Diskussion:Amtsgericht Karlsruhe-Durlach

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Sitacuisses in Abschnitt Ursprüngliche Bezeichnung

Ursprüngliche Bezeichnung

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Das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach hieß ursprünglich Amtsgericht Durlach. Wann die Namensänderung vorgenommen wurde wäre interessant zu wissen.--Reinhardhauke (Diskussion) 11:19, 12. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Vermutlich 1938, als Durlach eingemeindet wurde. Ich schaue mal, ob ich dazu Quellen finde. – ireas (Diskussion) 13:13, 12. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Erster Anhaltspunkt: Seit 1976 regelt das Gerichtsorganisationsgesetz (GerOrgG) in § 6 iVm. § 4 die Sitze der Amtsgerichte. Hier hieß es schon immer Karlsruhe-Durlach. Die Frage ist also, wie die Amtsgerichte vor 1976 geregelt waren. – ireas (Diskussion) 13:29, 12. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Faszinierend, was man alles online finden kann. In der Landtags-Drucksache 6/7979 werden in § 11 GerOrgG die aufgehobenen Rechtsvorschriften aufgelistet (Landtag Baden-Württemberg, Beilagen 1975, Bd. 16,2, S. 1167). Darüber findet man die Landesherrliche Verordnung, die Sitze und Bezirke der Gerichte im Großherzogtum [Baden] betreffend (Badische Gesetz- und Verordnungsblätter, 1879, S. 279). In § 2 Nr. 5 dieser Verordnung wird das Amtsgericht Durlach errichtet. Es gibt keinen Verweise auf eine Vorschrift von 1938, und ich sehe auch sonst keine weiteren Verordnungen oder Gesetze mit Bezug auf Durlach. In der Rechtssprechungsdatenbank des Landes gibt es auch keine Urteile vor 1996, die Durlach erwähnen. Wahrscheinlich müsste man in die Gerichtsakten schauen, um festzustellen, wann sich die Bezeichnung geändert hat.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Umbenennung 1938 erfolgte. Möglich wäre aber auch, dass die ursprüngliche Benennung bis 1976 weiterverwendet wurde. – ireas (Diskussion) 14:04, 12. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Danke für Deine Recherchen.--Reinhardhauke (Diskussion) 15:57, 12. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Mit der von ireas genannten Landesherrlichen Verordnung (Badische Gesetz- und Verordnungsblätter, 1879, S. 279) wurden die Landgerichte errichtet. Die Amtsgerichte gab es bereits seit dem 1. September 1857, siehe Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung#Großherzogtum Baden. Im Hof- und Staats-Handbuch Baden von 1927 heißt es noch „Amtsgericht Durlach“. Mit der Google-Buchsuche finde ich ein Snippet aus Deutsche Justiz 1938, S. 438, das möglicherweise die Umbenennung behandelt. --Sitacuisses (Diskussion) 21:11, 24. Dez. 2018 (CET)Beantworten
@Sitacuisses: Guter Fund! Ich habe mir die Zeitschrift heute in der UB angesehen (mein erster Mikrofilm!). Die gesamte Verordnung lautet:

„Nr. 93. Bezeichnung von Amtsgerichten. AV. d. RJM. v. 22. 3. 1938 (1302 – I. a9 530). – Deutsche Justiz S. 438 –

Mit Wirkung v. 1. 4. 1938 ab werden aus Anlaß kommunaler Eingliederungen die Bezeichnungen der nachfolgend angeführten Amtsgerichte wie angegeben neu festgelegt:

Amtsgericht Altona – Hamburg-Altona,
Amtsgericht Altona-Blankenese – Hamburg-Blankenese
Amtsgericht Harburg-Wilhelmsburg – Hamburg-Harburg,
Amtsgericht Wandsbek – Hamburg-Wandsbek,
Amtsgericht Durlach – Karlsruhe-Durlach.“

Deutsche Justiz, 1938 S. 438
RJM ist vermutlich das Reichsjustizministerium, aber was AB. bedeutet (falls ich das richtig entziffert habe), ist mir nicht klar. – ireas (Diskussion) 13:09, 28. Feb. 2019 (CET)Beantworten
PS: Nach Vergleich mit anderen Worten scheint es wohl AV. zu heißen. A-irgendwas-Verordnung? – ireas (Diskussion) 13:16, 28. Feb. 2019 (CET)Beantworten
Bei "A" würde ich auf "Amts-" tippen. Also Amtsverordnung oder Amtsblatt. Ich bin allerdings weder Historiker noch Jurist noch Beamter. --Sitacuisses (Diskussion) 13:29, 28. Feb. 2019 (CET) OK, die Auskunft hat gute Argumente für Allgemeinverfügung. --Sitacuisses (Diskussion) 14:39, 28. Feb. 2019 (CET)Beantworten