Diskussion:Amt Wolkenburg

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Leit in Abschnitt Zugehörigkeit von Rhöndorf

Trennung zwischen Amt Wolkenburg und Herrlichkeit Drachenfels

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Bei Maaßen heißt es: Amt Wolkenburg und Herrlichkeit Drachenfels bestanden seit 1642 von einander getrennt. Was könnte dies bedeuten? Für das Jahr 1642 ist bei Burg Drachenfels (Siebengebirge)#Wechselnde Besitzer genannt: Erst 1642 wurde ein neuer Besitzer gefunden. Gegen die Zahlung von 11.000 Talern erhielt der Freiherr Ferdinand Waldbott von Bassenheim zu Gudenau die Herrschaft Drachenfels. Das Lehen verblieb dieser Linie bis zu deren Aussterben. Voneinander getrennt kann ja einerseits bedeuten, das Amt Wolkenburg sei nicht mehr verpfändet gewesen an die Burgherren von Drachenfels. Andererseits könnte man die Aussage auch so interpretieren, dass nach 1642 die Herrlichkeit Drachenfels nicht mehr Teil des Amts Wolkenburg gewesen sei und sozusagen innerhalb dessen eine Enklave bildete (obwohl natürlich der Territorialbesitz überwiegend linksrheinisch war und die Burg selber damals schon weitgehend zerstört). --Leit (Diskussion) 19:46, 8. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Zugehörigkeit von Rhöndorf

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Bei Maaßen findet sich die Aussage, der Fonsbach (hier als Rhönbach bezeichnet) habe die Grenze zwischen dem Amt Wolkenburg und der Löwenburger Herrschaft gebildet. Demnach hätte der Nordteil von Rhöndorf zu Kurköln und Amt Wolkenburg gehört. Kann man sicher annehmen, dass sich das allenfalls auf die vor-bergische Zeit (vor dem Ende des 15. Jahrhunderts) bezieht und zum eigentlichen Amt Löwenburg (16. bis 18. Jahrhundert) immer ganz Honnef gehört hat?--Leit (Diskussion) 17:46, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten