Diskussion:Amtskirche

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Turris Davidica in Abschnitt Vermischung zweier Begriffe

Amtskirche: Definition

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Gleichbedeutend mit Amtskirche ist "Pastorenkirche" oder Kirche, die durch Amtsträger bestimmt wird. Der Gegentypus der Amtskirche ist die "Laienkirche". (Hans-Martin Niethammer: Kirchenmitgliedschaft in der Freikirche. Kirchensoziologische Studie aufgrund einer empirischen Befragung unter Methodisten. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-56541-0, S. 37) -- Mathetes 15:47, 2. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das ist korrekt. Im allgemeinen Sprachgebrauch - besonders hinsichtlich der römisch-katholischen Kirche - wird als Amtskirche die kirchliche Hierarchie, d.h. Papst, Kardinäle und Bischöfe bezeichnet. Es dient zur Abgrenzung vom Kirchenvolk. --F104

Ja. Deswegen ist auch die Eingangsdefinition des Artikels falsch. Amtskirche bezeichnet nicht anerkannte Glaubensgemeinschaften, sondern lediglich die institutionalisierten Vertreter eben dieser. Soll ich es ändern? --(Saint)-Louis 23:12, 1. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Relevantere Beispiele für "Nicht-Amtskirchen"

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Ich habe die Alt-Katholische Kirche durch relevantere Beispiele mit Körperschafts-Status ausgetauscht. Durch die Neuapostolische Kirche, die in Deutschland deutlich mehr Mitglieder hat, ca. 360.000. Und die Baptisten als größte Freikirche (84.000). Ggf. könnte man die KdöR-Liste noch um Altkonfessionelle_Kirchen erweitern: hierbei wäre die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche eine größere Gruppe (35.000?) als die der Altkatholiken (20.000 bis 25.000?). --PG64 23:29, 23. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Vermischung zweier Begriffe

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Das Problem ist, dass hier das Amt IN der Kirche (Pfarrer, Bischoff, Präses, Dekan, Präsident, Kirchenvorstand ...) mit dem Amt der Kirche oder durch die Kirche verwechselt wird. Amtsträger in den großen Kirchen, die Kirchensteuer erhalten (evang. /kath. /altkath. Kirche), sind verbeamtet und als solche haben sie ein Siegel, das sie wie eine öffentliche Behörde benutzen können. Insofern sind manche Kirchen Amtskirchen und andere eben nicht. Das betrifft also die juristische Definition im Allgemeinen. Hierfür gibt es genügend Belege und Einzelnachweise innerhalb von Wikipedia und auch extern. Das war wohl auch die ursprüngliche Intention für den Artikel.

Irgendwann kam dann das Amt IN der Kirche im Gegensatz zum "einfachen Kirchenvolk" hinzu, wie die einzige genannte Literatur (Hans-Martin Niethammer: Kirchenmitgliedschaft in der Freikirche ...) vermuten lässt. Im Laufe der Jahre wurde der Artikel völlig in die zweite Richtung geschoben.

Er hat aber aktuell wieder seine ursprüngliche Intention, ohne den zweiten Teil zu verleugnen.

Man kann den Diskussionsstatus wohl beenden! Für den ersten Teil gibt es genügend Nachweise und für den zweiten Teil, kann man gerne mehr Nachweise hinzufügen, muss aber nicht. Denn es ist dem persönlichen Empfinden unterworfen. (nicht signierter Beitrag von Rekoj70 (Diskussion | Beiträge) 12:04, 1. Feb. 2015 (CET))Beantworten

Welche Nachweise eigentlich? Nach deiner ersten Entfernung eines Belegebausteins 2014(!) ist auch nach Wiedereinfügung Anfang 2016 kein einziger Beleg angeführt worden, was sicherlich keine „Empfindungssache“ darstellt. --Turris Davidica (Diskussion) 12:45, 1. Sep. 2017 (CEST)Beantworten