liste für die Jahre 2015 die Eintragung und 2017 die Streichung von der Liste der Rechtsanwälte. (nicht signierter Beitrag von 217.149.172.174 (Diskussion) 01:40, 7. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Dass Alma Zadic als eingetragene Rechtsanwältin praktiziert hat, ist ja nun belegt, dank der beiden ref. RAK-Listen zur Eintragung und zur Austragung. Dies bedeutet natürlich auch, dass sie ihre Anwaltsprüfung abgelegt hat. Insofern ist mMn die Version "ehemalige Rechtsanwältin" im Intro nicht korrekt - Rechtsanwältin bleibt sie ja auch dann, wenn sie diesen Beruf nicht ausübt, nicht als Rechtsanwältin praktiziert. --193.83.131.34 07:20, 8. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Auf Alma Zadić auf den Webseiten des österreichischen Parlaments steht noch "2011-2017 Rechtsanwältin", im Lebenslauf auf der BMJ-Webseite schon "Konzipientin und Rechtsanwältin". Vielleicht hat sie die Diskussion hier ja gelesen.... ;-) --Zapane (Diskussion) 14:19, 8. Jan. 2020 (CET)Beantworten
Es gibt Rechtsanwälte, ehemalige Rechtsanwälte und emeritierte/pensionsierte Rechtsanwälte. Zadic ist ehemalige Rechtsanwältin, weil sie sich aus der Liste austragen hat lassen. Rechtsanwalt ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Nur wer eingetragen ist, darf sich Rechtsanwalt nennen. Daher wäre die Bezeichnung Rechtsanwältin nicht korrekt. --217.149.168.99 01:04, 10. Jan. 2020 (CET)Beantworten
… wenn wir Art.7 Abs 3 (B-VG) nicht hätten, wonach Amtsbezeichnungen, Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen in der Form verwendet werden können, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. --IGreil (Diskussion) 12:16, 6. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Plötzliche Bedeutung des Migrationshintergrund.

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Erweiterung der Thema Migrationsgeschichte: Als Beispiel wie relevant der Migrationshintergrund plötzlich wurde, wäre der Sager im Parlament "Sie sind nicht in Bosnien! Verwechseln Sie das nicht!" durch Johann Rädler ein gutes Beispiel. Quellen: https://www.derstandard.at/story/2000081408260/sind-hier-nicht-in-bosnien-rassistischer-zwischenruf-im-parlament https://www.diepresse.com/5445370/sind-nicht-in-bosnien-zwischenruf-bei-zadic-rede-kam-von-ovp-abgeordnetem (nicht signierter Beitrag von Evil-god (Diskussion | Beiträge) 08:19, 8. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Dieses ganze Migrations Thema gehört aus dem Bericht raus. Zu dem Link. Das Sprichwort: wie man in den Wald ruft. sagt ihnen etwas? Ich bin dafür das man den ganzen Migrations Part streicht und dafür genauer auf Ihre Verurteilung eingeht. Tobi127 (Diskussion) 10:16, 9. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Das täte dir wohl so passen. Übrigens, auch wenn du es hier mehrmals wiederholst: es gibt keine Verurteilung. --Taste1at (Diskussion) 11:35, 9. Feb. 2020 (CET)Beantworten

… fälschlicherweise …

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@Benutzer:Alexxx86, @others: Ich halte diesen deinen (Alexxx86) Edit, Es gibt mehrere Minister in Ö, die Migrationshintergrund hatten, z.B. Josef Gerö (Ungarn), Faßmann (Deutschland) aus mehreren Gründen für falsch:

  • Da ist zunächst das berühmt-berüchtigte Argument von WP:POV, denn "fälschlicherweise" ist nicht durch Belege gedeckt und bildet erstmal deine, Alexxx86, Meinung ab.
  • Sachlich ist es auch, sagen wir mal, nur ein bisschen teilrichtig:
    • Josef Gerö (Josef Gerö im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien) wurde in Österreich-Ungarn, in der ungarischen Reichshälfte, geboren und „zog allerdings bereits früh nach Wien, wo er Volksschule [also mit ≤ 6 Jahren in Wien] und Gymnasium absolvierte und an der Universität Wien Rechtswissenschaften studierte. Während des Ersten Weltkriegs war er Artillerieoffizier. Nach seiner Promotion 1921 trat er in den Gerichtsdienst ein und wurde 1926 zum Richter beim Bezirksgericht Baden bei Wien ernannt. …“ etc., wie unser Artikel zu berichten weiß: Ein klassischer Österreicher der ausgehenden Monarchie, der ersten Republik und auch der zweiten Republik. Wenn du Gerö als mit Migrationshintergrund bezeichnest, sind das auch alle aus den Reichshälften/Kronländern nach Wien eingewanderten Menschen dieser Zeit mit Migrationshintergrund. Das betrifft dann so über den Daumen gepeilt Minimum die Hälfte der "ursprünglichen" Wienerinnen und Wiener; träfe demnach dann z.B. auch auf mich zu, mit meinen zugewanderten Großeltern aus Böhmen und Schlesien/Galizien …
      Langer Rede: Nein, nein. Gerö war kein Politiker mit Migrationshintergrund.
    • Was den Heinz Faßmann betrifft: Streng formal hättest du recht, streng formal hat er deutschen Migrationshintergrund. Jedoch: Nach Allgemeinverständnis haben Zugewanderte aus den westlichen Staaten nicht das, was gemeinhin unter Migrationshintergrund verstanden wird. Das sind die "guten Ausländer", die deutschsprechenden Ausländer, die westliche Sprachen sprechende Ausländer, die zuwandern und hier sesshaft werden, sich vielleicht irgendwann auch einbürgern lassen. Die jedoch, die mit "mit Migrationshintergrund" gemeint sind, sind die "zweitklassigen" Ausländer, die mit nichtdeutscher (= nichtwestlicher) Muttersprache, die aus den Oststaaten und noch ferner. Das spiegelt sich dann auch bei der medialen Beschreibung einer als Flüchtling nach Österreich gekommenen Bosnierin wider, wenn sie nun als Österreicherin mit Migrationshintergrund gilt.

Ganz kurz zusammengefasst: Ich bin demnach für die Entfernung von "fälschlicherweise" zurück auf den vorhergehenden Artikelstand. --193.154.231.125 23:38, 24. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Stimme zu.--Taste1at (Diskussion) 23:54, 24. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Hier bei der Wikipedia sollte man bei Fakten bleiben. Es sollte nicht das "Allgemeinverständnis" von Migrationshintergrund gelten, sondern Fakten. -- Alexxx86 (Diskussion) 11:59, 25. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Nein, der von dir veränderte Satz lautete „Medial wird sie oft als „erste Ministerin der Republik Österreich mit Migrationshintergrund“ bezeichnet.“ und war vollkommen korrekt. Die Einschränkung auf „Medial wird sie ... bezeichnet“ wurde schon lange zuvor gemacht. Deine Ergänzung ist eine unnötige Distranzierung und sie basiert auf deinem persönlichen Verständnis vom Wort „Migrationshintergrund“. Relevanter als dein persönliches Verständnis eines Wortes ist aber das allgemein übliche Verständnis.--Taste1at (Diskussion) 12:47, 25. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Danke, Taste1at, korrekt gesagt, maW als ich und selben Inhalts. Oder ebenso kurz, wie ich anfangs schrieb: Persönlicher »WP:POV, denn "fälschlicherweise" ist nicht durch Belege gedeckt und bildet erstmal deine, Alexxx86, Meinung ab.« Alleine darauf beruhend gehört das "fälschlicherweise" wieder raus.
Ich kann die POV-Einfügung nicht entfernen bzw. zurücksetzen, denn der Artikel ist halbdicht. … Taste1at, würdest du? Wir werden ja hoffentlich nicht erst eine 3M-Anfrage bzw. 3M-Aufmerksamkeit brauchen, oder?
Ergänzend, @Alexxx86, und jftr:
Was "Hier bei der Wikipedia sollte man bei Fakten bleiben" betrifft, ist dir entgegenzuhalten, dass es eben keine Fakten sind, den Vergleich zu ziehen mit einem Altösterreicher, der eben keinen Migrationshintergrund hat, weder aus der damaligen (schon gar nicht), noch aus der heutigen Betrachtung. Und Faßmann ist zwar, wie ich dir zu erklären versuchte, streng formal ein Österreicher mit Migrationshintergrund, doch wird er weder als dieser wahrgenommen (versuche mal mit der Suchmaschine deiner Wahl eine derartige Verknüpfung zwischen Faßmann und Mitgrationshintergrund zu finden - wird dir wohl nicht gelingen, die Treffer, die mir dazu von versch. Suchmaschinen ausgespuckt werden, sind solche die sich mit Faßmann und seiner Person als Integrations- bzw. Migrationsexperte – z.B. [3], [4], [5] –, sowie in seiner Eigenschaft als vormaliger und Wieder-Bildungsminister beschäftigen), noch findet sich irgendwo ein Hinweis darauf, dass sich Faßmann selbst als Person mit Migrationshintergrund wahrnimmt. Ihn, Faßmann, also als Minister mit Migrationshintergrund darstellen zu wollen, ist daher schlichtweg ebenso objektiv deine Theoriefindung, wie die Einfügung von "fälschlicherweise" unter dem ZQ-Hinweis "Es gibt mehrere Minister in Ö, die Migrationshintergrund hatten, z.B. Josef Gerö (Ungarn), Faßmann (Deutschland)."
Damit wieder konkreter zur Lemmaperson Zadić: Es ist also nicht nur konkret der Satz mit dem Zitat formal korrekt, sondern gibt genau den transportierten Sachverhalt wieder, wenn man sich die referenzierte Quelle zu dem Zitat ansieht, das aus dem Titel der Quelle stammt: Was die erste österreichische Ministerin mit Migrationshintergrund erreichen will. Ztl.: Die Grünen-Politikerin flüchtete einst mit ihren Eltern aus Bosnien. … – Ein ganz klarer Zusammenhang dessen, was hier als Migrationshintergrund verstanden wird: Nicht der Begriff nach formaler Statistik, sondern als der Begriff Migrationshintergrund im Allgemeinverständnis.
Und wenn Alma Zadić, wie auch im Artikel zitiert, von einem „Migrationsvordergrund“ spricht, davon, dass »Ihre Migrationsgeschichte […] während ihrer Zeit als Anwältin verblasst [sei]. Als sie in die Politik wechselte, […] sie plötzlich relevant geworden [sei]«, dann liegt auch genau darin der Kern der Sache, warum sie (nebstbei nicht nur medial) »oft als „erste Ministerin der Republik Österreich mit Migrationshintergrund“ bezeichnet« wird: Dass im Vergleich Faßmann als Deutscher geboren wurde und als Kind nach Österreich migriert und zum Österreicher wurde, spielt – eben anders als bei Alma Zadić – ebenso medial wie öffentlich keine Rolle, ist unter jeder Wahrnehmungsschwelle und gerade mal als eines unter anderen biografischen Details.
--193.154.231.125 04:11, 26. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Ich habe das mal realisiert (EK: „Da wir die Aussage den Medien zuschreiben, brauchen wir und kein 2. Mal distanzieren. Was eben unter Migrationshintergrund verstanden wird, ist strittig; durch die Einfügung "fälschlicherweise" nehmen wir Stellung. Ohne das Wort lassen wir die Frage offen.“), da seit 3 Tagen kein Widerspruch. Wenn jemand wirklich auf Faßmann oder Gerö hinweisen möchte, kann dies aber zB durch eine Fußnote erfolgen („Dies ungeachtet der Tatsache, dass bereits andere Bundesminister, wie Josef Gerö oder Heinz Faßmann, außerhalb des heutigen österreichischen Staatsgebiets geboren wurden.“) --Taste1at (Diskussion) 22:33, 29. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Danke, Taste1at, damit sollte das hier nun erledigt sein. Es sei denn, dein klein gesetzter Hinweis mit der Fußnote wird umgesetzt, soll umgesetzt werden:
Eine derartige Fußnote halte ich nämlich für keine gute Idee und erlaube mir davor als heiklen Ansatz zu warnen:
  • Zum einen passt "dessen ungeachtet der Tatsache" und "außerhalb des heutigen österreichischen Staatsgebiets" nicht zusammen mit "erster Ministerin mit Migrationshintergrund", zum anderen ist das mMn auch ziemlich wenig aussagekräftig: Es geht ja in der medialen wie öffentlichen Debatte bei Alma Zadić per se nicht darum, dass sie außerhalb Österreichs geboren wurde, sondern eben genau und nur um den Sachverhalt des sog. Migrationshintergrundes. Eine derartige Fußnote wäre demnach doppelt falsch bzw. neuerlicher POV.
  • Auch war Gerö, wie schon hingewiesen, als Altösterreicher, der klassische Österreicher der österreichisch-ungarischen Monarchie mit einer de facto Binnenmigration. Ich wäre mir auch gar nicht so sicher, dass es nicht weitere frühere Regierungsmitglieder gegeben hatte, die vor 1918 geboren wurden auf nachfolgend nicht-österreichischem Staatsgebiet. Oder eventuell solche, die vor 1920 in dem Teil Ungarns geboren wurden, der dann als Burgenland zu Österreich zugeschlagen wurde. Also auch dazu nicht aussagekräftig eine Fußnote von "außerhalb des heutigen österreichischen Staatsgebiets" geboren.
  • Zum Weiteren sagt das ja auch bei Faßmann nichts aus: Der wurde als Kind aus Deutschland (das ja obendrein sowieso nie Teil des "österreichischen Staatsgebiets" gewesen ist) nach Österreich importiert, der deutsche Vater war gestorben, die (demnach wohl österreichische bzw. mit Heirat eventuell deutsche Staatsbürgerin) Wiener Mutter ging mit Klein-Faßmann zurück in die Heimat (siehe im Austria-Forum-Artikel: „Heinz Fassmann […]. Nach dem frühen Tod seines Vaters übersiedelte er 1962 mit seiner Mutter in deren Heimatstadt Wien, wo er aufwuchs und die Schulen besuchte.“) und wurde damit hier in Wien sozialisiert, deutsche Staatsbürgerschaft bis 1994 hin oder her. Außerdem sind wir da bei einem nächsten Faktum angekommen: Nach den österreichischen Kriterien ist Faßmann mit seiner Wiener Mutter gar nicht mal mit Migrationshintergrund, weil für diesen beide Eltern im Ausland geboren sein müssen, was also erst recht das "fälschlicherweise" als TF wiederlegt.
  • Und wenn wir damit anfangen, hier bei Zadić eine derartige Fußnote zu setzen, müssten wir das dann genau bzw. mindestens auch bei den anderen beiden genannten Personen Gerö und Faßmann ebenso machen, wie auch bei der ersten Staatssekretärin mit Migrationshintergrund, Muna Duzdar, als Tochter palästinensischer Eltern in Wien geboren und mit arabischer Muttersprache aufgewachsen. Aber ok, in Wien geboren, würde doch nicht so ganz in das Schema FN mit geboren außerhalb des heutigen Österreich.
  • Und wenn wir weiters mit derartigen Fußnoten bei Regierungsmitgliedern beginnen, dann müssten wir mit derartigen FN auch gleich bei den Nationalratsabgeordneten weitermachen: Hier gilt die Grüne Alev Korun als erste Abgeordnete im NR mit Migrationshintergrund, wie hier z.B. nachzulesen: (etwas weiter unten), wohingegen Heide Schmidt, als "Tochter sudetendeutscher Flüchtlinge", "1950 nach der Scheidung ihrer Eltern mit der Mutter von Bayern nach Wien" übersiedelt, ja schon viel früher als Korun im Parlament saß und als Parteigründerin des LIF gleichzeitig auch erste Klubchefin war mit Migrationshintergrund (auch nach dem statistischen Kriterium beider im Ausland geborener Eltern) im Parlament. Wobei wiederum Korun nicht in die vorgeschlagene Fußnote passen würde, da ja in Wien geboren, Schmidt, im Allgäu geboren, aber schon. Und dann müssten wir diese Fußnoten auch bei den anderen nicht in Österreich geborenen Abgeordneten setzen.
  • Konsequenterweise müssten wir mit derartigen Fußnoten dann auch weitermachen bei den Bundesratsmitgliedern und den Landtags- und sonstigen Abgeordneten mit deWP-Artikel …
Du siehst wohl, Taste1at, worauf hinaus ich da gegen eine solcherart vorgeschlagene FN in diesem Personenartikel argumentiere. --193.154.231.125 20:30, 1. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Auslandssemester

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Die "Università Cattolica del Sacro Cuore" befindet sich in Mailand, nicht in Piacenza. Bitte ausbessern ! 178.115.130.144 21:43, 2. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

bitte den artikel zur uni lesen, sollte es klären.--  Donna Gedenk 22:10, 2. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
hab mich jetzt aber trotzdem damit beschäftigt und fand dieses: https://www.cattolicanews.it/austria-la-ministra-e-l-erasmus-in-cattolica, sie war also in mailand und nicht in einer der aussenstellen wahrscheinlich. spannenderweise prüfen journalisten gar nix, es tsht nämlich überall der falsche ort weltweit in allen möglichen medien. ich mache hier mal die korrektur.--  Donna Gedenk 22:27, 2. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Religion

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Sie ist anscheinend nicht religionsgebunden. „Dazu kam ein Fauxpas der Grünen: Die Rednerin und ehemalige Abgeordnete Berivan Aslan pries in einer Rede, dass dank der Grünen "die erste muslimische Ministerin" angelobt werde. Allerdings ist Zadić ohne Bekenntnis, wie ihre Partei später richtigstellte.“ [6] --ZemanZorg (Diskussion) 11:00, 29. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Kritik an Doktorarbeit

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Es geht offensichtlich um diese Publikation : [7] - Liegt diese Arbeit auch im Volltext digital vor? Binter (Diskussion) 20:35, 15. Jan. 2022 (CET)Beantworten