ambulante Kur vs ambulante Vorsorgeleistung bzw. ambulante Rehabilitation

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M.E. sollte der veraltete Begriff "Kur" durch die durch die einschlägige Gesetzgebung (SGB V) vorgegebenen Begriffe ersetzt werden. Studien (z.B. [[1]]) weisen darauf hin, dass durch den Begriff "Kur" eine falsche Erwartungshaltung geweckt werden kann. --Karl 3 (Diskussion) 11:34, 20. Aug. 2018 (CEST)Beantworten