Diskussion:Altenpflegegesetz

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Stefan Bellini in Abschnitt eigenartige Aussage

eigenartige Aussage

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"Vor dem Hintergrund einer demographischen Entwicklung mit einem Anwachsen der älteren Bevölkerung empfahl 1980 der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, die Inhalte der Altenpflegeausbildung auszuweiten und zu vereinheitlichen. Zu diesem Zeitpunkt existierten 17 unterschiedliche Länderregelungen mit einer Ausbildungsdauer von zwei bis drei Jahren."

Wie kann das sein, wenn es damals doch nur 11 Bundesländer und Berlin (West) mit Sonderstatus gegeben hat. Bitte genauer darlegen was gemeint ist und auch zwingend belegen. Andernfalls werde ich diese missliche Aussage entfernen. --Label5 (Kaffeehaus) 06:43, 28. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Ruth Mamerow, a.a.O., irrt hier bzw. drückt sich auf S. 27 ungenau aus. Tatsache ist, dass es bei 16 Bundesländern im Jahr 2003 17 Regelungen gab, weil in Hamburg zwei existierten. Ich habe das berichtigt und mit einer weiteren Quelle unterfüttert. Grüße, --Bellini 07:47, 28. Nov. 2014 (CET)Beantworten