Diskussion:Amtsgericht Eckartsberga
Letzter Kommentar: vor 1 Tag von Karsten11 in Abschnitt Verständnisproblem
Verständnisproblem
BearbeitenDer erste Satz des Kapitels Geschichte lautet so:
Von 1849 bis 1879 bestand in Eckartsberga die Eckartsberga des Kreisgerichtes Naumburg.
Was soll das bedeuten? --Wilske 16:01, 21. Dez. 2024 (CET)
- Auf Gerichtskommission Eckartsberga geändert. Danke für den Hinweis.--Karsten11 (Diskussion) 11:01, 22. Dez. 2024 (CET)
Wann wurde es aufgehoben?
BearbeitenEinmal steht, dass das G. am Ende des 2. WK aufgehoben wurde, und danach ist die Rede von 1952. Was stimmt denn nun? --Wilske 16:10, 21. Dez. 2024 (CET)
- Sorry, ich werde mal den Ersteller (Benutzer:Karsten11) des Artikels anpingen. --Wilske 16:23, 21. Dez. 2024 (CET)
- In der SBZ wurden mit dem SMAD-Befehl Nr. 49 vom 4. September 1945 die Gerichtsorganisation festgelegt. Es sollten diejenigen Gerichte wiederhergestellt werden, die am 30. Januar 1933 bestanden hatten. Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 30. Oktober 1945 bestätigte diese Regelung. Ohne Zweifel bestand das Amtsgericht Eckartsberga 1933, es hätte nach dieser Logik wiederhergestellt werden müssen. In der Praxis sind aber eine Reihe von Gerichten (darunter wohl auch das Amtsgericht Eckartsberga) untergegangen. Typischerweise weil die Gebäude ausgebombt wurden oder weil das Personal zum Kriegsdienst eingezogen wurde. Ich habe nichts gefunden, was für eine Existenz nach 1945 spricht. Auch Benutzer:Scialfa/Gerichtsorganisation in der DDR hat nichts gefunden. Der einzige Hinweis ist die Angabe, dass das Landesarchiv Archivalien bis 1941 hat. 1941 bestand es daher noch, in der SBZ mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Es muss daher zwischen 1941 und 1945 untergegangen sein. Daher die "weiche" Formulierung "Ende des Zweiten Weltkriegs". Der Satz "Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte aufgehoben ..." sollte nur auf die Nachgeschichte verlinken; das AG gab es ja nicht mehr und konnte daher 1952 nicht aufgehoben werden.--Karsten11 (Diskussion) 17:23, 21. Dez. 2024 (CET)
- Ok, das verstehe ich jetzt, danke! Und das erste (obige) mit dem Verständnisproblem? --Wilske 17:37, 21. Dez. 2024 (CET)
- In der SBZ wurden mit dem SMAD-Befehl Nr. 49 vom 4. September 1945 die Gerichtsorganisation festgelegt. Es sollten diejenigen Gerichte wiederhergestellt werden, die am 30. Januar 1933 bestanden hatten. Das Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 30. Oktober 1945 bestätigte diese Regelung. Ohne Zweifel bestand das Amtsgericht Eckartsberga 1933, es hätte nach dieser Logik wiederhergestellt werden müssen. In der Praxis sind aber eine Reihe von Gerichten (darunter wohl auch das Amtsgericht Eckartsberga) untergegangen. Typischerweise weil die Gebäude ausgebombt wurden oder weil das Personal zum Kriegsdienst eingezogen wurde. Ich habe nichts gefunden, was für eine Existenz nach 1945 spricht. Auch Benutzer:Scialfa/Gerichtsorganisation in der DDR hat nichts gefunden. Der einzige Hinweis ist die Angabe, dass das Landesarchiv Archivalien bis 1941 hat. 1941 bestand es daher noch, in der SBZ mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Es muss daher zwischen 1941 und 1945 untergegangen sein. Daher die "weiche" Formulierung "Ende des Zweiten Weltkriegs". Der Satz "Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte aufgehoben ..." sollte nur auf die Nachgeschichte verlinken; das AG gab es ja nicht mehr und konnte daher 1952 nicht aufgehoben werden.--Karsten11 (Diskussion) 17:23, 21. Dez. 2024 (CET)