Diskussion:Amiga (Plattenlabel)
„Staatliches Label“
BearbeitenEin Hersteller kann staatlich sein, ein Label nicht. Abgesehn von dieser Formfrage trifft das auch nicht auf den gesemten beschriebenen Zeitraum zu. Die vierherige Formulierung war präzise und zutreffend, sie kann auch gern verbessert werden, aber nur, wenn das (präzise und zutreffend) erhalten bleibt. Matthias 00:39, 23. Mär 2006 (CET)
Diskographie
BearbeitenWie steht es eigentlich mit einer Diskographie des Labels?
Es wird zwar schwer sein, diese Informationen zusammenzutragen, aber sicher gibt es einige Interessierte. Ich würde ja spontan meine eigene AMIGA Plattensammlung eingeben, aber ich weiss nicht so recht, welches Format da angebracht sein könnte.
- Spar Dir die Arbeit, kauf Dir ISBN 3-89602-189-3 (ersatzweise auch ISBN 3-931624-14-5 oder ISBN 3-937343-27-X). Das ist auch besser Platz für diese Daten, auf Wiki führt das meiner meinung nach zu weit, alle Platten dieser Welt (denn darauf würde es hinauslaufen) zu diskographieren. Matthias 15:40, 24. Jan. 2007 (CET)
Ohne es überprüft zu haben: www.Discogs.com ? --Gabbahead. 18:39, 24. Jan. 2007 (CET)
Unter www.liedderzeit.de wird laufend an einer vollständigen DDR-Diskographie gearbeitet. Ich trag das mal bei den Links ein. 79.206.164.170
Ministerium für Kultur
BearbeitenIn der DDR waren alle Volkseigenen Betriebe einem Ministerium untergeordnet. Ich weiß nicht, warum man das in diesem Fall bei jedem Label erwähnen muss.-- Rita2008 15:37, 3. Jun. 2009 (CEST)
- Weil hier über diesen Weg direkt in die "Kunst" eingegriffen wurde, massiv die künstlerische Freiheit eingeschränkt bzw aufgehoben wurde. Auf staatliche Anweisung unter dem Getön von Ernst Hermann Meyer - SED-Bonze und Leithammel der gleichgeschalteten sog. ML Musiksoziologie in der SBZ/DDR. Eines der makabersten Ereignisse ist die Spitze des Eisbergs, der Lipsi bei Amiga. Der dann dem Kurt Henkels aufgedrückt wurde zu Lasten aktueller Tanzmusik, die massiv eingeschränkt wurde. Kurt Henkels ist damals geflüchtet und das renommierte RTO Leipzig in der Bedeutungslosigkeit versunken. Und wenn ein Hans Bentzien heute nur noch darüber schmunzelt - eine haarsträubende Einstellung zu dem Unrecht.
- Künstlerische Freiheit, in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz eines der Grundrechte (!) nach Artikel 5, wurde in der DDR mit dieser neuen Konstruktion, bei der das Label von der Ernst Busch Gesellschaft Lied der Zeit Schallplatten-Gesellschaft mbH auf Ministerium/VEB/Label überging, mit Füßen getreten.
- Wolfgang Thierse, gelernter Ossi, hat als Bundestagspräsident in seinem Vorwort zum Grundgesetz erläutert: Die Grundrechte ( er hat dann ausdrücklich Art. 5 mit genannt) ... all dies erscheint heute als Selbstverständlichkeit. Gleichwohl sind es Errungenschaften, die entweder durch lange demokratische Praxis erworben oder aber, wie im Osten Deutschlands gegen ein undemokratisches Herrschaftssystem erkämpft wurden. Man kann dagegen die Selbstverständlichkleit eines im Denken des undemokratischen Herrschaftssystems befangenen stellen, der nicht weiß warum man dies in diesem Fall bei jedem Label (es geht hier doch nur um eines - Amiga) erwähnen muß. Doch ein Lexikon sollte hier bei einem Lemma aus dem Bereich Kunst kurz und knapp die wichtigsten Bedingungen aufzeigen, die für die künstlerischen Aktionsmöglichkeiten maßgebend waren, und nicht voraussetzen, dass heute 25Jährige noch die Struktur des Unterdrückungsapparates internalisiert haben, nicht wissen, dass die Selbstverständlichkeiten, von denen Thierse redet, erkämpft werden mußten. Deshalb gehört das Aufzeigen dieser Verbindung zu den Herrschenden in Regierung/Ministerium an den Anfang.
- NS:Es ist befremdlich, wenn im Artikel beim Repertoire erst 1960 angesetzt wird - die 50er fehlen, zB auch Kurt Henkels und die Repressalien denen er und andere ausgesetzt war - und die Erfindung Lipsi.
- Freundlich --Freundlicher 07:05, 4. Jun. 2009 (CEST)
- Ist doch immer wieder schön, wenn man die Welt so Schwarz-Weiß darstellen kann. Das vereinfacht ungemein das Weltbild. Wenn beispielsweise fast alles, was mit ernsthafter Auseinandersetzung von Pop-/Rockmusik um Radio zu tun hatte, in den letzten 20 Jahren im Sinne der Kommerzialisierung und der „Durchhörbarkeiet “ auch der öffentlich-rechtlichen Programme den Bach runtergangen ist, ist das für mich auch eine Einschränkung der Kunstfreiheit. So einfach ist das meistens nicht, wie du das hier machst. (Wie an anderer Stelle nachgelesen werden, gehöre ich nicht zu den Verteidigern des DDR-Systems). --Martin Zeise ✉ 21:35, 4. Jun. 2009 (CEST)
- Das was Du ansprichst, ist sicherlich bedenkenswert, doch trifft nicht den Kern des Themas: Grundrechte des Grundgesetzes sind zu erst als ein Schutz gegen staatliche Übergriffe gedacht. Und die sind in der DDR durch die Überführung von der GmbH des Ernst Busch in einen VEB unter den staatlichen Dirigismus gegeben. Die Reglementierung von Ernst Busch, das ist ein Thema, das hier mit dem formalen Übergang zum VEB, (wie zumeist bei allen VEB) nur angerissen werden kann. Insofern sind die Beschränkungen, die Rita 2008 reklamiert zu bedenken. Meine Darstellung ist nicht schwarz/weiß, sondern entspricht den Gedanken der Grundrechte. Die Auseinandersetzung mit Rock-und Popmusik kann in der Bundesrepublik Deutschland ungehindert geschehen, anders als es unter dem Diktat von Ernst Hermann Meyer zu entsprechenden Musik-Genres möglich war.
- Und was heute von einigen entsprechenden "Experten" mit DDR-Tradition verbraten wird, das erschüttert mich immer wieder. Doch das geschieht in offener Konkurrenz der Meinungen, gegen die andere stehen, die mich nicht erschüttern. So ist es in einer offenen Gesellschaft - nicht alles freut mich, doch der Staat hat nicht das Meinungsmonopol, nicht die Peitsche der Reinen Leere des ML. Das gilt es bewußt zu machen, diese Selbstverständlichkeit von der Thierse spricht, nicht als unerheblich anzusehen Freundlich --Freundlicher 23:43, 4. Jun. 2009 (CEST)
- Gehört vielleicht nicht hierher, aber bei der Diskussion über Grundrechte wird meist vergessen, dass vorhandene Grundrechte in der DDR, wie das Recht auf Arbeit, Wohnung und allgemein soziale Sicherheit heute nicht mehr gegeben sind. Das vergisst der Herr Thierse. Und zum Thema: man sollte dann im Artikel auch schreiben, was diese Unterordnung unter das Ministerium speziel für Amiga bedeutet hat. In der jetzigen Form ist es zielich nichtssagend. -- Rita2008 14:25, 5. Jun. 2009 (CEST)
- Hier möchte ich den Verfassungstext, der DDR einsetzen:
- Zuerst Stand 1949
- Art. 34. Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Der Staat nimmt an ihrer Pflege teil und gewährt ihnen Schutz, insbesondere gegen den Mißbrauch für Zwecke, die den Bestimmungen und dem Geist der Verfassung widersprechen.''
- Ist doch immer wieder schön, wenn man die Welt so Schwarz-Weiß darstellen kann. Das vereinfacht ungemein das Weltbild. Wenn beispielsweise fast alles, was mit ernsthafter Auseinandersetzung von Pop-/Rockmusik um Radio zu tun hatte, in den letzten 20 Jahren im Sinne der Kommerzialisierung und der „Durchhörbarkeiet “ auch der öffentlich-rechtlichen Programme den Bach runtergangen ist, ist das für mich auch eine Einschränkung der Kunstfreiheit. So einfach ist das meistens nicht, wie du das hier machst. (Wie an anderer Stelle nachgelesen werden, gehöre ich nicht zu den Verteidigern des DDR-Systems). --Martin Zeise ✉ 21:35, 4. Jun. 2009 (CEST)
- Dann Stand 1968
- Art. 18. (1) Die sozialistische Nationalkultur gehört zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Die Deutsche Demokratische Republik fördert und schützt die sozialistische Kultur, die dem Frieden, dem Humanismus und der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft dient. Sie bekämpft die imperialistische Unkultur, die der psychologischen Kriegführung und der Herabwürdigung des Menschen dient. Die sozialistische Gesellschaft fördert das kulturvolle Leben der Werktätigen, pflegt alle humanistischen Werte des nationalen Kulturerbes und der Weltkultur und entwickelt die sozialistische Nationalkultur als Sache des ganzen Volkes.
- (2) Die Förderung der Künste, der künstlerischen Interessen und Fähigkeiten aller Werktätigen und die Verbreitung künstlerischer Werke und Leistungen sind Obliegenheiten des Staates und aller gesellschaftlichen Kräfte. Das künstlerische Schaffen beruht auf einer engen Verbindung der Kulturschaffenden mit dem Leben des Volkes.
- In der Fassung 1949 geht es noch recht liberal zu, doch ab 1968 wird die "Erbetheorie" von Anfang der 1950er Jahre eingepflegt.
- Mit Absatz 2 wird dann auch Amiga verfassungsrechtlich an die Kette gelegt, eine Praxis die sich in den 1950er Jahren herausgebildet wird.
- Freundlich --Freundlicher 15:34, 5. Jun. 2009 (CEST)
Wäre das nicht alles, falls überhaupt, besser beim VEB Deutsche Schallplatten Berlin aufgehoben, anstelle dass eine kulturpolitische Debatte bei allen Labels des Unternehmens geführt wird? Was für Amiga galt, galt ja wohl auch für Litera, Eterna und Schola etc. -- · peter schmelzle · d · @ · 16:48, 5. Jun. 2009 (CEST)
- Genauso sehen ich und wohl auch Rita2008 das ja auch. --Martin Zeise ✉ 18:13, 6. Jun. 2009 (CEST)
Preis pro LP
BearbeitenKann man noch irgendwo den immer gleichbleibenden Preis von 16,80 DDR-Mark erwähnen? (nicht signierter Beitrag von 217.232.14.143 (Diskussion | Beiträge) 16:46, 1. Aug. 2009 (CEST))
- Na ja, 16,10 Mark waren es, bei einigen LPs auch 12,10 Mark. Und die Singles hatten auch feste Preise. Erwähnen kannst du das gern selber, ist ja schließlich Wikipedia. --Vanellus 17:45, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Da könnte man dann auch den Link auf den Kulturgroschen mit unterbringen. Soweit ich mich erinnern kann, galt der Preis von 12,10 M nur für Eterna- oder Litera-Platten. --Martin Zeise ✉ 22:15, 1. Aug. 2009 (CEST)
- Nein, der Preis von 12,10 Mark galt auch für Amiga-LPs von Folkbands und Liedermachern, z. B. Gerhard Schöne und Horch (Band) (Amiga-Nummern 845XX). Im Übrigen kosteten Amiga-Doppelalben 32,20 Mark, und Amiga-MCs hatten ebenfalls einen festen Preis, der über dem der LPs lag. Und: Wie es vor ca. 1972 mit den Preisen aussah, weiß ich nicht. Da kann man also weiterrecherchieren! --Vanellus 22:36, 2. Aug. 2009 (CEST)
- Da könnte man dann auch den Link auf den Kulturgroschen mit unterbringen. Soweit ich mich erinnern kann, galt der Preis von 12,10 M nur für Eterna- oder Litera-Platten. --Martin Zeise ✉ 22:15, 1. Aug. 2009 (CEST)
Existenz
BearbeitenIn der Einleitung steht, dass das Label bis 1994 existierte. Ist das tatsächlich so korrekt? Lt. Homepage www.amiga-musik.de ist Amiga seit 1994 Sub-Label von BMG Berlin Musik GmbH. Insofern besteht das Label doch noch oder? --Littleshooter 12:58, 28. Jun. 2010 (CEST)
- Ist doch nur eine Marke, die kauft vom rechteinhaber jemand und benutzt sie. Jedenfalls wird sie noch benutzt. Vielleicht sollte man das Lemma auf Amiga als Label des VEB Deutsche Schallplatten beschränken. Die spätere (bis heutige) Verwendung des Labels beschränkt sich auf die Wiederveröffentlichung von alten Aufnahmen. Matthias 19:04, 30. Jun. 2010 (CEST)
- Bei Label-Artikeln ist es nach meiner Erfahrung üblich, die Geschichte der Marke zu verfolgen. Also durchaus AMIGA als Teil der VEB Schallplatte und BMG Berlin in diesem Artikel. Die u.U. bestehenden Brüche in einer Labelgeschichte sind ja kein Hindernis für einen guten Artikelaufbau, im Gegenteil gibt es dann wenigstens was zu schreiben und zu gliedern. --Krächz 22:25, 30. Jun. 2010 (CEST)
- Ja, Matthias, eben, es geht um die Rechteverwertung und die wird innerhalb von Sony als eigene Marke unter AMIGA weitergeführt. Veröffentlichungen gibts auch noch, wenn auch nur vom bestehndem Katalogbestand. Vielleicht kann man sowas wie "AMIGA heute" einbauen? --Littleshooter 09:55, 5. Jul. 2010 (CEST)
Schellack-Ära
BearbeitenEs sollte noch erwähnt werden, dass Amiga zu Beginn auch viele Titel auf Schellack-Platten herausgebracht hat. Das Angebot auf Auktionsplattformen ist - vermutlich aufgrund von Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen - selbst heute noch erstaunlich hoch. (nicht signierter Beitrag von 95.90.202.123 (Diskussion) 17:39, 10. Jan. 2015 (CET))
Namensbedeutung
BearbeitenWas bedeutet der Name AMIGA überhaupt?? Bitte mal ergänzen. Danke. Berlin, 28.1.2015
- Freundin! (Latein und diverse romanische Sprachen) Matthias (Diskussion) 11:33, 28. Jan. 2015 (CET)
- Danke. Und was hat das mit der DDR-Schallplattenproduktion zu tun? Gar nichts. Es muss aber einen Grund geben für diesen Namen. Siehe LITERA. Berlin, 29.1.2015
- Unter AMIGA wurden halt (ohren)freundliche Klänge verlegt, sprich U-Musik. Alle Labels waren sprachlich irgendwie an Latein angelehnt, ETERNA (ewig) für die E-Musik, NOVA (neu, frisch) für die Neue Musik, LITERA (wörtlich) für die Sprachscheiben und SCHOLA (Schula) für die Bildungsmedien. Matthias (Diskussion) 11:31, 29. Jan. 2015 (CET)
- Danke. Und was hat das mit der DDR-Schallplattenproduktion zu tun? Gar nichts. Es muss aber einen Grund geben für diesen Namen. Siehe LITERA. Berlin, 29.1.2015
Eine mir genannte Auflösung des Namens war: "Ausländische Musik in geringer Auflage"
Übernahmen
BearbeitenAmiga wurde von BMG übernommen und dieses wiederum 2007 von Universal und nicht von Sony! (Steht übrigens auch so im verlinkten BMG-Artikel) (nicht signierter Beitrag von 80.141.54.166 (Diskussion) 22:23, 22. Okt. 2019 (CEST))