Irgendwie gab es gar kein Amt Raboldshausen. Klar gab es das Justizamt Raboldshausen, dessen Vorgänger war aber das Amt Neuenstein. Das ergibt sich aus Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen. Band 3, 1822, S. 71-72 (Digitalisat), Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818, S. 43 ff. Digitalisat, Lagis und allen anderen Quellen, die ich kenne. Auch die im Artikel genannten Quellen behandeln nur das Justizamt. In der Zeit des Justizamtes gibt es viele Quellen, die das Justizamt Raboldshausen verkürzt als Amt Raboldshausen bezeichnen. Daher sollte das Lemma hier eine Weiterleitung werden.--Karsten11 (Diskussion) 15:21, 8. Mär. 2020 (CET)