Diskussion:Altschuldenhilfe-Gesetz

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Rote4132 in Abschnitt Abkürzung

Abkürzung

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Nochmal ausführlich: Dieser Titel hat keine amtliche Abkürzung. Daher kann keine der verwendeten Abkürzungen als falsch oder richtig bezeichnen werden. Die einzige Quelle von amtlichen Texten ist das Bundesgesetzblatt und dort wurde keine Abkürzung benannt - den Link dazu hast du in der Infobox selbst angebracht. Du verwechselst sehr wahrscheinlich den Gesetzestext bei juris/BMJ mit dem amtlichen Gesetzestext?! Die verwenden dort "AltSchG". Das ist nett und genauso amtlich oder nicht wie jede andere Abkürzung anderer Seiten oder in der Literatur. Es zählt einzig, was im amtlichen Gesetzblatt dazu verkündet wurde: Nichts. Verkündet wurden dort aber die Altschuldenhilfeverordnung - AHGV (BGBl. 2000 I S. 1734) und das Zweite Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz - 2. AHÄndG (BGBl. 2000 I S. 1304). Beide haben die genannten amtlichen Abkürzungen und die deuten eher daraufhin, dass AHG gebräuchlicher ist und nicht AltSchG. --37.5.52.68 23:24, 26. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Alles nett, aber beide werden nicht erwähnt. Bisher. Kannst du gern einarbeiten. Aber dann revertiere nicht, während noch am Text gearbeitet wird. Ich hasse derartige "Besserwisserei", die Rot-Lemmas gibt es seit 10 Jahren, ohne dass sich was getan hat. --Rote4132 (Diskussion) 23:28, 26. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Kannst also gern einen Abschnitt anfügen: "Diskussion der Gesetzesabkürzung": Die auf Grund dieses Gesetzes privatisierten Mieter werden es Dir ewig danken! --Rote4132 (Diskussion) 23:32, 26. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wo ist das Problem? Mein Edit hat keinen deiner zwischenzeitlichen edits revertiert. Bevor du irgendetwas mit "fälschlich in der Literatur" hier festklopfst, hättest du das auch selbst prüfen können bzw. wenn ich das schon ordentlich kommentiert hier anbringe wenigstens beim zweiten Mal akzeptieren können. Ich habe keine Lust dich zu ärgern, lege aber Wert auf Korrektheit und mehr als dich im Detail darauf hinzuweisen, kann ich nicht. --37.5.52.68 23:34, 26. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Frag' ich mich auch: Ein netter Satz dazu im Artikel an geeigneter Stelle selbst genügt doch auch? Ggf. mit ref group="Anmerkung", was sogar hilfreich wäre für dieses erkennbare Wirrwarr? Nebst "AltschuldenhilfeG", auch verwendet? Oder? Schreib doch mal was dazu! Mindestens als "Anmerkung" ist es doch jederzeit willkommen. Und sicher nicht nur von mir. Grüße,--Rote4132 (Diskussion) 00:13, 27. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Habe es geändert, erl. --Rote4132 (Diskussion) 15:08, 28. Jul. 2015 (CEST)Beantworten